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HEV 05/2002 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Echte Wohnungsnot oder nur mehr Lust
zum «schöner Wohnen»?

Nach einigen Jahren, in denen viele Wohnungen leer standen und Wohnungssuchende gewissermassen die Qual der Wahl hatten, stieg in den letzten zwei, drei Jahren die Nachfrage nach Wohnraum wieder spürbar an. Sofort ertönte der Ruf «Wohnungsnot!» und natürlich die Forderung nach Massnahmen für einen besseren Mieterschutz. Was war aber überhaupt geschehen? Es war keineswegs so, dass die Wohnbevölkerung plötzlich explodiert ist oder dass massenweise Wohnhäuser abgerissen worden wären und deswegen Wohnungen zur Mangelware geworden sind. Gemäss dem Statistischen Jahrbuch des Kantons Zürich hat der Wohnungsbestand in den vergangenen zehn Jahren nämlich mehr als doppelt so stark zugenommen wie die Wohnbevölkerung. Je nach wirtschaftlicher Grosswetterlage verspüren offenbar viele Mieter vermehrt Lust zum «schöner Wohnen». Die «Schuld» an der Verknappung von Wohnraum liegt also nicht bei den Hauseigentümern, sie hängt vielmehr ab von der neu erwachten Nachfrage und dem Verhalten der Mieter. Bei uns bedeutet Wohnungsnot also nichts anderes, als dass nicht alle Mieter so schnell, wie sie es wünschten, eine grössere oder komfortablere Wohnung angeboten erhalten. Dabei liegt die durchschnittlich beanspruchte Wohnfläche pro Einwohner bei uns im europäischen Vergleich an der Spitze. Von echter Not kann also keine Rede sein. So überrascht auch wenig, dass bei Neuvermietungen regelmässig die attraktivsten Wohnungen als erste vermietet werden.
Gemäss einer gesetzlichen Vorschrift ist in Zeiten von (echtem!) Wohnungsmangel beim Abschluss eines Mietvertrages ein im Obligationenrecht vorgesehenes Formular zu verwenden. Damit sollen Mieter vor missbräuchlichen Anfangsmietzinsen geschützt werden.
Der Begriff des Wohnungsmangels ist umstritten, die Zahlen werden jedenfalls wenig zuverlässig erhoben. Lediglich neun (1999) bzw. sechs (2000) Mal wurde im ganzen Kanton Zürich in den vergangenen Jahren der Anfangsmietzins vor einer Schlichtungsbehörde angefochten. Dies obwohl jedes Jahr 50'000 bis 80'000 neue Mietverträge abgeschlossen werden. Sogar das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Formularpflicht «nicht unentbehrlich» (also entbehrlich) sei. Die Formularpflicht ist nichts als eine bürokratische Schikane und ändert mit Bestimmtheit nichts daran, ob Wohnungsnot herrscht oder nicht. Sie schafft auch keine neuen Wohnungen. Die Verwendung des Formulars verschafft dem Mieter keinerlei Rechte, die er nicht ohnehin hat. Auch beschränkt das Formular die Möglichkeit des Vermieters nicht, den Anfangsmietzins nach eigenem Gutdünken festzusetzen. Das Nichtverwenden des Formulars bleibt faktisch auch ohne Folgen. Die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages ist also nichts als überflüssiger bürokratischer Leerlauf, der niemandem nützt! Mit einer Parlamentarischen Initiative haben Exponenten des HEV Kanton Zürich im Kantonsrat die rasche Abschaffung verlangt. In der letzten April-Sitzung hat der Kantonsrat das Anliegen mit überwältigender Mehrheit unterstützt und verabschiedet. Bedauerlicherweise wollen sich Exponenten des Mieterverbandes diesem Verdikt nicht unterziehen und haben das Referendum angedroht. Einstweilen dürfen also weiterhin sinnlos Tausende von Formularen ausgefüllt werden.

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