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Schallschutz Flughafen Zürich: Nächste Projektschritte
* Henry Ehrensperger
Obwohl das Betriebskonzept für den Flughafen noch nicht
feststeht, setzt die Unique (Flughafen Zürich AG) die Schallschutzmassnahmen im Rahmen des Programms 2010
zielstrebig weiter um. Für die Arbeiten im Jahr 2002 ist ein Budget von 10 Millionen Franken gesprochen worden.
Die Massnahmen umfassen einerseits Schallschutzmassnahmen, andererseits Projektierungen. Damit führt die
Flughafen Zürich AG die Schallschutzmassnahmen, die in besonders belärmten Gebieten der Gemeinden
Opfikon-Glattbrugg, Höri, Oberglatt und Niederglatt bereits realisiert worden sind, nahtlos weiter.
Gute Erfahrungen trotz unsicherer Rechtslage Das den Schallschutzmassnahmen zu Grunde liegende Schallschutzkonzept ist noch nicht
rechtskräftig. Dies hängt damit zusammen, dass das künftige Betriebsreglement für den Flughafen
Zürich noch nicht feststeht. Die Arbeiten daran sind in vollem Gange. Das Reglement wird frühestens im Jahre
2004 Rechtskraft erlangen. Dem Schutzgedanken folgend, setzt die Flughafen Zürich AG die Sanierung von
Liegenschaften in besonders belärmten Gebieten jedoch unbesehen der Unsicherheit bezüglich An- und
Abflugrouten fort. Dabei stützt sie auf den provisorischen Schallschutzperimeter aus dem Jahre 1999 ab. Dieser
zeigt in den flughafennahen Gemeinden recht genau, in welchen Gebieten eine Schallschutzpflicht angenommen werden muss.
Vorrang haben Gebiete mit übermässiger Nachtbelastung oder Alarmwertüberschreitungen, es folgen solche
mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte am Tag. Auf Grund der guten Erfahrungen bei der bisherigen
Zusammenarbeit mit den Hauseigentümern ist Unique zuversichtlich, dass die Ziele für die Phase 2002/2003
zeitgerecht umgesetzt werden können.
Realisierungsarbeiten Im
Rahmen der Phase 2002/2003 werden Lärmschutzmassnahmen in den Gemeinden Opfikon-Glattbrugg (Gebiete 10, 11, 12,
13, 14, 20 und 21), Oberglatt (Gebiet 5) und Hochfelden (Gebiet 7) umgesetzt. Die Hauseigentümer in den
betreffenden Gebieten wurden durch die zugeteilten Gebietsplaner bereits im Detail über den Gang der geplanten
Arbeiten orientiert. Die Realisierung der Lärmschutzmassnahmen erfolgt ab August 2002. In weiteren
flughafennahen Gebieten erfolgen Projektierung und Realisierung in einem Zug. Dazu gehören in Opfikon-Glattbrugg
die Gebiete 16, 17 und 19, in Niederglatt das Gebiet 31 und in Höri das Gebiet 32. Die Hauseigentümer und
Behörden in diesen Gebieten werden im Rahmen von Quartierveranstaltungen ab Anfang Juli im Detail orientiert. Die
Einladungen dazu sind bereits erfolgt. Die Projektierung setzt in Teilgebieten bereits ab Juli 2002 ein, sodass die
Massnahmen in diesen Gebieten etwa ab Mai 2003 umgesetzt werden können.
Projektierungen Im Sinne
der Vorbereitung einer nächsten Phase werden im Laufe des Jahres 2002 auch die Projektierungsarbeiten in
verschiedenen weiteren Gemeinden im näheren Flughafenumfeld in Angriff genommen. Dabei werden Ist-Aufnahme und
Massnahmenplanung vorgenommen. Die Liegenschaftenbesitzer und Gemeindebehörden werden vor und nach den
Sommerferien über die geplanten Arbeiten im Rahmen von Informationsveranstaltungen und persönlichen
Gesprächen orientiert. In Rümlang soll in den Gebieten 25 und 26 projektiert werden, und in Hochfelden werden
die Arbeiten in den Gebieten 38, 39 und 40 in Angriff genommen. Ebenfalls projektiert wird in den Gebieten 33, 34 und
35 in Kloten. Im Jahr 2003 werden in weiteren Gebieten die Projektierungsarbeiten vorangetrieben. In Opfikon-Glattbrugg
sind dies die Gebiete 22, 23, 24, 27 und 29 sowie die Gebiete 15 und 18. In Oberglatt wird in den Gebieten 30 und 36
projektiert und in Bülach im Gebiet 37. Übersichtskarte:
Programm 2010 - Schallschutz Flughafen
Zürich
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Wo besteht Schallschutzpflicht?
Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung wollen die Menschen vor
übermässigem Lärm schützen. Im Grundsatz dürfen die darin festgelegten Grenzwerte nicht
überschritten werden. Handelt es sich beim Verursacher des Lärms um eine Einrichtung, welche in
übergeordnetem Interesse handelt, so kann dieser die Grenzwerte überschreiten. In diesem Falle entsteht
für Liegenschaften, bei denen der Alarm- oder der Immissionsgrenzwert überschritten wird, eine
Schallschutzpflicht für lärmempfindliche Räume. Die Hauseigentümer sind gemäss
Lärmschutzverordnung verpflichtet, Schallschutzmassnahmen vorzunehmen, während der Verursacher für die
dabei entstehenden Kosten aufzukommen hat. Im Rahmen des Programms 2010 projektiert, realisiert und finanziert Unique
als vom Bund konzessionierte Betreiberin des Flughafens Zürich die Schallschutzmassnahmen rund um den Flughafen in
enger Zusammenarbeit mit den Hauseigentümern sowie dem Kanton und den Gemeinden. |
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Bin ich im Perimeter? Antwort auf diese und viele andere Fragen erhalten
Sie auf der Homepage des Programms 2010: www.programm2010.ch
oder auf der Hotline: 0800 84 14 14.
* Unique (Flughafen Zürich AG), Projektleiter
Programm 2010 |
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