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Finanzielle
Planung für das Alter Finanzplanung und
Steueroptimierung * Elisabeth
Kägi
Bei der Aufgabe der
Erwerbstätigkeit gilt es, sich frühzeitig Gedanken über die
künftigen Ein- und Ausgaben anzustellen. Rechtzeitig sollte mit der
persönlichen Finanz- und der Steuerplanung begonnen werden.
1.
Säule Seit dem 1. Januar 1997
ist es möglich, die AHV Rente zwei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter zu
beziehen. Allerdings wird dann die Rente pro vorbezogenes Jahr um 6,8%
gekürzt. Für Frauen mit Jahrgang 1939 bis 1947 beträgt der
Kürzungssatz 3,4% pro Jahr. In Anbetracht der statistisch gesehen doch
sehr hohen Lebenserwartung von 83 Jahren bei den Männern respektive 88
Jahren bei den Frauen, ist ein Vorbezug mit einer Rentenkürzung von 13,6%
nicht empfehlenswert. Wird die vorzeitige Pensionierung geplant, muss diese
Kürzung je nach finanzieller Situation zur Überbrückung
hingenommen werden. 2.
Säule Wer sich für den
Rentenbezug entscheidet, kann lebenslang auf regelmässige Einkünfte
zählen und weiss, wie hoch das Einkommen künftig sein wird. Der
Zugriff auf das Kapital ist dann aber nicht mehr möglich. Stirbt der
Rentenbezüger, erhält die Witwe von Gesetzes wegen 60% der
Altersrente (diese Auszahlung ist allerdings an gewisse Bedingungen
geknüpft). Sterben beide Ehepartner, fällt das Kapital der
Pensionskasse zu und die Hinterbliebenen erhalten in der Regel nichts. Das ist
ein ganz klarer Nachteil gegenüber dem Kapitalbezug. Je nach Pensionskassenreglement kann, wie bei der 1.
Säule, die Altersrente vorgezogen werden. Bereits ab Alter 60 resp. 63 ist
der vorzeitige Rentenbezug mit einer Kürzung bis zu 6% pro Jahr
möglich. Immer mehr Personen
erwägen, ob sie anstelle der Rente das Kapital beziehen und das Geld
selber anlegen sollen. Folgende
Überlegungen sind dazu notwendig:
- persönliche
Zukunftspläne
-
Liquiditätsplan
- Gesundheitszustand
- Zivilstand,
Familienverhältnisse
- Steuersituation
- aktuelles und
zukünftiges Zinsniveau sowie Teuerung- / Kaufkraftentwicklung
- Anlagestrategien und
Anlagerendite
Tipp für den
Hauseigentümer Es lohnt sich
aus steuerlicher Sicht, das Kapital der 2. Säule in Teilbezügen zu
beziehen. Für Hauseigentümer ist dies in Form eines Vorbezugs
möglich, der nur alle 5 Jahre bis spätestens 3 Jahre vor der
ordentlichen Pensionierung beantragt werden kann. Auch bei der Höhe der
Auszahlung gibt es gesetzliche Vorschriften. Möglich ist entweder das mit
Alter 50 ausgewiesene Freizügigkeitskapital oder die Hälfte der
aktuellen Freizügigkeitsleistung. Durch den gestaffelten Kapitalbezug der gebundenen Vorsorgegelder
gelangt nur ein Teilbetrag zur Auszahlung und wird demzufolge mit einem
tieferen Steuersatz berechnet und die Progression wird gebrochen (vgl.
Beispiel). Wer noch vor dem 1. Januar
2002 aus der Pensionskasse Kapital bezieht und zudem die Bedingungen der
Übergangsregelung erfüllt, profitiert von einer weiteren
Steuerreduktion. Diese Kapitalleistung wird nämlich nicht zu 100%, sondern
nur zu 80% besteuert.
Unser Musterbeispiel soll
verdeutlichen, welchen Nutzen Sie aus einer Finanzplanung mit Steueroptimierung
ziehen können. Max Muster, 1941
Wohnhaft |
Winterthur |
Konfession: |
reformiert |
Zivilstand: |
verheiratet |
1.
Variante
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- |
Kapitalbezug mit Alter 65 |
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Jahr |
Kapital |
Steuer |
2006 |
750'000.- |
101'412.- |
Steuerbelastung total: |
101'412.- |
2.
Variante
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- |
Teilbezug im Jahr 2001 |
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- |
Restliches Kapital mit Alter 65 |
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Jahr |
Kapital |
Steuer |
2001 |
200'000.- |
9'900.- |
2006 |
505'000.- |
53'089.- |
Steuerbelastung total: |
62'989.- |
3.
Variante
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- |
Teilbezug im Jahr 2002 (vom reduzierten Steuersatz
(Übergangsregelung) wird nicht profitiert |
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- |
Restliches Kapital mit Alter 65 |
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Jahr |
Kapital |
Steuer |
2002 |
200'000.- |
13'013.- |
2006 |
505'000.- |
53'089.- |
Steuerbelastung total: |
66'102.- |
* Fraumünster
Vorsorge-Beratung AG, Zürich |
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