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HEV 12/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Schluss mit bürokratischem Leerlauf

Gemäss einer gesetzlichen Vorschrift ist in Zeiten von Wohnungsmangel beim Abschluss eines Mietvertrages ein im Obligationenrecht vorgesehenes Formular zu verwenden. Damit sollen Mieter vor missbräuchlichen Anfangsmietzinsen geschützt werden.
Der Begriff des Wohnungsmangels ist umstritten, die Zahlen werden jedenfalls wenig zuverlässig erhoben. Lediglich neun- (1999) bzw. sechsmal (2000) wurde im ganzen Kanton Zürich in den vergangenen Jahren der Anfangsmietzins vor einer Schlichtungsbehörde angefochten. Dies obwohl jedes Jahr 50000 bis 80000 neue Mietverträge abgeschlossen werden. Sogar das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Formularpflicht «nicht unentbehrlich» (also entbehrlich) sei.
Die Formularpflicht ist nichts als eine bürokratische Schikane und ändert mit Bestimmtheit nichts daran, ob Wohnungsnot herrscht oder nicht. Die Verwendung des Formulars verschafft dem Mieter keinerlei Rechte, die er nicht ohnehin hat. Auch beschränkt das Formular die Möglichkeit des Vermieters nicht, den Anfangsmietzins nach eigenem Gutdünken festzusetzen. Das Nichtverwenden des Formulars bleibt faktisch auch ohne Folgen. Die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages ist also nichts als überflüssiger bürokratischer Leerlauf, der niemandem nützt!
Mit einer Parlamentarischen Initiative haben Exponenten des HEV Kanton Zürich im Kantonsrat die rasche Abschaffung verlangt. Das Begehren hat nach der lange erwarteten Stellungnahme aus der Direktion Notter in der vorberatenden Kommission eine deutliche Mehrheit gefunden und sollte schon bald im Rat behandelt werden können.
Im vergangenen Jahr hatte ich im Zusammenhang mit der Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer an dieser Stelle von einem weiteren Meilenstein in unserer Verbandsgeschichte geschrieben. Mit der Einreichung des Begehrens ist nun eine erste Hürde genommen. Jetzt beginnt die politische Arbeit - «Knochenarbeit». Meine Vorstandskollegen und ich sind mit Ihrer Unterstützung guten Mutes und wollen uns weiterhin mit viel Engagement für die Interessen der Hauseigentümer einsetzen.
Zuletzt, liebe Wohn- und Grundeigentümer, wünsche ich Ihnen eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest und alles Gute im neuen Jahr - geniessen Sie Ihr Heim.

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