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HEV 09/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Lichtblick in der Wohneigentumsförderung

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat einen für die Hauseigentümer bedeutenden Vorentscheid getroffen: Nach etlichen reich befrachteten Sitzungstagen hat sie in der letzten Augustwoche beschlossen, auf den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums zu verzichten und statt dessen das bestehende System zu verbessern.

Die Mehrheit der WAK war nach eingehender Beratung der bundesrätlichen Vorlage zum Systemwechsel und des entsprechenden Antrags der Subkommission der Meinung, dass eine Verbesserung des heute geltenden Rechtes einem höchstens halbherzigen Systemwechsel vorzuziehen sei. Sie schlägt dem Nationalrat, der das Geschäft in der Herbstsession beraten wird, vor, den Eigenmietwert beizubehalten, aber auf kantonaler wie eidgenössischer Ebene auf 60% zu begrenzen. Der Schuldzinsabzug soll vollumfänglich beibehalten werden, ebenso der Abzug der effektiven Unterhaltskosten oder alternativ einer Unterhaltspauschale. Schliesslich will die WAK endlich das Bausparen nach dem erfolgreichen Modell des Kantons Baselland einführen. Günstige „Begleiterscheinungen“ der Beibehaltung des geltenden Systems ist sodann die Verhinderung einer neuen und fragwürdigen Zweitwohnungsbesteuerung.
Der Entscheid, das geltende System zu verbessern und auf den nicht zu Ende gedachten Systemwechsel zu verzichten, ist für die Hauseigentümer erfreulich. Insbesondere für junge Familien und Neuerwerber mit wenig Eigenkapital, also genau für die Gruppe, die heute nur schwer zum eigenen Haus kommt, bringen die vorgeschlagenen Änderungen entscheidende Verbesserungen. Für Ersterwerbungen soll künftig während sechs Jahren nur der halbe Eigenmietwert besteuert werden. Zusammen mit dem Bausparmodell, mit dem jährlich bis zu 12'000 Franken (Verheiratete das Doppelte) für den Eigentumserwerb steuerfrei vom Einkommen abgezogen werden können, wird es zum ersten Mal wirklich attraktiv, für die eigenen vier Wände zu sparen. Aber auch Eigentümer, deren Immobilie nur noch mit einer geringen Hypothek belastet ist, profitieren von der Begrenzung des Eigenmietwert-Satzes auf 60%. Vor einer übermässigen Steuerbelastung schützt sie überdies eine Härtefallklausel, die es erlaubt, den Eigenmietwert herabzusetzen, wenn er in einem deutlichen Missverhältnis zum Einkommen und zum nicht in der Liegenschaft gebundenen Vermögen steht.
Demgegenüber hätte der vorgeschlagene Systemwechsel ausschliesslich liquide Eigentümer mit geringer Hypothekarbelastung bevorzugt. Die fehlende Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten unter 4000 Franken wäre für die Bausubstanz oder für das Portemonnaie der Eigentümer katastrophal gewesen. Neuerwerber wären selbst mit den von unserer Seite noch eingebrachten Verbesserungen schlechter gefahren als mit der jetzt verabschiedeten Version. Schliesslich hätte auch die Weigerung des Bundesrates, Hand zu bieten für eine eigentümerfreundliche Übergangsregelung, zu nicht akzeptierbaren Ungerechtigkeiten geführt.
Wenn sich die Kommissionsmehrheit mit ihren Anträgen in der Nationalratsdebatte durchsetzen kann, wird endlich der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung umgesetzt, unsere Forderungen aus unserer Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ weitgehend erfüllt und die niedrige Wohneigentumsquote in der Schweiz allmählich gesteigert – was letztlich im staatspolitischen Interesse aller liegt.

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