Kantonale
Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer mit 21500
Unterschriften eingereicht. * Paco
Oliver
Der Kantonalverband
Zürcher Hauseigentümervereine hat am 8. November seine im Juni
lancierte kantonale Volksinitiative Schluss mit amtlicher Verteuerung der
Wohnkosten für Mieter und Eigentümer
eingereicht.
Wohnkosten für alle
senken Ziel dieser Initiative ist
es, die Handänderungssteuer im Kanton Zürich abzuschaffen. Dadurch
würden die Transaktionskosten im Grundstückshandel etwas reduziert.
Das wiederum bedeutet entsprechend niedrigere Liegenschaftspreise, folglich
tiefere Wohnkosten und zwar sowohl für Mieter wie für
Eigentümer.
Wohneigentum breiter
streuen Vor allem wegen der hohen
Grundstückspreise hat die Schweiz die im europäischen Vergleich
niedrigste Eigentümerquote. Der Kanton Zürich bildet zusammen mit den
beiden Stadtkantonen Genf und Basel Stadt das Schlusslicht. Was liegt also
näher, um die Situation zu ändern, als die Liegenschaftspreise soweit
wie möglich von unnötigen Kostenfaktoren zu entlasten.
Systemwidrigkeit
aufheben Die
Handänderungssteuer ist eine so genannte Rechtsverkehrs- und
Investitionssteuer. Sie hängt weder von einem geschaffenen Mehrwert oder
erwirtschafteten Gewinn ab noch von verursachten Kosten, sondern lediglich von
der Tatsache, dass ein Grundstück veräussert wird. Sie wird selbst
dann erhoben, wenn mit Verlust verkauft werden muss. Das ist in unserem
Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es denn
auch keine vergleichbare Steuer. |