HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 05/2002 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Letzter Tango für die «Letzte Meile»?

Noch ist es nicht ganz soweit, aber immerhin hat der Bundesrat kürzlich beschlossen, dass voraussichtlich ab nächstem Jahr die Swisscom ihren Konkurrenten die Teilnehmeranschlüsse und Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen zur Verfügung stellen muss. Kurz gesagt, soll der Wettbewerb auch auf dem letzten Teilstück einer Telefonverbindung – eben der letzten Meile – zwischen der Orts-Telefonzentrale und dem Telefonabonnenten zugelassen werden. Dem Bundesrat ist zugute zu halten, dass er von verschiedenen Varianten die wettbewerbsfreundlichste wählte und damit als Mehrheitsaktionär der Swisscom sogar gegen die monopolistischen Wünsche seiner eigenen Unternehmung entschied. Als Folge dürfte nach den massiven Preisreduktionen bei den Gesprächstaxen in den vergangenen Jahren nun auch der fixe Preis von Fr. 25.25 pro Monat für den Hausanschluss unter Wettbewerbsdruck kommen.
Die Vorgeschichte dieses Entscheides ist eher betrüblich und das Ende noch nicht definitiv in Sicht. Seit vor einigen Jahren im Zuge der Liberalisierung die ursprünglichen PTT in «Die Post» und Swisscom aufgeteilt und unternehmerisch verselbständigt wurden, ist die so genannte Entbündelung der letzten Meile ein Thema und für die Konkurrenten der Swisscom ein Ärgernis. Zwar hat Swisscom-Chef Jens Alder immer wieder behauptet, die Hausanschlüsse seien für die Swisscom ein Verlustgeschäft. Dass er es mit Zähnen und Klauen verteidigt und selbst nach dem Bundesratsentscheid erwägt, das Bundesgericht anzurufen beweist, dass für die Swisscom gewichtige Vorteile resultieren müssen.
Das Bundesgericht hat die Liberalisierung bereits im letzten Herbst mit einem unverständlichen Urteil in dieser Sache blockiert. Die für den Wettbewerb in diesem volkswirtschaftlich wichtigen Bereich zuständige Kommission (ComCom) hat daraufhin dem Bundesrat mit aller Deutlichkeit nahe gelegt, die Sache auf dem Verordnungsweg zu deblockieren, was nun auch geschehen ist. Die Swisscom erwägt nun allen Ernstes, diesen Entscheid ihres Mehrheitsaktionärs beim Bundesgericht mit der Begründung anzufechten, es brauche dazu eine Gesetzesänderung. Einziger Beweggrund wäre, sich mit diesem Gerichtsverfahren die lukrative Monopolsituation zulasten des Wettbewerbs noch einige Zeit zu sichern. Mit dieser Haltung habe ich echt Mühe und es ist zu hoffen, dass der Bundesrat klar stellen wird, wer in dieser Sache Herr im Hause ist.

Inhaltsverzeichnis