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HEV 10/2001 Inhaltsverzeichnis
Finanzplanung

Finanzielle Planung für das Alter
Finanzplanung und Steueroptimierung

* Elisabeth Kägi

Bei der Aufgabe der Erwerbstätigkeit gilt es, sich frühzeitig Gedanken über die künftigen Ein- und Ausgaben anzustellen. Rechtzeitig sollte mit der persönlichen Finanz- und der Steuerplanung begonnen werden.

1. Säule
Seit dem 1. Januar 1997 ist es möglich, die AHV Rente zwei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter zu beziehen. Allerdings wird dann die Rente pro vorbezogenes Jahr um 6,8% gekürzt. Für Frauen mit Jahrgang 1939 bis 1947 beträgt der Kürzungssatz 3,4% pro Jahr. In Anbetracht der statistisch gesehen doch sehr hohen Lebenserwartung von 83 Jahren bei den Männern respektive 88 Jahren bei den Frauen, ist ein Vorbezug mit einer Rentenkürzung von 13,6% nicht empfehlenswert. Wird die vorzeitige Pensionierung geplant, muss diese Kürzung je nach finanzieller Situation zur Überbrückung hingenommen werden.

2. Säule
Wer sich für den Rentenbezug entscheidet, kann lebenslang auf regelmässige Einkünfte zählen und weiss, wie hoch das Einkommen künftig sein wird. Der Zugriff auf das Kapital ist dann aber nicht mehr möglich. Stirbt der Rentenbezüger, erhält die Witwe von Gesetzes wegen 60% der Altersrente (diese Auszahlung ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft). Sterben beide Ehepartner, fällt das Kapital der Pensionskasse zu und die Hinterbliebenen erhalten in der Regel nichts. Das ist ein ganz klarer Nachteil gegenüber dem Kapitalbezug.
Je nach Pensionskassenreglement kann, wie bei der 1. Säule, die Altersrente vorgezogen werden. Bereits ab Alter 60 resp. 63 ist der vorzeitige Rentenbezug mit einer Kürzung bis zu 6% pro Jahr möglich.
Immer mehr Personen erwägen, ob sie anstelle der Rente das Kapital beziehen und das Geld selber anlegen sollen.
Folgende Überlegungen sind dazu notwendig:
  • persönliche Zukunftspläne
  • Liquiditätsplan
  • Gesundheitszustand
  • Zivilstand, Familienverhältnisse
  • Steuersituation
  • aktuelles und zukünftiges Zinsniveau sowie Teuerung- / Kaufkraftentwicklung
  • Anlagestrategien und Anlagerendite
Tipp für den Hauseigentümer
Es lohnt sich aus steuerlicher Sicht, das Kapital der 2. Säule in Teilbezügen zu beziehen. Für Hauseigentümer ist dies in Form eines Vorbezugs möglich, der nur alle 5 Jahre bis spätestens 3 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beantragt werden kann. Auch bei der Höhe der Auszahlung gibt es gesetzliche Vorschriften. Möglich ist entweder das mit Alter 50 ausgewiesene Freizügigkeitskapital oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung.
Durch den gestaffelten Kapitalbezug der gebundenen Vorsorgegelder gelangt nur ein Teilbetrag zur Auszahlung und wird demzufolge mit einem tieferen Steuersatz berechnet und die Progression wird gebrochen (vgl. Beispiel).
Wer noch vor dem 1. Januar 2002 aus der Pensionskasse Kapital bezieht und zudem die Bedingungen der Übergangsregelung erfüllt, profitiert von einer weiteren Steuerreduktion. Diese Kapitalleistung wird nämlich nicht zu 100%, sondern nur zu 80% besteuert.

Unser Musterbeispiel soll verdeutlichen, welchen Nutzen Sie aus einer Finanzplanung mit Steueroptimierung ziehen können.

Max Muster, 1941
Wohnhaft Winterthur
Konfession: reformiert
Zivilstand: verheiratet

1. Variante
  - Kapitalbezug mit Alter 65  
Jahr Kapital Steuer
2006 750'000.- 101'412.-
Steuerbelastung total: 101'412.-

2. Variante
  - Teilbezug im Jahr 2001  
  - Restliches Kapital mit Alter 65  
Jahr Kapital Steuer
2001 200'000.-  9'900.-
2006 505'000.- 53'089.-
Steuerbelastung total: 62'989.-

3. Variante
  - Teilbezug im Jahr 2002 (vom reduzierten Steuersatz (Übergangsregelung) wird nicht profitiert  
  - Restliches Kapital mit Alter 65  
Jahr Kapital Steuer
2002 200'000.- 13'013.-
2006 505'000.- 53'089.-
Steuerbelastung total: 66'102.-

* Fraumünster Vorsorge-Beratung AG, Zürich

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