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HEV 02/2002 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Neue Gebühr für Mieterkautionen?

Auch Mieter sind nur Menschen und so kann es vorkommen, dass einer in Zahlungsverzug gerät: Die Miete kann nicht bezahlt werden, beim Auszug aus der Wohnung bleiben Rechnungen für Instandstellungsarbeiten offen oder finanzielle Ansprüche des Vermieters sind umstritten. Der Vermieter kann, damit das Risiko nicht ausschliesslich bei ihm liegt, beim Abschluss des Mietvertrages eine Kaution verlangen. Diese darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf den Namen des Mieters bei einer Bank hinterlegt werden.
Bei einem Bestand von knapp 600'000 Wohnungen im Kanton Zürich dürfte es an die 300'000 Mieterdepots geben. Durchschnittlich werden knapp 3'000 Franken hinterlegt. Bei den Banken liegen also zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken an Mieterkautionen. Die Laufzeit dürfte etwas unterhalb der durchschnittlichen Mietdauer von 6 bis 7 Jahren liegen, weil Depots eher von den „unsichereren" und erfahrungsgemäss auch kurzfristigeren Mietern verlangt werden.
Aus Bankenkreisen wird nun moniert, dass diese Depots mehr Aufwand verursachen als ihr Ertrag rechtfertigt. Die Banken beabsichtigen deshalb, dafür eine Gebühr zu erheben. Sind die Mieterkautionen für die Banken wirklich ein so schlechtes Geschäft? Während ihrer Laufzeit verursachen sie jedenfalls keinen administrativen Aufwand, da ja weder Einzahlungen noch Abhebungen möglich sind. Der im Zusammenhang mit der Errichtung stehende Aufwand dürfte auch nicht ins Gewicht fallen. Bleibt derjenige beim Auszug des Mieters. Zugegebenermassen kann es da einen gewissen Mehraufwand geben. Was tun, wenn ein Mieter ins Ausland gezogen ist? Wer ist berechtigt, wenn ein Mieter verstorben ist? Auch das Einholen aller notwendigen Unterschriften kann umständlich sein. Aber diese Fälle machen nur einen kleinen Teil aus.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Die Verantwortlichen seien daran erinnert, dass eine neue Gebühr sich mehr oder weniger direkt auf die Mieten auswirken würde. Unabhängig von den Details ihrer Ausgestaltung, müsste sie letztlich vom Konsumenten, dem Mieter, bezahlt werden. Das geltende Mietrecht basiert nämlich auf dem Grundgedanken der Kostenmiete.
All jenen, die davon träumen, den Mieterschutz weiter auszubauen, diene dies als Beispiel dafür, dass Mieterschutzbestimmungen auch für die Mieter nicht immer nur von Vorteil sind. Vermeintlich zum Schutz der Mieter eingeführt, scheint die Handhabung der Mieterkaution mit so viel Aufwand verbunden, dass sie sich als Teuerungsfaktor auswirken könnte. Das dürfte wohl kaum im Sinne des Erfinders sein.

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