 |
Lichtblick in
der Wohneigentumsförderung
Die nationalrätliche
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat einen für die
Hauseigentümer bedeutenden Vorentscheid getroffen: Nach etlichen reich
befrachteten Sitzungstagen hat sie in der letzten Augustwoche beschlossen, auf
den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums zu verzichten und statt
dessen das bestehende System zu verbessern. Die Mehrheit der WAK war nach eingehender Beratung der
bundesrätlichen Vorlage zum Systemwechsel und des entsprechenden Antrags
der Subkommission der Meinung, dass eine Verbesserung des heute geltenden
Rechtes einem höchstens halbherzigen Systemwechsel vorzuziehen sei. Sie
schlägt dem Nationalrat, der das Geschäft in der Herbstsession
beraten wird, vor, den Eigenmietwert beizubehalten, aber auf kantonaler wie
eidgenössischer Ebene auf 60% zu begrenzen. Der Schuldzinsabzug soll
vollumfänglich beibehalten werden, ebenso der Abzug der effektiven
Unterhaltskosten oder alternativ einer Unterhaltspauschale. Schliesslich will
die WAK endlich das Bausparen nach dem erfolgreichen Modell des Kantons
Baselland einführen. Günstige Begleiterscheinungen der
Beibehaltung des geltenden Systems ist sodann die Verhinderung einer neuen und
fragwürdigen Zweitwohnungsbesteuerung.
Der Entscheid, das geltende System zu verbessern
und auf den nicht zu Ende gedachten Systemwechsel zu verzichten, ist für
die Hauseigentümer erfreulich. Insbesondere für junge Familien und
Neuerwerber mit wenig Eigenkapital, also genau für die Gruppe, die heute
nur schwer zum eigenen Haus kommt, bringen die vorgeschlagenen Änderungen
entscheidende Verbesserungen. Für Ersterwerbungen soll künftig
während sechs Jahren nur der halbe Eigenmietwert besteuert werden.
Zusammen mit dem Bausparmodell, mit dem jährlich bis zu 12'000 Franken
(Verheiratete das Doppelte) für den Eigentumserwerb steuerfrei vom
Einkommen abgezogen werden können, wird es zum ersten Mal wirklich
attraktiv, für die eigenen vier Wände zu sparen. Aber auch
Eigentümer, deren Immobilie nur noch mit einer geringen Hypothek belastet
ist, profitieren von der Begrenzung des Eigenmietwert-Satzes auf 60%. Vor einer
übermässigen Steuerbelastung schützt sie überdies eine
Härtefallklausel, die es erlaubt, den Eigenmietwert herabzusetzen, wenn er
in einem deutlichen Missverhältnis zum Einkommen und zum nicht in der
Liegenschaft gebundenen Vermögen steht.
Demgegenüber hätte der vorgeschlagene
Systemwechsel ausschliesslich liquide Eigentümer mit geringer
Hypothekarbelastung bevorzugt. Die fehlende Abzugsfähigkeit von
Unterhaltskosten unter 4000 Franken wäre für die Bausubstanz oder
für das Portemonnaie der Eigentümer katastrophal gewesen. Neuerwerber
wären selbst mit den von unserer Seite noch eingebrachten Verbesserungen
schlechter gefahren als mit der jetzt verabschiedeten Version. Schliesslich
hätte auch die Weigerung des Bundesrates, Hand zu bieten für eine
eigentümerfreundliche Übergangsregelung, zu nicht akzeptierbaren
Ungerechtigkeiten geführt. Wenn
sich die Kommissionsmehrheit mit ihren Anträgen in der Nationalratsdebatte
durchsetzen kann, wird endlich der Verfassungsauftrag der
Wohneigentumsförderung umgesetzt, unsere Forderungen aus unserer
Volksinitiative Wohneigentum für alle weitgehend erfüllt
und die niedrige Wohneigentumsquote in der Schweiz allmählich gesteigert
was letztlich im staatspolitischen Interesse aller liegt. |
 |