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Letzter Tango für die «Letzte
Meile»? Noch ist es nicht ganz soweit, aber immerhin hat der Bundesrat
kürzlich beschlossen, dass voraussichtlich ab nächstem Jahr die Swisscom ihren Konkurrenten die
Teilnehmeranschlüsse und Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen zur Verfügung stellen muss. Kurz gesagt,
soll der Wettbewerb auch auf dem letzten Teilstück einer Telefonverbindung eben der letzten Meile
zwischen der Orts-Telefonzentrale und dem Telefonabonnenten zugelassen werden. Dem Bundesrat ist zugute zu halten, dass
er von verschiedenen Varianten die wettbewerbsfreundlichste wählte und damit als Mehrheitsaktionär der
Swisscom sogar gegen die monopolistischen Wünsche seiner eigenen Unternehmung entschied. Als Folge dürfte
nach den massiven Preisreduktionen bei den Gesprächstaxen in den vergangenen Jahren nun auch der fixe Preis von
Fr. 25.25 pro Monat für den Hausanschluss unter Wettbewerbsdruck kommen. Die Vorgeschichte dieses Entscheides ist eher betrüblich und das Ende noch nicht definitiv in Sicht.
Seit vor einigen Jahren im Zuge der Liberalisierung die ursprünglichen PTT in «Die Post» und Swisscom
aufgeteilt und unternehmerisch verselbständigt wurden, ist die so genannte Entbündelung der letzten Meile ein
Thema und für die Konkurrenten der Swisscom ein Ärgernis. Zwar hat Swisscom-Chef Jens Alder immer wieder
behauptet, die Hausanschlüsse seien für die Swisscom ein Verlustgeschäft. Dass er es mit Zähnen und
Klauen verteidigt und selbst nach dem Bundesratsentscheid erwägt, das Bundesgericht anzurufen beweist, dass
für die Swisscom gewichtige Vorteile resultieren müssen. Das
Bundesgericht hat die Liberalisierung bereits im letzten Herbst mit einem unverständlichen Urteil in dieser Sache
blockiert. Die für den Wettbewerb in diesem volkswirtschaftlich wichtigen Bereich zuständige Kommission
(ComCom) hat daraufhin dem Bundesrat mit aller Deutlichkeit nahe gelegt, die Sache auf dem Verordnungsweg zu
deblockieren, was nun auch geschehen ist. Die Swisscom erwägt nun allen Ernstes, diesen Entscheid ihres
Mehrheitsaktionärs beim Bundesgericht mit der Begründung anzufechten, es brauche dazu eine
Gesetzesänderung. Einziger Beweggrund wäre, sich mit diesem Gerichtsverfahren die lukrative Monopolsituation
zulasten des Wettbewerbs noch einige Zeit zu sichern. Mit dieser Haltung habe ich echt Mühe und es ist zu hoffen,
dass der Bundesrat klar stellen wird, wer in dieser Sache Herr im Hause ist. |
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