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HEV 11/2001 Inhaltsverzeichnis
Gebäudeversicherung

Erdbebendeckung 2001: 1 Milliarde Franken
Info der GVZ

Erdbebenschäden gelten im Gegensatz zu den anderen Elementarschäden als nur beschränkt versicherbar. Die Gebäude im Kanton Zürich sind deshalb bei der GVZ auch nur beschränkt auf einen Fonds gegen Erdbebenschäden versichert. Das Bebens muss zudem mindestens den Stärkegrad VII der Intensitäts-Skala MSK erreichen und es wird der (branchenübliche) Selbstbehalt von 10% der Versicherungssumme, jedoch mindestens Fr. 50'000.- angewandt.

Seit dem 1. Januar 2001 beträgt die über Rückversicherungen garantierte Deckung der GVZ 1 Milliarde Franken, was dem durchschnittlichen 200-Jahr-Ereignis entspricht. Für ein zweites Beben im gleichen Jahr würde dieselbe Summe nochmals zur Verfügung stehen. Die Erdbebenversicherung wird aus den Erträgen des Erdbebenfonds finanziert und kann derzeit ohne Mehrprämie für die Eigentümer angeboten werden.
Die GVZ kann ihre beschränkten Mittel nicht bereits für kleine Gebäudeschäden einsetzen. Sie kann aber auch nicht für alle Schäden eines Grossereignisses aufkommen. Sie kann dort helfen, wo die Schäden für die Gebäudeeigentümer eine persönliche Katastrophe darstellen. An eine nationale Katastrophe wie das Basler Erdbeben von 1356 kann sie nicht mehr als einen Beitrag leisten.
Die flächendeckende Erdbebenversicherung der GVZ ist weltweit einmalig. Sie ist nur möglich dank der Solidarität der Versicherten in einer obligatorischen, öffentlichrechtlichen Versicherung.

* Redaktor, lic. iur.

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