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HEV 10/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Wohneigentum ohne Eigenmietwert?

Aeusserst knapp, bei 85 zu 85 Stimmen mit dem Stichentscheid der Vizepräsidentin, hat der Nationalrat am vergangenen 26. September den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen. Eigenmietwert und Schuldzinsabzug werden abgeschafft, Unterhaltsabzüge und Erleichterungen für Ersterwerber in beschränktem Umfang zugelassen, für das Inkrafttreten ist der 1.1.2008 vorgesehen. Klar unterstützt wurde die landesweite Einführung eines steuerbegünstigten Bausparens. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Die Schweiz, mit einer Wohneigentumsrate von bloss gut 30 Prozent das Land der Mieter, braucht wirksame Massnahmen, damit das Ziel der eigenen vier Wände erstrebenswerter wird und für viele in den Bereich des Machbaren rückt. Die Vertreter des Hauseigentums werden sich nun vehement dafür einsetzen müssen, dass der Systemwechsel, falls er sich auch im Ständerat als mehrheitsfähig erweist, konsequent, mit ausreichenden flankierenden Massnahmen und einer akzeptablen Uebergangsregelung eingeführt wird. Soweit sind wir leider noch nicht.
Die vorberatende Kommission hatte sowohl einen Vorschlag für die Abschaffung des Eigenmietwertes als auch einen für die Verbesserung des bestehenden Systems ausgearbeitet. Der Antrag an den Nationalrat fusste auf dem geltenden Recht, fügte diesem aber verschiedene sinnvolle Neuerungen bei. Die heute je nach Kanton unterschiedliche Höhe und Berechnungsmethode für den Eigenmietwert sollte einer einheitlichen Festlegung auf 60 Prozent des Marktmietwertes weichen. Als Anreiz für Ersterwerber war zudem in den ersten 6 Jahren ein Anfangsrabatt vorgesehen. Und mit einer Härtefallklausel sollten einkommensschwache, wenig vermögende Rentner oder Alleinstehende, die ihr Haus weitgehend abbezahlt haben, wirksam entlastet werden.
Die vom Nationalrat nun beschlossene Lösung verlangt den Systemwechsel, geht aber einiges weiter, indem sie für Neuerwerber weiterhin gewisse steuerliche Abzugsmöglichkeiten zulässt. Höhe, Umfang und Inkraftsetzung dieser Ausgleichsmassnahmen sind die springenden Punkte in der weiteren Beratung, die im Ständerat vermutlich bis Frühjahr 2002 dauern wird. Es besteht die Gefahr, dass in der kleinen Kammer das gesamte Steuerpaket, in das die Wohneigentumsbesteuerung eingebettet ist, Kürzungen erfährt. Die Steuerausfälle von gesamthaft über zwei Milliarden pro Jahr allein auf Bundesebene sind in den Medien massiv kritisiert worden und auch Bundesrat Villiger meint, sie seien nicht vertretbar.
Persönlich halte ich den Betrag von etwa 250 Millionen, also gut 10 Prozent des Gesamtpakets, vor allem zugunsten zukünftiger Wohneigentümer, für angemessen. Zum Nulltarif ist eine wirksame Wohneigentumsförderung nicht zu haben und seit bald 30 Jahren würde erstmals eine substanzielle Verbesserung erreicht. Die Volksvertreter in Bern müssen anerkennen, dass Wohneigentum zu den vordringlichen Anliegen von Herrn und Frau Schweizer gehört. Die Chance, etwas zu tun, bietet sich jetzt!

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