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Wo
Eigenheimbesitzer überall zur Kasse gebeten werden...
Eigenmietwertbesteuerung,
Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern,
Bewilligungsgebühren, Grundbuchgebühren, Notariatsgebühren,
Anschlussgebühren, Verbrauchsgebühren - auch wenn die
Handänderungssteuer abgeschafft wird, leisten die Hauseigentümer weit
mehr als ihr Scherflein in die öffentlichen Kassen. Allein an
Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern bezahlten die
Hauseigentümer im Kanton Zürich 1999 383 Millionen Franken , das sind
im Durchschnitt 321 Franken je Einwohner! Weil aber nur jeder Fünfte
Hauseigentümer ist, sind das sage und schreibe rund 1'500 Franken pro
Eigentümer! Zum Beispiel die
Grundstückgewinnsteuer: Die Grundstückgewinnsteuer wird bei jeder
Veräusserung fällig, wenn der Veräusserungserlös die
Anlagekosten um mehr als 5000 Franken übersteigt, selbst dann, wenn es
sich bei diesem «Gewinn» lediglich um Inflationsausgleich handelt.
Besonders stossend ist, dass der Grundansatz um die Hälfte erhöht
wird, wenn ein Grundstück weniger als ein Jahr im Besitz des
Veräusserers war, und um 25% bei einer Besitzesdauer von weniger als zwei
Jahren. Damit sollen sogenannte Kaskadenverkäufe unterbunden werden, also
spekulatives Kaufen und kurzfristiges Wiederverkaufen. Besonders stossend ist
diese Steuer für Generalunternehmer, welche ein Grundstück kaufen, um
darauf Liegenschaften zu erstellen und hernach zu verkaufen. Dies geschieht in
aller Regel innert weniger als zwei Jahren. In diesem Fall der nicht
etwa einen Spezialfall darstellt, sondern einen Grossteil der
Liegenschaftstransaktionen in der Schweiz ausmacht kommt der Steuer der
Charakter einer eigentlichen Investitionsverhinderungssteuer zu.
Oder zum Beispiel die Handänderungssteuer:
Der genau gleiche Rechtsakt, der bereits mit der Grundstückgewinnsteuer
fiskalisch belastet wird, dient auch als Grundlage für die
Handänderungssteuer. Schlimmer noch: Setzt jene einen Gewinn voraus, wird
mit dieser der blosse Tatbestand der Veräusserung besteuert, selbst wenn
mit Verlust verkauft wurde. Eine wohl einmalige Tatsache in unserem
Steuersystem! Die verstaubte Handänderungssteuer hat sich übrigens
geschichtlich gesehen aus einer Notariatsgebühr für die Vornahme der
Rechtshandlung heraus entwickelt. Notariats- und Grundgebühren werden aber
bekanntlich separat erhoben und zwar in einem Umfang, der den Aufwand mehr als
reichlich deckt. Die Handänderungssteuer gehört daher schleunigst
abgeschafft. Genau dies bezweckt unsere Volksinitiative «Schluss mit
amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und
Eigentümer». Unterschriftenbogen finden Sie in diesem Heft, wir
zählen auf Ihre Solidarität. |
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