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Bedeutung und Festsetzung der Wertquoten im
Stockwerkeigentum * Cornel Tanno
Die Wertquote ist eine abstrakte Verhältniszahl, die den Umfang der
Rechtsposition des einzelnen Stockwerkeigentümers im Vergleich zu den anderen am gemeinsamen Rechtsobjekt
Beteiligten rechnerisch ausdrückt. Die Wertquote fixiert zahlenmässig das Ausmass der Beteiligung des
Stockwerkeigentümers am gesamten, sowohl Rechte und Pflichten umfassenden Rechtsinhalt des
Miteigentums. Massgebender Zeitpunkt für die erstmalige Festsetzung der
Wertquoten ist der Begründungsakt. Die Wertquoten müssen also spätestens im Zeitpunkt der Eintragung des
Stockwerkeigentums im Grundbuch definitiv feststehen. Der Nenner des Wertquotenbruchs muss dabei immer in Hundertsteln
oder Tausendsteln des Wertes der Liegenschaft angegeben werden. Das Gesetz
enthält keine Vorschriften darüber, wie die Wertquoten zu berechnen sind und welche Faktoren dabei von
Bedeutung sein sollen. Die Stockwerkeigentümer können somit das Wertverhältnis ihrer Anteile und die
Methoden zur Ermittlung in eigener Kompetenz festlegen. Die Wertquoten müssen nicht einmal dem wirtschaftlichen
Wert der Anteile entsprechen, die den einzelnen Beteiligten zu Sonderrecht zugeschieden sind. Da die Wertquoten in verschiedener Hinsicht erhebliche Bedeutung zukommt, ist bei deren
Berechnung zweifellos besondere Sorgfalt angezeigt. Da exakte Methoden zur Berechnung der Wertquoten nicht bestehen,
spielt die persönliche Erfahrung bei der Schätzung wertbestimmender Faktoren (wie z.B. Lage der
Stockwerkeinheit, Aussicht, Lärmimmissionen) eine grosse Rolle. Daneben sind aber vorwiegend objektive Faktoren
von Bedeutung; zu nennen sind Flächen- oder Rauminhalte. In der Literatur
sind einige Methoden zur Berechnung der Wertquoten entwickelt worden, doch lassen sich diese kaum je direkt anwenden,
weil die mitbestimmenden Faktoren sehr verschieden sind. Es empfiehlt sich deshalb, in schwierigen Fällen einen
Sachverständigen beizuziehen.
* lic. iur., Rechtsanwalt, HEV Zürich |
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