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HEV 10/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Information durch Unique Airport
an die betroffenen Grund- und Hauseigentümer

In den vergangenen Tagen und Wochen hat sich die Situation um den Flughafen Zürich grundlegend verändert. Offen bleiben neben allen anderen Unwägbarkeiten auch die Fragen um die Entschädigung im Enteignungsverfahren wegen des Fluglärms. Auch wenn in Sachen Staatsvertrag mit Deutschland noch nicht das letzte Wort gesprochen scheint, wird die Lage insbesondere für diejenigen Liegenschafteneigentümer eine neue sein, die durch verändertes An- und Abflugregime zusätzlichem Fluglärm – etwa in den Nachtrandstunden – ausgesetzt sein werden. Davon werden vor allem die Regionen im Ostan- und im Nordabflugbereich betroffen sein.
Im Moment stehen An- und Abflugprozedere und Schallschutzperimeter noch nicht fest. Unique Airport hat rechtzeitige Information in Aussicht gestellt. Der Zeitpunkt, eine Entschädigungsklage einzureichen, wird erst dann gegeben sein, wenn es nach neuem An- und Abflugverfahren zum ersten Überflug gekommen ist.
Unser Verband hat derzeit vor allem dafür zu sorgen, dass von den zuständigen kantonalen Behörden und privaten Stellen rechtzeitig und umfassend informiert wird. Gefordert sind dabei insbesondere Unique Airport und der Zürcher Regierungsrat. In diese Richtung haben wir denn auch schon wiederholt interveniert. Schliesslich wird für die tatsächlich Betroffenen wichtig sein, dass sie sich von fachkundigen Personen beraten lassen. Informieren wird der HEV Kanton Zürich über seine Publikationen. Wo nötig empfehlen wir den Beizug eines Anwaltes, der sich im Planungs- und Baurecht sowie im Entschädigungsrecht auskennt. Von Bedeutung ist regelmässig auch, die formellen Hürden korrekt zu nehmen.

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