Erdbebendeckung 2001: 1 Milliarde Franken Info der GVZ
Erdbebenschäden
gelten im Gegensatz zu den anderen Elementarschäden als nur
beschränkt versicherbar. Die Gebäude im Kanton Zürich sind
deshalb bei der GVZ auch nur beschränkt auf einen Fonds gegen
Erdbebenschäden versichert. Das Bebens muss zudem mindestens den
Stärkegrad VII der Intensitäts-Skala MSK erreichen und es wird der
(branchenübliche) Selbstbehalt von 10% der Versicherungssumme, jedoch
mindestens Fr. 50'000.- angewandt.
Seit dem 1. Januar 2001
beträgt die über Rückversicherungen garantierte Deckung der GVZ
1 Milliarde Franken, was dem durchschnittlichen 200-Jahr-Ereignis entspricht.
Für ein zweites Beben im gleichen Jahr würde dieselbe Summe nochmals
zur Verfügung stehen. Die Erdbebenversicherung wird aus den Erträgen
des Erdbebenfonds finanziert und kann derzeit ohne Mehrprämie für die
Eigentümer angeboten werden. Die
GVZ kann ihre beschränkten Mittel nicht bereits für kleine
Gebäudeschäden einsetzen. Sie kann aber auch nicht für alle
Schäden eines Grossereignisses aufkommen. Sie kann dort helfen, wo die
Schäden für die Gebäudeeigentümer eine persönliche
Katastrophe darstellen. An eine nationale Katastrophe wie das Basler Erdbeben
von 1356 kann sie nicht mehr als einen Beitrag leisten. Die flächendeckende Erdbebenversicherung der GVZ
ist weltweit einmalig. Sie ist nur möglich dank der Solidarität der
Versicherten in einer obligatorischen, öffentlichrechtlichen
Versicherung.
* Redaktor, lic. iur.
|