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Überprüfung der revidierten
Baugebührenverordnung durch Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf (Pressemitteilung des HEV Dietikon-Urdorf)
Der Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf (HEV) hat gegen die von
der Stadt Dietikon angekündigte Revision der Baugebührenverordnung Einsprache beim Bezirksrat Dietikon
erhoben. Der Stadtrat hat die Gebühren mit Beschluss vom August 2001 teils um 50% bis 100% angehoben. Diese
Mehrkosten wollte der HEV seinen Mitgliedern und den Haus- und Grundeigentümern von Dietikon nicht
zumuten. Der HEV wurde als einspracheberechtigter Verein anerkannt. Der Stadtrat
führte in der Begründung der Erhöhung u.a. aus, dass er festgestellt habe, die Gebühren der Stadt
Dietikon seien absolut im Rahmen, wie dies aus Quervergleichen des Hauseigentümerverbandes des Kanton Zürich
hervorgehe. Eine Anpassung sei gerechtfertigt. Der Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf ist hingegen der Ansicht,
dass die Belastung des Grundeigentums durch Abgaben und Gebühren bereits sehr hoch ist. Eine zusätzliche
Erhöhung der Bau- und Erstellungskosten sei nicht gerechtfertigt und belaste zusätzlich die Budgets von
Eigenheimbesitzern. Sie würden sich aber auch erhöhend auf die Mieten auswirken. In seinem Rekursbeschluss hat der Bezirksrat den Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf als
einspracheberechtigter Verein anerkannt. Im Weiteren zeigt er auf, dass die vom Regierungsrat erlassene Verordnung zur
Gebührenverordnung den Gemeinden einen weiten Spielraum zugesteht. In Betracht gezogen wurde, dass gemäss
Aussagen der Stadt Dietikon die Änderung eine differenziertere Verrechnung der von der Stadt verlangten Leistungen
zulasse und die neuen Gebühren insgesamt zu keiner Mehrbelastung der Hauseigentümer führe. Gesamthaft
betrachtet könne die angefochtene Revision der Gebührenverordnung aufgrund des kantonalen
Gebührenrahmens nicht als Verletzung übergeordneten Rechts gerügt werden, führt der Bezirksrat im
abweisenden Entscheid auf. Dies gelte vor allem auch, da jeder mit Baugebühren belastete Eigentümer im
Einzelfalle seine Gebührenrechnung überprüfen lassen könne. Der Hauseigentümerverband
Dietikon- Urdorf wird weiterhin die Gebührenentwicklung wachsam beobachten. |
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