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HEV 04/2002 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Die Investition in Mietobjekte muss attraktiv sein!

Wir Schweizer gelten – mit einer Wohneigentümerquote im Kanton Zürich von lediglich 21% zu Recht – als Volk von Mietern. Dem Mietrecht, das seit Monaten in den Eidgenössischen Räten verhandelt wird, kommt daher grösste Bedeutung zu. Fest steht bisher einzig, dass „Bundesbern“ die vom Mieterverband eingereichte Volksinitiative mit dem verfänglichen Titel „Ja zu fairen Mieten“ ablehnt. Wie soll es weiter gehen?
Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis. Anders als auf viele Konsumgüter kann niemand auf eine Wohnung verzichten, jeder braucht ein Dach über dem Kopf. Weil die Wohnung so wichtig ist, steht das Mietrecht seit Jahren im Mittelpunkt von politischen Diskussionen und Auseinandersetzungen. Die immer gleichen Fragen sind einfach: Soll für die Beziehung zwischen Mietern und Vermietern Privatautonomie und Vertragsfreiheit gelten, sollen also Angebot und Nachfrage frei spielen? Oder soll die Mieterschaft durch den Staat geschützt werden, durch Vorschriften bei Mietzinsen und bei Kündigungen? Je nach politischer Grundhaltung und der allgemeinen Wirtschaftslage oder der jeweiligen Situation auf dem Wohnungsmarkt fallen die Antworten unterschiedlich aus.
Der Mieterverband will den Mieterschutz mit seiner Initiative „Ja zu fairen Mieten“ massiv verschärfen. Mit seinen Forderungen würde nur noch das stark limitierte Kostenprinzip gelten und alle Elemente, die eine Anpassung des Mietzinses an die effektive Marktsituation ermöglichten, würden beseitigt. Der Bundesrat sieht im propagierten Kündigungsschutz sogar eine über Gebühr starke Einschränkung der Vermieter in der Ausübung ihrer Eigentumsrechte.
Vielleicht mag ein weitgehender Schutz der Mieterschaft auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen. Das wäre aber eine sehr kurzsichtige Betrachtungsweise. Denn solche Vorschriften machen Investitionen in den Wohnungsbau absolut unrentabel und unattraktiv. Schliesslich ziehen sich die Investoren aus dem Immobilienbereich zurück und suchen Anlageformen mit günstigeren Rahmenbedingungen. Dadurch würde das Angebot verknappt und weniger vielseitig und es entstünden Versorgungsengpässe. Bereits heute lassen sich Unterschiede im Wohnungsangebot (Neu- und Altbauwohnungen) zu einem guten Teil auf den Mieterschutz zurückführen. So werden günstige Altbauwohnungen auch bei verringertem Platzbedarf in vielen Fällen nicht mehr freigegeben.
Im Mietrecht darf der Markt, der für alle wirtschaftlichen Bereiche unserer Gesellschaft der bestimmende Faktor ist, also nicht ausgeschaltet werden. Mit dem Marktelement sind wir grundsätzlich gut gefahren. Einzig der Missbrauch soll – wie in der Bundesverfassung in Artikel 109 festgehalten – verhindert werden. Es ist zu hoffen, dass in der anstehenden Revision ein möglichst einfaches Mietrecht herauskommt. Ein für Investoren attraktives Mietrecht dient letztlich den Mietern am meisten. Nur so wird ein genügendes und vielseitiges Wohnraumangebot zur Verfügung gestellt und die in der Schweiz ausgezeichnete Substanz der Wohnliegenschaften würde nicht ohne Not preisgegeben.

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