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Kein Grund zu Hysterie
Muss ich meinen asbesthaltigen Bodenbelag unbedingt sofort entfernen?
Wenn er nicht beschädigt ist oder am Rand noch sauber auf die Unterlage geklebt ist, ist kein sofortiger
Handlungsbedarf notwendig. Diese doch eher beruhigende Antwort findet sich auf der Homepage der SUVA (www.suva.ch) in der Rubrik Die meistgestellten Fragen. Die
gesundheitlichen Risiken von Asbestfasern insbesondere in Bodenbelägen sind in letzter Zeit in verschiedenen
Medien thematisiert worden. Zweifellos schadet es nicht, sich als Hauseigentümer mit dem Thema
auseinanderzusetzen. Dramatisch ist die Lage aber nicht.
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt schildert die Situation in einem
Merkblatt zu Asbest in alten "Novilon"-Böden, welchem nachstehende Ausführungen entnommen sind, unseres
Erachtens am besten. Für Auskünfte, wie im konkreten Einzelfall vorzugehen ist, wenden Sie sich an die
örtliche Baupolizei.
Was ist Asbest? Es handelt
sich um feinste Mineralfasern natürlichen Ursprungs, die von Auge unsichtbar sind und durch das Einatmen
Jahrzehnte später zu Krebs führen können. Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist deshalb heute
verboten. Asbest ist nicht unmittelbar giftig und eingeatmete Asbestfasern führen nicht zwangsläufig zu einem
Krebsleiden. Bei einer einmaligen Belastung ist eine Erkrankung an Lungenkrebs unwahrscheinlich. Trotzdem sollte eine
Asbestbelastung möglichst vermieden werden.
Kein Asbest in Bodenbelägen seit 1979 Nur Bodenbeläge, die vor 1979 produziert wurden, enthalten möglicherweise eine
Asbestschicht. Danach wurde die Produktion eingestellt. Eine vom Kantonalen Laboratorium durchgeführte
Marktkontrolle in Basel (1994) ergab keinerlei Anhaltspunkte, dass zurzeit asbesthaltige Bodenbeläge im Verkauf
sind.
Wo lauern Risiken? Verdächtig sind Beläge mit einer kartonartigen, faserigen, weiss bis grauen
Rückenbeschichtung. Asbesthaltige Bodenbeläge sind absolut unproblematisch, wenn sie bereits verlegt sind.
Bei unsachgemässer Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge kann eine grosse Menge Asbestfasern in die Luft
gelangen. Deshalb wird davon abgeraten, derartige Beläge selber zu entfernen. Bei der Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt, SUVA, kann ein technisches Merkblatt sowie eine Liste von Fachfirmen bestellt
werden*. Falls ein asbesthaltiger oder -verdächtiger Bodenbelag in den
letzten vier Monaten ohne Schutzmassnahmen entfernt wurde, sind die Räume möglicherweise längerfristig
durch Asbestfasern belastet. Eine gründliche Reinigung drängt sich auf. Es wird empfohlen, eine Fachfirma
gemäss SUVA-Liste beizuziehen. Alle Flächen (Möbel, Wände, Böden) sollten wiederholt feucht
abgewischt werden (Staub nicht aufwirbeln). Teppiche auf keinen Fall staubsaugen (die feinen Fasern bleiben nicht im
Filter zurück), sondern mit einem Teppichreinigungsgerät nass reinigen. Die Räume sind gut zu
lüften.
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Eine Adressliste von
Asbestsanierungsfirmen und das Merkblatt "Entfernen von asbesthaltigen Boden- und Wandbelegen", Bestell-Nr. 66070.d,
sind bei der SUVA, Fachbereich Asbest, 6002 Luzern erhältlich oder können unter
www.suva.ch heruntergeladen werden. Die Spezialfirmen garantieren auch eine korrekte Entsorgung der
asbesthaltigen Rückstände als Sonderabfall. |
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