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HEV 04/2002 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Strommarkt - Balanceakt zwischen
Liberalisierung und Regulierung

So viel Liberalisierung wie nötig - so wenig neue Gesetze wie möglich. Dieses Dilemma prägt die schweizerische Strommarktdiskussion seit gut zwei Jahren. Während in der Europäischen Union die Liberalisierung trotz protektionistischen Widerständen - insbesondere von Frankreich - voranschreitet, werden in der Schweiz erst einmal Positionen bezogen im Hinblick auf die Volksabstimmung vom kommenden Herbst. Ein typisch helvetisches Eile mit Weile also in einem Markt, der für die Grossen (Strombezüger) längst spielt und in dem die Kleinen, also Gewerbe und Haushalte, sich dafür wehren müssen, dass die Liberalisierung nicht auf ihrem Buckel statt findet.
Ende 2000 stimmten im Parlament alle grossen Parteien dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) zu. Das Klima für die Liberalisierung des Strommarktes war damals allerdings denkbar ungünstig, weil Probleme mit der Energieversorgung in Kalifornien und Schweden dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und der SP die willkommene Gelegenheit boten, auf diesem Hintergrund mit dem Referendum gegen die Marktöffnung auch in der Schweiz eine grosse Service Public-Debatte zu lancieren. Zudem stellten verschiedene kantonale Volksentscheide die Zustimmung für das eidgenössische Rahmengesetz in Frage. Die Kantone Zürich und Nidwalden sowie die Städte Zürich und Bellinzona erteilten der Privatisierung ihrer Elektrizitätswerke eine Abfuhr. Der Bundesrat versuchte nun, den Unsicherheiten den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem er noch vor der Volksabstimmung über das EMG die entsprechende Verordnung vorlegte. Für die erste Version konnte sich niemand so richtig erwärmen. Mit der inzwischen bereinigten Fassung scheint der Kompromiss gelungen.
Erste Reaktionen deuten auf eine breite Unterstützung aus fast allen Lagern hin. Das federführende Bundesamt für Energie hat offenbar das Kunststück fertig gebracht, den wichtigsten Interessengruppen beider Seiten genügende Konzessionen zu machen. Zusammengefasst heisst dies, dass die kleinen Konsumenten besser geschützt werden und die den Betreibern lästige Regelungsdichte deutlich gesenkt wurde. Nationale und internationale Preisvergleiche sowie eine Schiedskommission sollen zu hohe Preise verhindern. Für eine Übergangsperiode von sechs Jahren wird eine Erhöhung der Durchleitungsgebühren ausgeschlossen.
Eigentlich hätte unter diesen Voraussetzungen das Referendum zurückgezogen und auf die Abstimmung verzichtet werden können. Die grundsätzlichen Liberalisierungsgegner können aber nicht über ihren Schatten springen, also findet der Urnengang statt, wenn auch zum untauglichen Gegenstand. Der Hauseigentümerverband hat sich in der Vernehmlassung vehement für eine konsumentenfreundliche Gesetzesauslegung eingesetzt und wie es scheint mit Erfolg. Es ist zu hoffen, dass die bereinigte Verordnung nun auch dem Gesetz zum Durchbruch verhilft, Alternativen dazu gibt es nämlich nicht.

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