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Wohneigentum
ohne Eigenmietwert?
Aeusserst knapp, bei 85 zu
85 Stimmen mit dem Stichentscheid der Vizepräsidentin, hat der Nationalrat
am vergangenen 26. September den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
beschlossen. Eigenmietwert und Schuldzinsabzug werden abgeschafft,
Unterhaltsabzüge und Erleichterungen für Ersterwerber in
beschränktem Umfang zugelassen, für das Inkrafttreten ist der
1.1.2008 vorgesehen. Klar unterstützt wurde die landesweite
Einführung eines steuerbegünstigten Bausparens. Das Geschäft
geht an den Ständerat. Die
Schweiz, mit einer Wohneigentumsrate von bloss gut 30 Prozent das Land der
Mieter, braucht wirksame Massnahmen, damit das Ziel der eigenen vier Wände
erstrebenswerter wird und für viele in den Bereich des Machbaren
rückt. Die Vertreter des Hauseigentums werden sich nun vehement dafür
einsetzen müssen, dass der Systemwechsel, falls er sich auch im
Ständerat als mehrheitsfähig erweist, konsequent, mit ausreichenden
flankierenden Massnahmen und einer akzeptablen Uebergangsregelung
eingeführt wird. Soweit sind wir leider noch nicht.
Die vorberatende Kommission hatte sowohl einen
Vorschlag für die Abschaffung des Eigenmietwertes als auch einen für
die Verbesserung des bestehenden Systems ausgearbeitet. Der Antrag an den
Nationalrat fusste auf dem geltenden Recht, fügte diesem aber verschiedene
sinnvolle Neuerungen bei. Die heute je nach Kanton unterschiedliche Höhe
und Berechnungsmethode für den Eigenmietwert sollte einer einheitlichen
Festlegung auf 60 Prozent des Marktmietwertes weichen. Als Anreiz für
Ersterwerber war zudem in den ersten 6 Jahren ein Anfangsrabatt vorgesehen. Und
mit einer Härtefallklausel sollten einkommensschwache, wenig
vermögende Rentner oder Alleinstehende, die ihr Haus weitgehend abbezahlt
haben, wirksam entlastet werden. Die
vom Nationalrat nun beschlossene Lösung verlangt den Systemwechsel, geht
aber einiges weiter, indem sie für Neuerwerber weiterhin gewisse
steuerliche Abzugsmöglichkeiten zulässt. Höhe, Umfang und
Inkraftsetzung dieser Ausgleichsmassnahmen sind die springenden Punkte in der
weiteren Beratung, die im Ständerat vermutlich bis Frühjahr 2002
dauern wird. Es besteht die Gefahr, dass in der kleinen Kammer das gesamte
Steuerpaket, in das die Wohneigentumsbesteuerung eingebettet ist,
Kürzungen erfährt. Die Steuerausfälle von gesamthaft über
zwei Milliarden pro Jahr allein auf Bundesebene sind in den Medien massiv
kritisiert worden und auch Bundesrat Villiger meint, sie seien nicht
vertretbar. Persönlich halte ich
den Betrag von etwa 250 Millionen, also gut 10 Prozent des Gesamtpakets, vor
allem zugunsten zukünftiger Wohneigentümer, für angemessen. Zum
Nulltarif ist eine wirksame Wohneigentumsförderung nicht zu haben und seit
bald 30 Jahren würde erstmals eine substanzielle Verbesserung erreicht.
Die Volksvertreter in Bern müssen anerkennen, dass Wohneigentum zu den
vordringlichen Anliegen von Herrn und Frau Schweizer gehört. Die Chance,
etwas zu tun, bietet sich jetzt! |
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