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Haftung haftet an allen Beteiligten Angenommenes Beispiel: Beat Breu, der Ostschweizer Velo-Bergfloh, bestellt ein Geländer. Da
er selber baut, wünscht er eine seiner Körpergrösse entsprechende Geländerhöhe: Handlauf auf
60 cm. Dabei beruft er sich auf obigen Ausnahmeartikel. Dank seinen guten Beziehungen zur örtlichen Behörde
wird das Geländer bewilligt. Beat Breu ist prominent, er hat berühmte Bekannte, die er oft und gerne
einlädt. So beispielsweise Arnold Schwarzenegger, welcher bekanntlich über andere Körpermasse als Beat
Breu verfügt. Nach einem langen, gemütlichen Abend will Arnold Schwarzenegger sich müde am Geländer
halten, greift ins Leere und stürzt vom Obergeschoss ins Erdgeschoss. Trotz
Bewilligung der Behörde, trotz Ausnahmeartikel der SIA 358, trotz unterzeichnetem Abmahnungsformular der SMU
der Staranwalt von Arnold Schwarzenegger kann jeden im Geländerbau Beteiligten erfolgreich verklagen. Denn
es besteht nur ein Haftungsausschluss zwischen Beat Breu und dem Metallbauer, nicht aber zwischen dem Metallbauer und
allen Bekannten und Verwandten von Beat Breu.
Auch mit der Norm lassen sich schöne Geländer
gestalten Horizontalgeländer sind sowohl bei Architekten als auch bei
Bauherren sehr beliebt. Sie liegen im Trend. Die Norm 358 hält aber klar fest: Das Beklettern der Schutzelemente ist durch geeignete Massnahmen zu verhindern bzw. zu
erschweren. Damit ist der so genannte Leitereffekt angesprochen. Bei
Vertikaltraversen, welche nicht zwingend als hässlich betrachtet werden müssen, ist dieses Problem nicht
vorhanden. Es gibt jedoch kein Verbot von Horziontaltraversen oder Drahtseilen. Es ist jedoch zu empfehlen, bei diesen
Geländern den Handlauf um 15 cm nach innen zu versetzen.
Hier gilt die SIA-Norm 358 nicht Die SIA-Norm 358 gilt für Hochbauten und deren Zugänge. Im öffentlichen Raum, für
Strassen, Wege, Plätze und Strassenbrücken gilt SN Schweizer Norm 640568 des Schweizerischen Verbandes der
Strassen- und Verkehrsfachleute. Diese wird zurzeit überarbeitet. Die SMU ist in der Vernehmlassung zur Norm
eingebunden. Ausnahmeregelungen mit solchen Folgen wie in der SIA-Norm 358 sollten sich also nicht
wiederholen. |
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