HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 12/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Förderung von Miete statt Wohneigentum

Der Kanton Zürich setzt weiterhin den gemeinnützigen Wohnungsbau weit über die Förderung von Wohneigentum. Die kantonale Kommuni-kationsabteilung hob Ende November in einer Pressekonferenz die Segnungen der Wohnbauförderung mit öffentlichen Geldern hervor. Über die negativen Seiten solcher Objekthilfe verloren die Referenten kein Wort. Kostenüberlegungen hatten den Stellenwert eines Nebensat-zes. Die Förderung von Wohneigentum bleibt weiterhin zweitrangig, obschon im Kanton Zürich nur gerade gut 20 Prozent der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden wohnen.

Der staatlichen Wohnbauförderung wird eine „fördernde und katalysierende Wirkung" bescheinigt, was immer damit gemeint ist. So hätten die zinsfreien Darlehen in vielen Fällen einen wichtigen Anstoss zum Bauentscheid gegeben. Das Volumen an geför-derten Wohnungen ist denn auch beträchtlich: Die ausstehenden Wohnbaudarlehen betragen über 170 Millionen Franken. Rein rechnerisch ergibt sich daraus für den Kanton ein jährlicher Aufwand von 6.2 Millionen, zuzüglich 0.8 Millionen für die Sub-ventionsbewirtschaftung. Zahlen wurden als Nebensächlichkeit behandelt, umso grosszügiger präsentierte man die Vorteile des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Staat spare die Summe von rund 22 Millionen Franken an Sozialleistungen. Wenn tatsächlich eine Verdreifachung des Nutzens erzielt würde, wäre Wohnbauförderung ja ein ausgezeichnetes Geschäft für den Kanton, was nicht im Ernst behauptet wer-den kann. Man legte auch dar, dass finanziell und sozial schwächere Haushalte im „freien" Markt ohne diese Hilfe in benachteiligte Wohnregionen abgedrängt würden und die grosse Wohnsicherheit der Mieter bei gemeinnützigen Wohnbauträgern zu be-rücksichtigen sei.
All diese Argumente sprechen nicht zwingend für die hohe Förderung des subventio-nierten Baus von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Sie könnten genau so gut für die Förderung von Wohneigentum ins Feld geführt werden. Hier verhält sich der Kanton Zürich aber wesentlich zurückhaltender. In den letzten Jahren betrug das Volumen der Förderung von Wohneigentum knapp 5 Prozent von dem, was den ge-meinnützigen Wohnbauträgern ausgerichtet wurde. Dies widerspricht in krasser Wei-se der Bundesverfassung, die gemeinnützigen Wohnungsbau und Wohneigentums-förderung gleichwertig nebeneinander stellt.
Wohneigentum übt auf Gesellschaft und Volkswirtschaft eine stabilisierende Wirkung aus. Eine Förderung nach dem Giesskannenprinzip zeigt zu wenig Wirkung und kommt vielfach auch den Falschen zugute. So hat in der Stadt Zürich eine vierköpfi-ge Familie mit einem Einkommen von 93'000 Franken immer noch Anrecht auf eine subventionierte Wohnung. Ob man damit wohl die Richtigen erreicht?

Inhaltsverzeichnis