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Schluss mit
bürokratischem Leerlauf Gemäss einer gesetzlichen Vorschrift ist in Zeiten von
Wohnungsmangel beim Abschluss eines Mietvertrages ein im Obligationenrecht
vorgesehenes Formular zu verwenden. Damit sollen Mieter vor
missbräuchlichen Anfangsmietzinsen geschützt werden.
Der Begriff des Wohnungsmangels ist umstritten,
die Zahlen werden jedenfalls wenig zuverlässig erhoben. Lediglich neun-
(1999) bzw. sechsmal (2000) wurde im ganzen Kanton Zürich in den
vergangenen Jahren der Anfangsmietzins vor einer Schlichtungsbehörde
angefochten. Dies obwohl jedes Jahr 50000 bis 80000 neue Mietverträge
abgeschlossen werden. Sogar das Bundesgericht hat festgestellt, dass die
Formularpflicht «nicht unentbehrlich» (also entbehrlich)
sei. Die Formularpflicht ist nichts als
eine bürokratische Schikane und ändert mit Bestimmtheit nichts daran,
ob Wohnungsnot herrscht oder nicht. Die Verwendung des Formulars verschafft dem
Mieter keinerlei Rechte, die er nicht ohnehin hat. Auch beschränkt das
Formular die Möglichkeit des Vermieters nicht, den Anfangsmietzins nach
eigenem Gutdünken festzusetzen. Das Nichtverwenden des Formulars bleibt
faktisch auch ohne Folgen. Die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen
Mietvertrages ist also nichts als überflüssiger bürokratischer
Leerlauf, der niemandem nützt! Mit
einer Parlamentarischen Initiative haben Exponenten des HEV Kanton Zürich
im Kantonsrat die rasche Abschaffung verlangt. Das Begehren hat nach der lange
erwarteten Stellungnahme aus der Direktion Notter in der vorberatenden
Kommission eine deutliche Mehrheit gefunden und sollte schon bald im Rat
behandelt werden können. Im
vergangenen Jahr hatte ich im Zusammenhang mit der Volksinitiative zur
Abschaffung der Handänderungssteuer an dieser Stelle von einem weiteren
Meilenstein in unserer Verbandsgeschichte geschrieben. Mit der Einreichung des
Begehrens ist nun eine erste Hürde genommen. Jetzt beginnt die politische
Arbeit - «Knochenarbeit». Meine Vorstandskollegen und ich sind mit
Ihrer Unterstützung guten Mutes und wollen uns weiterhin mit viel
Engagement für die Interessen der Hauseigentümer
einsetzen. Zuletzt, liebe Wohn- und
Grundeigentümer, wünsche ich Ihnen eine ruhige und besinnliche
Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest und alles Gute im neuen Jahr - geniessen Sie
Ihr Heim. |
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