Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 01/2002 Inhaltsverzeichnis
Leserseite Sektion Dietikon

Überprüfung der revidierten Baugebührenverordnung durch Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf
(Pressemitteilung des HEV Dietikon-Urdorf)

Der Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf (HEV) hat gegen die von der Stadt Dietikon angekündigte Revision der Baugebührenverordnung Einsprache beim Bezirksrat Dietikon erhoben. Der Stadtrat hat die Gebühren mit Beschluss vom August 2001 teils um 50% bis 100% angehoben. Diese Mehrkosten wollte der HEV seinen Mitgliedern und den Haus- und Grundeigentümern von Dietikon nicht zumuten.
Der HEV wurde als einspracheberechtigter Verein anerkannt. Der Stadtrat führte in der Begründung der Erhöhung u.a. aus, dass er festgestellt habe, die Gebühren der Stadt Dietikon seien absolut im Rahmen, wie dies aus Quervergleichen des Hauseigentümerverbandes des Kanton Zürich hervorgehe. Eine Anpassung sei gerechtfertigt. Der Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf ist hingegen der Ansicht, dass die Belastung des Grundeigentums durch Abgaben und Gebühren bereits sehr hoch ist. Eine zusätzliche Erhöhung der Bau- und Erstellungskosten sei nicht gerechtfertigt und belaste zusätzlich die Budgets von Eigenheimbesitzern. Sie würden sich aber auch erhöhend auf die Mieten auswirken.
In seinem Rekursbeschluss hat der Bezirksrat den Hauseigentümerverband Dietikon-Urdorf als einspracheberechtigter Verein anerkannt. Im Weiteren zeigt er auf, dass die vom Regierungsrat erlassene Verordnung zur Gebührenverordnung den Gemeinden einen weiten Spielraum zugesteht. In Betracht gezogen wurde, dass gemäss Aussagen der Stadt Dietikon die Änderung eine differenziertere Verrechnung der von der Stadt verlangten Leistungen zulasse und die neuen Gebühren insgesamt zu keiner Mehrbelastung der Hauseigentümer führe. Gesamthaft betrachtet könne die angefochtene Revision der Gebührenverordnung aufgrund des kantonalen Gebührenrahmens nicht als Verletzung übergeordneten Rechts gerügt werden, führt der Bezirksrat im abweisenden Entscheid auf. Dies gelte vor allem auch, da jeder mit Baugebühren belastete Eigentümer im Einzelfalle seine Gebührenrechnung überprüfen lassen könne. Der Hauseigentümerverband Dietikon- Urdorf wird weiterhin die Gebührenentwicklung wachsam beobachten.

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