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HEV 02/2002 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Ein Silberstreifen am Horizont?

Eine von HEV-Exponenten initiierte und vor Jahresfrist vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass der Eigenmietwert künftig auf höchstens 70 Prozent des Marktwertes, der Vermögenssteuerwert grundsätzlich auf 90 Prozent und jedenfalls nicht über dem Marktwert festzulegen sei. Das Referendum gegen diese Änderung des Steuergesetzes wurde nicht ergriffen. Hingegen hatte der Mieterverband noch vor deren Inkraftsetzung eine Staatsrechtliche Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat die aufschiebende Wirkung erteilt. Bis zum Entscheid des Gerichts in der Sache bleibt damit die alte Regel anwendbar.
Diese neue alte Situation ist umso unbefriedigender als endlich eine taugliche, verfassungskonforme und durch einige Volksentscheide verlangte Lösung gefunden schien. Letztlich hätte damit der seit über 25 Jahren in der Verfassung festgeschriebene Auftrag zur Wohneigentumsförderung zumindest ansatzweise umgesetzt werden können. Absolut stossend an dieser Situation ist auch, dass zahllose Einschätzungsverfahren hängig bleiben und die bereits länger anhaltende Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen weiter andauert.
Immerhin - und dies lässt jetzt hoffen - werden nun von der Finanzdirektion des Kantons Zürich verschiedene Massnahmen geprüft, wie die Änderungen umzusetzen wären, falls das Bundesgericht die erwähnte Beschwerde abweist. Dabei werden zwei Bewertungsmodelle geprüft, die zur Anwendung kommen würden, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, dass der formelmässig berechnete Eigenmiet- bzw. Vermögenssteuerwert über den erwähnten Höchstgrenzen von 70% bzw. 100% des Marktwertes liegt.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird eine repräsentative Auswahl von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen stichprobenweise geschätzt bzw. die Methoden geprüft. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist selbstverständlich freiwillig und die Umtriebe werden entschädigt. Der HEV Kanton Zürich befürwortet und unterstützt die Bestrebungen der Finanzdirektion. Einen positiven Entscheid des Bundesgerichts vorausgesetzt scheint eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte bzw. eine Entspannung des Verhältnisses zu den Behörden doch möglich.

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