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(Meteorwasser-) Gebühr für die
Regenwasserentsorgung Vor ungefähr zehn Jahren führte die Stadt
Zürich für die Ableitung und Entsorgung von Regenwasser ins öffentliche Kanalnetz eine Gebühr ein.
Zwar kann aus übergeordnetem Recht eine Pflicht zur Trennung von Schmutz- und Regenwasser und die Pflicht zur
Erhebung von verursachergerechten Gebühren abgeleitet werden. Zu Recht wurde aber deren Einführung seinerzeit
als überflüssig, eigentumsfeindlich und letztlich wegen fehlender Lenkungswirkung kritisiert. In einer
Gesamtbetrachtung erwies sich diese Gebühr auch als Standortnachteil. Die Erhebung der Gebühr war zudem
äusserst kompliziert und führte immer wieder zu Unklarheiten und Rechtsunsicherheit. Hunderte von Rekursen,
Einsprachen und Gerichtsverfahren zeugen davon. Die vereinigten
bürgerlichen Kräfte im Gemeinderat der Stadt Zürich - bedauerlicherweise lassen sich diese nur für
seltene Einzelfragen bündeln - haben im vergangenen Herbst äusserst knapp beschlossen, dass diese ungeliebte
Gebühr, die bei den Hauseigentümern erhoben, letztlich aber auf die Mieterschaft überwälzt wird,
abgeschafft werden soll. Persönlich hatte ich schon immer grösste
Mühe, im Zusammenhang mit Regenwasser vom Hauseigentümer als Verursacher hören und sprechen zu
müssen. Den ketzerischen Zwischenruf im Parlament, als Nächstes komme wohl noch eine Schneefallgebühr,
halte ich für gar nicht so deplatziert. Das ist aber nur ein Aspekt dieses Entscheides. Viel bemerkenswerter ist
die generelle Tendenz oder Bereitschaft, in der Politik davon abzurücken, dass regelmässig speziell die
Hauseigentümerschaft im Visier des Fiskus steht und für sämtliche möglichen und unmöglichen
Kosten und Gebühren aufzukommen hat. Dass die Stadtregierung in der Diskussion um die Meteorwassergebühr
zusätzlich eine generelle Senkung der Abwassergebühren in Aussicht stellte, war denn auch so etwas wie das
Sahnehäubchen". |
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