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HEV 04/2002 Inhaltsverzeichnis
Mediation

Erboster Rentner schlägt Grossmutter
* Barbara HEW

Eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich hat kürzlich einen 67-jährigen Rentner zu einer fünftägigen bedingten Gefängnisstrafe wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Der Mann, erbost über lärmende Kinder, hatte einer Grossmutter, die ihrem Enkel zu Hilfe geeilt war, drei Faustschläge an den Kopf versetzt.

Diese Zeilen waren in der NZZ vom 13. März 2002 (S. 47) zu lesen. Der Artikel endet mit dem Zitat „Ein klarer Fall für einen Mediator“, merkte die Einzelrichterin bei der Erläuterung des Urteils an. Aus dem Text ist zu erfahren, dass zwischen dem Angeklagten und seinen Nachbarn schon seit längerem Streit herrschte.
Tatsache ist, dass das Verhalten des Rentners durch die Richterin verurteilt wurde. Tatsche ist aber auch, dass das eigentliche Problem, welches zwischen den Parteien besteht, nicht oder nur zum Teil gelöst wurde. Nicht beantwortet werden konnten in diesem Verfahren die Fragen, wie es zu diesem Streit gekommen war und wie sich die Beteiligten in Zukunft verhalten sollten, um derartige Vorfälle zu vermeiden und ein für alle erträgliches Klima zu schaffen.
Streitereien können zwischen Nachbarn aus den verschiedensten Gründen entstehen und je länger diese andauern, desto unklarer erscheint deren Ursache. Die Beteiligten können nicht mehr miteinander sprechen und geraten so in eine unhaltbare Situation. Das kann zu einer Eskalation wie im oben genannten Fall führen.
Dies zu verhindern ist das Ziel einer Mediation. Durch Einschalten eines Mediators wird den Beteiligten die Möglichkeit geboten, dass Gespräch wieder aufzunehmen, das eigene Verhalten und das der Gegenseite zu analysieren und somit gegenseitiges Verständnis zu wecken. Auf diese Weise wird eine Klärung der Situation ermöglicht und es kann die Basis für einen Neubeginn erarbeitet werden. Dabei wird den Beteiligten viel abverlangt: Sie müssen bereit sein, für Ihre eigenen Interessen einzustehen und sich gleichzeitig den Bedürfnissen der anderen zu öffnen. Denn nur so können für alle Beteiligten vorteilhafte Lösungen gefunden werden. Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass dieser Weg den Parteien oftmals dazu verhilft, ähnlich gelagerte Probleme in Zukunft rechtzeitig zu erkennen und diese selbständig zu lösen.

     
  Mediation - eine Dienstleistung des HEV Zürich
ZürichMediation: Ein Versuch, ohne Anwälte und Gerichte Differenzen beizulegen.
Ihre Ansprechpartnerin: lic.iur Barbara Hew
Terminvereinbarung: Renate Mülly, Sekretariat Rechtsabteilung, Tel. 01 487 17 11.
Stundensatz für Mitglieder Fr. 230.- (exkl. MwSt), Nichtmitglieder Fr. 260.- (exkl. MwSt)
 
     

* lic. iur., Mediatorin

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