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Die Investition in Mietobjekte muss attraktiv
sein! Wir Schweizer gelten mit einer Wohneigentümerquote im Kanton
Zürich von lediglich 21% zu Recht als Volk von Mietern. Dem Mietrecht, das seit Monaten in den
Eidgenössischen Räten verhandelt wird, kommt daher grösste Bedeutung zu. Fest steht bisher einzig, dass
Bundesbern die vom Mieterverband eingereichte Volksinitiative mit dem verfänglichen Titel Ja zu
fairen Mieten ablehnt. Wie soll es weiter gehen? Wohnen ist ein zentrales
Grundbedürfnis. Anders als auf viele Konsumgüter kann niemand auf eine Wohnung verzichten, jeder braucht ein
Dach über dem Kopf. Weil die Wohnung so wichtig ist, steht das Mietrecht seit Jahren im Mittelpunkt von
politischen Diskussionen und Auseinandersetzungen. Die immer gleichen Fragen sind einfach: Soll für die Beziehung
zwischen Mietern und Vermietern Privatautonomie und Vertragsfreiheit gelten, sollen also Angebot und Nachfrage frei
spielen? Oder soll die Mieterschaft durch den Staat geschützt werden, durch Vorschriften bei Mietzinsen und bei
Kündigungen? Je nach politischer Grundhaltung und der allgemeinen Wirtschaftslage oder der jeweiligen Situation
auf dem Wohnungsmarkt fallen die Antworten unterschiedlich aus. Der
Mieterverband will den Mieterschutz mit seiner Initiative Ja zu fairen Mieten massiv verschärfen. Mit
seinen Forderungen würde nur noch das stark limitierte Kostenprinzip gelten und alle Elemente, die eine Anpassung
des Mietzinses an die effektive Marktsituation ermöglichten, würden beseitigt. Der Bundesrat sieht im
propagierten Kündigungsschutz sogar eine über Gebühr starke Einschränkung der Vermieter in der
Ausübung ihrer Eigentumsrechte. Vielleicht mag ein weitgehender Schutz
der Mieterschaft auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen. Das wäre aber eine sehr kurzsichtige
Betrachtungsweise. Denn solche Vorschriften machen Investitionen in den Wohnungsbau absolut unrentabel und unattraktiv.
Schliesslich ziehen sich die Investoren aus dem Immobilienbereich zurück und suchen Anlageformen mit
günstigeren Rahmenbedingungen. Dadurch würde das Angebot verknappt und weniger vielseitig und es
entstünden Versorgungsengpässe. Bereits heute lassen sich Unterschiede im Wohnungsangebot (Neu- und
Altbauwohnungen) zu einem guten Teil auf den Mieterschutz zurückführen. So werden günstige
Altbauwohnungen auch bei verringertem Platzbedarf in vielen Fällen nicht mehr freigegeben.
Im Mietrecht darf der Markt, der für alle wirtschaftlichen Bereiche unserer
Gesellschaft der bestimmende Faktor ist, also nicht ausgeschaltet werden. Mit dem Marktelement sind wir
grundsätzlich gut gefahren. Einzig der Missbrauch soll wie in der Bundesverfassung in Artikel 109
festgehalten verhindert werden. Es ist zu hoffen, dass in der anstehenden Revision ein möglichst einfaches
Mietrecht herauskommt. Ein für Investoren attraktives Mietrecht dient letztlich den Mietern am meisten. Nur so
wird ein genügendes und vielseitiges Wohnraumangebot zur Verfügung gestellt und die in der Schweiz
ausgezeichnete Substanz der Wohnliegenschaften würde nicht ohne Not preisgegeben. |
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