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HEV 12/2001 Inhaltsverzeichnis
Kaminfegerwesen

Liberalisierung der Verordnung über den allgemeinen Brandschutz
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 21.11.01

Das Kaminfegerwesen im Kanton Zürich wird liberalisiert. Bisher erliess der Gemeinderat einen einheitlichen Tarif für die Kaminreinigung und bestimmte über die Zulassung von Kaminfegerinnen und Kaminfegern. Das fällt nun weg. Neu erteilt die kantonale Feuerpolizei die Bewilligungen - Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die berufliche Befähigung. Der Regierungsrat stimmte einer Änderung der Verordnung über den allgemeinen Brandschutz zu.

Das Kaminfegerwesen im Kanton Zürich (Bewilligung, Tarif, Reinigungs- und Kontrollwesen) ist in der Verordnung über den allgemeinen Brandschutz vom 18. August 1993, geregelt. Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung zur Reinigung der Feuerungsanlagen neu kantonal durch die Feuerpolizei (angesiedelt bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich) geregelt wird. Die Bewilligung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Gesuchstellenden über das Meisterdiplom des Schweizerischen Kaminfegermeisterverbandes verfügen. Die Bewilligung wird damit fachlich einheitlich erteilt. Zugleich wird mit der Aufhebung der einheitlich festgesetzten Tarife der Wettbewerb unter den entsprechend qualifizierten Kaminfegermeistern und -meisterinnen möglich.
Die Notwendigkeit der kommunalen Bewilligungspflicht für die Ausführung der Reinigung von Feuerungsanlagen als auch der Erlass eines für das Gemeindegebiet einheitlichen Tarifs durch die Gemeindebehörde wurde in den letzten Jahren immer wieder in Frage gestellt. In der letzten Zeit haben die Gemeinden die geltenden Bestimmungen, insbesondere bezüglich Bewilligungspflicht und Tarif, verschieden ausgelegt. Der aktuelle Zustand ist sowohl für das Kaminfegergewerbe als auch für die Gemeinden unbefriedigend. Es ist deshalb angezeigt, dass die Bewilligungserteilung einheitlich erfolgt. Dies entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Kaminfegermeisterverbandes des Kantons Zürich. Durch die Zuständigkeitsverantwortung an die Kantonale Feuerpolizei ergeben sich administrative Erleichterungen für die Gemeinden und die Kaminfeger.

     
  po. Der HEV begrüsst diese Liberalisierung. Monopol- und Kastenwesen gehören endgültig der Vergangenheit an.  
     

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