HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 07/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Wo Eigenheimbesitzer überall zur Kasse gebeten werden...

Eigenmietwertbesteuerung, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Bewilligungsgebühren, Grundbuchgebühren, Notariatsgebühren, Anschlussgebühren, Verbrauchsgebühren - auch wenn die Handänderungssteuer abgeschafft wird, leisten die Hauseigentümer weit mehr als ihr Scherflein in die öffentlichen Kassen. Allein an Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern bezahlten die Hauseigentümer im Kanton Zürich 1999 383 Millionen Franken , das sind im Durchschnitt 321 Franken je Einwohner! Weil aber nur jeder Fünfte Hauseigentümer ist, sind das sage und schreibe rund 1'500 Franken pro Eigentümer!
Zum Beispiel die Grundstückgewinnsteuer: Die Grundstückgewinnsteuer wird bei jeder Veräusserung fällig, wenn der Veräusserungserlös die Anlagekosten um mehr als 5000 Franken übersteigt, selbst dann, wenn es sich bei diesem «Gewinn» lediglich um Inflationsausgleich handelt. Besonders stossend ist, dass der Grundansatz um die Hälfte erhöht wird, wenn ein Grundstück weniger als ein Jahr im Besitz des Veräusserers war, und um 25% bei einer Besitzesdauer von weniger als zwei Jahren. Damit sollen sogenannte Kaskadenverkäufe unterbunden werden, also spekulatives Kaufen und kurzfristiges Wiederverkaufen. Besonders stossend ist diese Steuer für Generalunternehmer, welche ein Grundstück kaufen, um darauf Liegenschaften zu erstellen und hernach zu verkaufen. Dies geschieht in aller Regel innert weniger als zwei Jahren. In diesem Fall – der nicht etwa einen Spezialfall darstellt, sondern einen Grossteil der Liegenschaftstransaktionen in der Schweiz ausmacht – kommt der Steuer der Charakter einer eigentlichen Investitionsverhinderungssteuer zu.
Oder zum Beispiel die Handänderungssteuer: Der genau gleiche Rechtsakt, der bereits mit der Grundstückgewinnsteuer fiskalisch belastet wird, dient auch als Grundlage für die Handänderungssteuer. Schlimmer noch: Setzt jene einen Gewinn voraus, wird mit dieser der blosse Tatbestand der Veräusserung besteuert, selbst wenn mit Verlust verkauft wurde. Eine wohl einmalige Tatsache in unserem Steuersystem! Die verstaubte Handänderungssteuer hat sich übrigens geschichtlich gesehen aus einer Notariatsgebühr für die Vornahme der Rechtshandlung heraus entwickelt. Notariats- und Grundgebühren werden aber bekanntlich separat erhoben und zwar in einem Umfang, der den Aufwand mehr als reichlich deckt. Die Handänderungssteuer gehört daher schleunigst abgeschafft. Genau dies bezweckt unsere Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer». Unterschriftenbogen finden Sie in diesem Heft, wir zählen auf Ihre Solidarität.

Inhaltsverzeichnis