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HEV 08/2001 Inhaltsverzeichnis
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Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Muss sich Zürich wie eine Zitrone auspressen lassen?

Der schweizerische Föderalismus ist eine kostspielige Angelegenheit: Rund 13 Milliarden Franken werden heute jährlich unter dem Titel „Finanzausgleich“ zwischen Bund und Kantonen verschoben. Das Dickicht der verschiedenen Geldströme ist selbst für Fachleute undurchschaubar und ausserdem höchst ineffizient. Finanzminister Kaspar Villiger schätzt die möglichen Effizienzgewinne aus der Aufgabenentflechtung auf 2 bis 2½ Milliarden Franken.
Seit gut 10 Jahren arbeitet deshalb das Finanzdepartement an der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA). Das Projekt verfolgt mehrere Ziele: Einmal sollen Aufgaben sinnvoll entflochten und so die Autonomie der Kantone gestärkt werden. Zum zweiten sollen die Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Kantonen ein Stück weit verringert werden, was für den Zusammenhalt unseres Landes von Bedeutung ist. Dies ist sinnvoller als die von der Linken immer wieder von Neuem geforderte Steuerharmonisierung, welche den gesunden Steuerwettbewerb unter den Kantonen verhindert. Schliesslich sollen Sonderlasten, wie sie etwa Berggebiete, aber auch städtische Agglomerationen zu tragen haben, gerecht abgegolten werden.
Der neue Finanzausgleich beruht auf fünf Instrumenten: 1. dem eigentlichen „horizontalen“ Finanzausgleich zwischen finanzstarken und schwächeren Kantonen; 2. einer vom Bund garantierten Mindestausstattung jedes Kantons; 3. dem geografisch-topografischen Belastungsausgleich für Berggebiete (die besonders strukturschwach sind); 4. dem soziodemographischen Belastungsausgleich für Agglomerationskantone (mit Zentrumslasten und einer überdurchschnittlichen Zahl von Einwohnern mit geringer Steuerkraft, die den Staat viel kosten). Die Summe dieser vier Instrumente führte nun aber zum absurden Resultat, dass etwa Uri oder Appenzell Innerrhoden eine geringere Steuerbelastung aufweisen würden als der Kanton Zürich. Verhältnismässig finanzstarke Kantone würden entlastet, weniger wohlhabende dagegen belastet. Um dieses politisch unakzeptable Resultat zu korrigieren, wurde ein fünftes Instrument geschaffen, der Kohäsionsfonds, der von Bund und Kantonen gemeinsam gespiesen werden soll. Er soll die grössten Verlierer aus der Umverteilungsübung entschädigen und das Projekt NFA für alle akzeptierbar machen.
Für den Kanton Zürich sind die Ziele jedoch deutlich verfehlt worden: Zürich erleidet nicht nur die grösste Einbusse gegenüber dem heutigen System, der Kanton wird vom Kohäsionsfonds, welcher der Entlastung dienen sollte, überdies noch einmal überdurchschnittlich zur Kasse gebeten. Die zahlreichen Zentrumslasten, die der Stand Zürich für die Schweiz trägt, werden ungenügend berücksichtigt. Konsequenterweise hat darum der Zürcher Regierungsrat dem Finanzausgleich in der jetzigen Form nicht zugestimmt. Nachbesserungen sind nicht nur aus zürcherischer, sondern auch aus gesamtschweizerischer Sicht nötig. Denn wenn der finanzstarke Zentrumskanton Zürich zunehmend wie eine Zitrone ausgepresst wird, gefährdet das nicht nur die Region Zürich, sondern schwächt den gesamten Wirtschafts- und Lebensraum Schweiz.

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