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Förderung von Miete statt Wohneigentum
Der Kanton Zürich
setzt weiterhin den gemeinnützigen Wohnungsbau weit über die
Förderung von Wohneigentum. Die kantonale Kommuni-kationsabteilung hob
Ende November in einer Pressekonferenz die Segnungen der Wohnbauförderung
mit öffentlichen Geldern hervor. Über die negativen Seiten solcher
Objekthilfe verloren die Referenten kein Wort. Kostenüberlegungen hatten
den Stellenwert eines Nebensat-zes. Die Förderung von Wohneigentum bleibt
weiterhin zweitrangig, obschon im Kanton Zürich nur gerade gut 20 Prozent
der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden
wohnen. Der staatlichen
Wohnbauförderung wird eine fördernde und katalysierende
Wirkung" bescheinigt, was immer damit gemeint ist. So hätten die
zinsfreien Darlehen in vielen Fällen einen wichtigen Anstoss zum
Bauentscheid gegeben. Das Volumen an geför-derten Wohnungen ist denn auch
beträchtlich: Die ausstehenden Wohnbaudarlehen betragen über 170
Millionen Franken. Rein rechnerisch ergibt sich daraus für den Kanton ein
jährlicher Aufwand von 6.2 Millionen, zuzüglich 0.8 Millionen
für die Sub-ventionsbewirtschaftung. Zahlen wurden als
Nebensächlichkeit behandelt, umso grosszügiger präsentierte man
die Vorteile des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Staat spare die Summe
von rund 22 Millionen Franken an Sozialleistungen. Wenn tatsächlich eine
Verdreifachung des Nutzens erzielt würde, wäre Wohnbauförderung
ja ein ausgezeichnetes Geschäft für den Kanton, was nicht im Ernst
behauptet wer-den kann. Man legte auch dar, dass finanziell und sozial
schwächere Haushalte im freien" Markt ohne diese Hilfe in
benachteiligte Wohnregionen abgedrängt würden und die grosse
Wohnsicherheit der Mieter bei gemeinnützigen Wohnbauträgern zu
be-rücksichtigen sei. All diese
Argumente sprechen nicht zwingend für die hohe Förderung des
subventio-nierten Baus von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Sie könnten
genau so gut für die Förderung von Wohneigentum ins Feld geführt
werden. Hier verhält sich der Kanton Zürich aber wesentlich
zurückhaltender. In den letzten Jahren betrug das Volumen der
Förderung von Wohneigentum knapp 5 Prozent von dem, was den
ge-meinnützigen Wohnbauträgern ausgerichtet wurde. Dies widerspricht
in krasser Wei-se der Bundesverfassung, die gemeinnützigen Wohnungsbau und
Wohneigentums-förderung gleichwertig nebeneinander stellt.
Wohneigentum übt auf Gesellschaft und
Volkswirtschaft eine stabilisierende Wirkung aus. Eine Förderung nach dem
Giesskannenprinzip zeigt zu wenig Wirkung und kommt vielfach auch den Falschen
zugute. So hat in der Stadt Zürich eine vierköpfi-ge Familie mit
einem Einkommen von 93'000 Franken immer noch Anrecht auf eine subventionierte
Wohnung. Ob man damit wohl die Richtigen erreicht? |
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