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Rückgabe des Mietobjektes * Cornel Tanno
Da der Kündigungstermin auf Ostern fällt, verschiebt sich
der Rückgabetermin in diesem Frühling auf Dienstag, den 2. April.
Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus
dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Das Mietrecht bestimmt den Zeitpunkt, an welchem das Mietobjekt
zurückzugeben ist, nicht . Behelfsweise sind somit die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts
beizuziehen. Art. 79 OR führt dazu aus, dass die Erfüllung an einem festgesetzten Tag während der
gewöhnlichen Geschäftszeit vollzogen und angenommen werden muss. Auf ein Mietverhältnis angewandt
bedeutet dies, dass die Rückgabe am letzten Tag des Mietverhältnisses während der üblichen
Geschäftszeit zu erfolgen hat. In Zürich würde dies heissen, dass der 31. März, der 30. Juni und
der 30. September als reguläre Rückgabedaten für Wohnungen zu gelten hätten. Diese gesetzliche Regelung ist jedoch nicht zwingender Natur. Auf dem Gebiete der
Immobiliarmiete haben diverse Interessensverbände (Hauseigentümer- bzw. Mieterverbände) Formulare
ausgearbeitet, die eine abweichende Lösung enthalten. In den vom Hauseigentümerverband Zürich,
Schweizerischen Verband der Immobilien Treuhänder (Sektion Zürich) sowie der Vereinigung Zürcher
Immobilienfirmen gemeinsam herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag" ist vorgesehen, dass die
Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes mit allen Schlüsseln bis spätestens am Tag
nach Beendigung der Miete um 12.00 Uhr zu erfolgen hat. Dementsprechend verschieben sich die regulären
Zügeltermine auf den 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Wie sieht es aber
aus, wenn der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag fällt.
Diese Problematik ist dieses Jahr von besonderer Aktualität: Der 1. April fällt nämlich auf den
Ostermontag. Das Gesetz sieht für diesen Fall in Art. 78 OR folgende
Regelung vor. Fällt der Zeitpunkt der Erfüllung (Beendigung des Mietverhältnisses) auf einen Sonntag
oder auf einen andern am Erfüllungsorte staatlich anerkannten Feiertag, so gilt als Erfüllungstag der
nächstfolgende Werktag. Gemäss Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen" wird für
gesetzliche Fristen des eidgenössischen Rechts der Samstag einem anerkannten Feiertag gleichgestellt. In den
bereits genannten Allgemeinen Bedingungen" wird dieselbe Regelung vorgesehen. Eine Rückgabe -
vorbehältlich anderer Abmachung - kann demnach weder an einem Samstag, Sonntag noch an einem staatlich anerkannten
Feiertag stattfinden. Was bedeutet dies für den diesjährigen
Frühjahrskündigungstermin?
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ohne mietvertragliche
Regelung Der Monatsletzte (31. März 2002) fällt auf Ostersonntag. Somit verschiebt sich der Auszugstermin
auf den nächsten Werktag. Dies ist, da der Ostermontag (1. April 2002) bei uns auch als Feiertag gilt, Dienstag,
der 2. April. |
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mit Zürcher
Mietvertrag Der Monatserste (1. April 2002) fällt auf Ostermontag, der bei uns als Feiertag anerkannt ist.
Somit verschiebt sich der Auszugstermin auf den nächsten Werktag. Die Abnahme hat am Dienstag, dem 2. April 2002
zu erfolgen. |
Mit oder ohne Zürcher Mietvertrag darf also der Mieter die
Osterfeiertage noch in der alten" Wohnung verbringen. Abschliessend kann
gesagt werden, dass vorrangig die Bestimmungen des konkreten Mietvertrages zu beachten sind. Enthält dieser eine
andere Regelung, so gilt diese. Den Mietparteien steht es überdies offen, einen von der vertraglichen oder
gesetzlichen Regelung abweichenden Rückgabetag zu vereinbaren.
* lic. iur., Rechtsanwalt, HEV Zürich |
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