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HEV 06/2002 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Erdbeben in der Schweiz? –
Möglich aber unwahrscheinlich...

In keinem Land ist die Bevölkerung dermassen umfassend versichert wie in der Schweiz. Manche Bereiche sind gar doppelt bis dreifach abgedeckt. Dieses hohe Niveau an Absicherung ist ein untrügliches Zeichen für ein hohes Mass an Wohlstand – immerhin ein positives Zeichen. Laut einer Initiative der nationalrätlichen Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie soll eine weitere Versicherung hinzukommen: jene gegen Erdbeben. Verfassungsmässig abgestützt, soll dem Bund die Kompetenz in die Hand gegeben werden, die nötigen Massnahmen zu treffen, um eine nationale Erdbebenversicherung aufzubauen. Dagegen spricht die geringe und nur punktuell auftretende Schadenshäufigkeit sowie der teure Verwaltungsaufwand.
Etwa alle 1000 Jahr, so will es die Statistik, wird die Schweiz von einem verheerenden Erdbeben heimgesucht. Letztmals ereignete sich dies 1356 in Basel. Grosse Teile der Stadt fielen der Naturgewalt zum Opfer. Bis heute besteht nur ein bedingter Schutz gegen eine solche Naturkatastrophe. Der SIA hält zwar Richtlinien bereit, diese verursachen allerdings bei Neubauten und vor allem bei Sanierungen erhebliche Mehrkosten. Auf der Seite der Versicherer blieb man auch nicht untätig. Aus eigenem Antrieb haben sich 18 der 19 kantonalen Gebäudeversicherer zum Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossen. Sie können Schäden bis 2 Milliarden Franken ersetzen. Die Gebäudeversicherung Zürich hält zusätzlich eine Milliarde bereit. Die privaten Versicherer haben unterschiedliche Regelungen getroffen. Dass dies aber im Falle eines starken Erdbebens nicht reichen wird, steht ausser Frage.
Allein der Wert der versicherten Gebäude in der Schweiz beläuft sich auf 1'800 Milliarden Franken. Um die geschätzten Schäden bei einem Erdebeben mit einer Stärke auf der Richterskala von 6.5 decken zu können, müssten Beträge im zweistelligen Milliardenbereich bereitstehen. Hinzu kommt, dass nur einige wenige Regionen in der Schweiz effektiv gefährdet sind. Es bietet sich also an, gemäss unserem föderalistischen System das Problem dort zu lösen, wo es anfällt, nämlich bei den Kantonen. Die bisherige Entwicklung hat immerhin gezeigt, dass die Kantone bereit sind, sich gegenseitig zu unterstützen. Fälle wie Brig und Gondo sind eindrückliche Beispiele, dass die Solidarität spielt – vielleicht sogar besser, als wenn die Verantwortung beim Bund läge. Ohne Not über einen neuen Verfassungsartikel einen zusätzlichen Staatsapparat ins Leben zu rufen, davor ist abzuraten.

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