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HEV 03/2002 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

(Meteorwasser-) Gebühr für die Regenwasserentsorgung

Vor ungefähr zehn Jahren führte die Stadt Zürich für die Ableitung und Entsorgung von Regenwasser ins öffentliche Kanalnetz eine Gebühr ein. Zwar kann aus übergeordnetem Recht eine Pflicht zur Trennung von Schmutz- und Regenwasser und die Pflicht zur Erhebung von verursachergerechten Gebühren abgeleitet werden. Zu Recht wurde aber deren Einführung seinerzeit als überflüssig, eigentumsfeindlich und letztlich wegen fehlender Lenkungswirkung kritisiert. In einer Gesamtbetrachtung erwies sich diese Gebühr auch als Standortnachteil. Die Erhebung der Gebühr war zudem äusserst kompliziert und führte immer wieder zu Unklarheiten und Rechtsunsicherheit. Hunderte von Rekursen, Einsprachen und Gerichtsverfahren zeugen davon.
Die vereinigten bürgerlichen Kräfte im Gemeinderat der Stadt Zürich - bedauerlicherweise lassen sich diese nur für seltene Einzelfragen bündeln - haben im vergangenen Herbst äusserst knapp beschlossen, dass diese ungeliebte Gebühr, die bei den Hauseigentümern erhoben, letztlich aber auf die Mieterschaft überwälzt wird, abgeschafft werden soll.
Persönlich hatte ich schon immer grösste Mühe, im Zusammenhang mit Regenwasser vom Hauseigentümer als Verursacher hören und sprechen zu müssen. Den ketzerischen Zwischenruf im Parlament, als Nächstes komme wohl noch eine Schneefallgebühr, halte ich für gar nicht so deplatziert. Das ist aber nur ein Aspekt dieses Entscheides. Viel bemerkenswerter ist die generelle Tendenz oder Bereitschaft, in der Politik davon abzurücken, dass regelmässig speziell die Hauseigentümerschaft im Visier des Fiskus steht und für sämtliche möglichen und unmöglichen Kosten und Gebühren aufzukommen hat. Dass die Stadtregierung in der Diskussion um die Meteorwassergebühr zusätzlich eine generelle Senkung der Abwassergebühren in Aussicht stellte, war denn auch so etwas wie das „Sahnehäubchen".

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