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Die Kunst ist lang - aber nicht an unseren
Wänden * Raphaela Ulcay-Hauser
Mitglieder, welche im Rahmen der Aktion Gemeinsam gegen
Wandschmierereien" Graffiti sofort entfernen und Wände mit eine Schutzanstrich versehen, erhalten vom HEV
Zürich einen Kostenbeitrag. Solche Kunst" müssen Eigentümer nicht akzeptieren, genauso wenig, wie
die Künstler es akzeptieren müssten, wenn man sich an ihrem Eigentum vergreift. Es fragt sich immerhin, ob es
nicht Aufgabe des Staates wäre, die Rechtsordnung durchzusetzen und Eigentümer vor solchen Eingriffen zu
schützen. Ach Gott! Die Kunst ist lang! Und kurz ist unser
Leben", heisst es in Goethes Faust. Und zumindest ebenso kurz auf unseren Wänden". Das ist das Ziel der
Aktion des HEV Zürich Gemeinsam gegen Wandschmierereien". Die selbst ernannten Künstler" sollen
sich an ihren Werken" nur kurz erfreuen können. Vielleicht verleidet es ihnen dann. Junge Leute haben
mich auf diese - ihnen offenbar aufgefallene - Massnahme schon angesprochen und, als ich ihnen meine Meinung kundtat,
bemerkt, ob das nicht Bünzlipolitik" sei. Ich bin selbst Mutter von zwei Teenagern. Die Meinung junger
Leute ist mir sehr wichtig. Jede neue Generation darf auch das Recht beanspruchen, was bisher galt, in Frage zu
stellen. Und wer Kinder hat, weiss, dass es gar nicht immer so einfach ist, solche Fragen zu beantworten!
Warum ist das Eigentum geschützt? Das Besprayen von
Wänden, die einem nicht gehören, ist eine Verletzung von Eigentumsrechten und als Sachbeschädigung
strafbar." Warum ist das so?" Das ergibt sich aus dem Zivil- und dem Strafgesetzbuch". Warum ist das,
was dort steht, richtig"? Weil es von der Mehrheit so akzeptiert wird." Warum ist das, was die Mehrheit
akzeptiert, richtig?" Frei nach Goethe Faust: Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, und bunt der Städte
Sichtbeton? Nehmen wir an, junge Leute, die fremde Wände besprayen, stellen sich solche Fragen überhaupt
und wollen sich nicht nur auf Kosten anderer selbst bestätigen. Ich würde ihnen etwa so antworten: Was
würdet Ihr dazu sagen, wenn irgendwer Eure Kleider, Euren Töff oder sonst irgend etwas, was Euch gehört,
besprayt und fragt: Sag, wie hast Du's mit der Kunst?' Das würdet Ihr sicher auch nicht
akzeptieren."
Schützt der Staat das Eigentum? Und trotzdem gibt es
solche Schmierereien. Was Du nicht willst, dass man Dir tut, das füg' auch keinem andern zu" ist leider oft
bloss ein frommer Wunsch. Es wird wohl immer Leute geben, welche diese Regel nur anwenden, wenn sie ihnen nützt,
sonst aber nicht freiwillig bereit sind, die Rechte anderer zu respektieren. Wichtig ist darum ein Staat, der
genügend Mittel hat, die Rechtsordnung durchzusetzen. Weil dies nicht der Fall ist, bleibt den Eigentümern
nichts anderes übrig, als auf ihre eigenen Kosten Massnahmen zu ergreifen. Wandschmierereien sollten nicht bloss
kurz an den Wänden sein, sondern überhaupt nicht. Damit rede ich nicht dem Polizeistaat das Wort, aber einem
Staat, der die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt oder zumindest diejenigen, welche
diese Rechte verletzten, zur Rechenschaft zieht.
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Anzeige machen, auch wenn der Urheber unbekannt ist
Viele Fachleute empfehlen im Übrigen, bei Schmierereien umgehend
Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen. Der Hauseigentümerverband erinnert an seine mehrfach wiederholte
gleichlautende Empfehlung. Gegen Einsenden eines adressierten und frankierten Umschlages stellt er Ihnen ein Formular
für die Strafanzeige gegen Unbekannt zu (HEV Zürich, Stichwort "Graffiti", Albisstrasse 28, 8038
Zürich). Sie können das Formular (pdf-Datei) auch aus
unserer Internet-Seite kopieren. |
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* Gemeinderatskandidatin der SVP Zürich Kreis 2 |
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