Liberalisierung der Verordnung über den allgemeinen
Brandschutz Medienmitteilung des
Regierungsrates vom 21.11.01
Das Kaminfegerwesen im
Kanton Zürich wird liberalisiert. Bisher erliess der Gemeinderat einen
einheitlichen Tarif für die Kaminreinigung und bestimmte über die
Zulassung von Kaminfegerinnen und Kaminfegern. Das fällt nun weg. Neu
erteilt die kantonale Feuerpolizei die Bewilligungen - Voraussetzung dafür
ist der Nachweis über die berufliche Befähigung. Der Regierungsrat
stimmte einer Änderung der Verordnung über den allgemeinen
Brandschutz zu.
Das Kaminfegerwesen im
Kanton Zürich (Bewilligung, Tarif, Reinigungs- und Kontrollwesen) ist in
der Verordnung über den allgemeinen Brandschutz vom 18. August 1993,
geregelt. Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Zuständigkeit
für die Bewilligungserteilung zur Reinigung der Feuerungsanlagen neu
kantonal durch die Feuerpolizei (angesiedelt bei der Gebäudeversicherung
des Kantons Zürich) geregelt wird. Die Bewilligung wird unter der
Voraussetzung erteilt, dass die Gesuchstellenden über das Meisterdiplom
des Schweizerischen Kaminfegermeisterverbandes verfügen. Die Bewilligung
wird damit fachlich einheitlich erteilt. Zugleich wird mit der Aufhebung der
einheitlich festgesetzten Tarife der Wettbewerb unter den entsprechend
qualifizierten Kaminfegermeistern und -meisterinnen
möglich. Die Notwendigkeit der
kommunalen Bewilligungspflicht für die Ausführung der Reinigung von
Feuerungsanlagen als auch der Erlass eines für das Gemeindegebiet
einheitlichen Tarifs durch die Gemeindebehörde wurde in den letzten Jahren
immer wieder in Frage gestellt. In der letzten Zeit haben die Gemeinden die
geltenden Bestimmungen, insbesondere bezüglich Bewilligungspflicht und
Tarif, verschieden ausgelegt. Der aktuelle Zustand ist sowohl für das
Kaminfegergewerbe als auch für die Gemeinden unbefriedigend. Es ist
deshalb angezeigt, dass die Bewilligungserteilung einheitlich erfolgt. Dies
entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Kaminfegermeisterverbandes des
Kantons Zürich. Durch die Zuständigkeitsverantwortung an die
Kantonale Feuerpolizei ergeben sich administrative Erleichterungen für die
Gemeinden und die Kaminfeger.
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po. Der HEV
begrüsst diese Liberalisierung. Monopol- und Kastenwesen gehören
endgültig der Vergangenheit an. |
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