Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 01/2002 Inhaltsverzeichnis
Graffiti

Die Kunst ist lang - aber nicht an unseren Wänden
* Raphaela Ulcay-Hauser

Mitglieder, welche im Rahmen der Aktion „Gemeinsam gegen Wandschmierereien" Graffiti sofort entfernen und Wände mit eine Schutzanstrich versehen, erhalten vom HEV Zürich einen Kostenbeitrag. Solche „Kunst" müssen Eigentümer nicht akzeptieren, genauso wenig, wie die Künstler es akzeptieren müssten, wenn man sich an ihrem Eigentum vergreift. Es fragt sich immerhin, ob es nicht Aufgabe des Staates wäre, die Rechtsordnung durchzusetzen und Eigentümer vor solchen Eingriffen zu schützen.

„Ach Gott! Die Kunst ist lang! Und kurz ist unser Leben", heisst es in Goethes Faust. „Und zumindest ebenso kurz auf unseren Wänden". Das ist das Ziel der Aktion des HEV Zürich „Gemeinsam gegen Wandschmierereien". Die selbst ernannten „Künstler" sollen sich an ihren „Werken" nur kurz erfreuen können. Vielleicht verleidet es ihnen dann.
Junge Leute haben mich auf diese - ihnen offenbar aufgefallene - Massnahme schon angesprochen und, als ich ihnen meine Meinung kundtat, bemerkt, ob das nicht „Bünzlipolitik" sei.
Ich bin selbst Mutter von zwei Teenagern. Die Meinung junger Leute ist mir sehr wichtig. Jede neue Generation darf auch das Recht beanspruchen, was bisher galt, in Frage zu stellen. Und wer Kinder hat, weiss, dass es gar nicht immer so einfach ist, solche Fragen zu beantworten!

Warum ist das Eigentum geschützt?
„Das Besprayen von Wänden, die einem nicht gehören, ist eine Verletzung von Eigentumsrechten und als Sachbeschädigung strafbar." „Warum ist das so?" „Das ergibt sich aus dem Zivil- und dem Strafgesetzbuch". „Warum ist das, was dort steht, richtig"? „Weil es von der Mehrheit so akzeptiert wird." „Warum ist das, was die Mehrheit akzeptiert, richtig?" Frei nach Goethe Faust: Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, und bunt der Städte Sichtbeton?
Nehmen wir an, junge Leute, die fremde Wände besprayen, stellen sich solche Fragen überhaupt und wollen sich nicht nur auf Kosten anderer selbst bestätigen. Ich würde ihnen etwa so antworten: „Was würdet Ihr dazu sagen, wenn irgendwer Eure Kleider, Euren Töff oder sonst irgend etwas, was Euch gehört, besprayt und fragt: ‚Sag, wie hast Du's mit der Kunst?' Das würdet Ihr sicher auch nicht akzeptieren."

Schützt der Staat das Eigentum?
Und trotzdem gibt es solche Schmierereien. „Was Du nicht willst, dass man Dir tut, das füg' auch keinem andern zu" ist leider oft bloss ein frommer Wunsch. Es wird wohl immer Leute geben, welche diese Regel nur anwenden, wenn sie ihnen nützt, sonst aber nicht freiwillig bereit sind, die Rechte anderer zu respektieren.
Wichtig ist darum ein Staat, der genügend Mittel hat, die Rechtsordnung durchzusetzen. Weil dies nicht der Fall ist, bleibt den Eigentümern nichts anderes übrig, als auf ihre eigenen Kosten Massnahmen zu ergreifen. Wandschmierereien sollten nicht bloss kurz an den Wänden sein, sondern überhaupt nicht. Damit rede ich nicht dem Polizeistaat das Wort, aber einem Staat, der die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt oder zumindest diejenigen, welche diese Rechte verletzten, zur Rechenschaft zieht.

     
  Anzeige machen, auch wenn der Urheber unbekannt ist
Viele Fachleute empfehlen im Übrigen, bei Schmierereien umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen. Der Hauseigentümerverband erinnert an seine mehrfach wiederholte gleichlautende Empfehlung. Gegen Einsenden eines adressierten und frankierten Umschlages stellt er Ihnen ein Formular für die Strafanzeige gegen Unbekannt zu (HEV Zürich, Stichwort "Graffiti", Albisstrasse 28, 8038 Zürich). Sie können das Formular (pdf-Datei) auch aus unserer Internet-Seite kopieren.
 
     

* Gemeinderatskandidatin der SVP Zürich Kreis 2

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