Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 07/2002 Inhaltsverzeichnis
Schallschutz

Schallschutz Flughafen Zürich:
Nächste Projektschritte

* Henry Ehrensperger

Obwohl das Betriebskonzept für den Flughafen noch nicht feststeht, setzt die Unique (Flughafen Zürich AG) die Schallschutzmassnahmen im Rahmen des Programms 2010 zielstrebig weiter um. Für die Arbeiten im Jahr 2002 ist ein Budget von 10 Millionen Franken gesprochen worden. Die Massnahmen umfassen einerseits Schallschutzmassnahmen, andererseits Projektierungen.
Damit führt die Flughafen Zürich AG die Schallschutzmassnahmen, die in besonders belärmten Gebieten der Gemeinden Opfikon-Glattbrugg, Höri, Oberglatt und Niederglatt bereits realisiert worden sind, nahtlos weiter.

Gute Erfahrungen trotz unsicherer Rechtslage
Das den Schallschutzmassnahmen zu Grunde liegende Schallschutzkonzept ist noch nicht rechtskräftig. Dies hängt damit zusammen, dass das künftige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich noch nicht feststeht. Die Arbeiten daran sind in vollem Gange. Das Reglement wird frühestens im Jahre 2004 Rechtskraft erlangen. Dem Schutzgedanken folgend, setzt die Flughafen Zürich AG die Sanierung von Liegenschaften in besonders belärmten Gebieten jedoch unbesehen der Unsicherheit bezüglich An- und Abflugrouten fort. Dabei stützt sie auf den provisorischen Schallschutzperimeter aus dem Jahre 1999 ab. Dieser zeigt in den flughafennahen Gemeinden recht genau, in welchen Gebieten eine Schallschutzpflicht angenommen werden muss. Vorrang haben Gebiete mit übermässiger Nachtbelastung oder Alarmwertüberschreitungen, es folgen solche mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte am Tag. Auf Grund der guten Erfahrungen bei der bisherigen Zusammenarbeit mit den Hauseigentümern ist Unique zuversichtlich, dass die Ziele für die Phase 2002/2003 zeitgerecht umgesetzt werden können.

Realisierungsarbeiten
Im Rahmen der Phase 2002/2003 werden Lärmschutzmassnahmen in den Gemeinden Opfikon-Glattbrugg (Gebiete 10, 11, 12, 13, 14, 20 und 21), Oberglatt (Gebiet 5) und Hochfelden (Gebiet 7) umgesetzt. Die Hauseigentümer in den betreffenden Gebieten wurden durch die zugeteilten Gebietsplaner bereits im Detail über den Gang der geplanten Arbeiten orientiert. Die Realisierung der Lärmschutzmassnahmen erfolgt ab August 2002.
In weiteren flughafennahen Gebieten erfolgen Projektierung und Realisierung in einem Zug. Dazu gehören in Opfikon-Glattbrugg die Gebiete 16, 17 und 19, in Niederglatt das Gebiet 31 und in Höri das Gebiet 32. Die Hauseigentümer und Behörden in diesen Gebieten werden im Rahmen von Quartierveranstaltungen ab Anfang Juli im Detail orientiert. Die Einladungen dazu sind bereits erfolgt. Die Projektierung setzt in Teilgebieten bereits ab Juli 2002 ein, sodass die Massnahmen in diesen Gebieten etwa ab Mai 2003 umgesetzt werden können.

Projektierungen
Im Sinne der Vorbereitung einer nächsten Phase werden im Laufe des Jahres 2002 auch die Projektierungsarbeiten in verschiedenen weiteren Gemeinden im näheren Flughafenumfeld in Angriff genommen. Dabei werden Ist-Aufnahme und Massnahmenplanung vorgenommen. Die Liegenschaftenbesitzer und Gemeindebehörden werden vor und nach den Sommerferien über die geplanten Arbeiten im Rahmen von Informationsveranstaltungen und persönlichen Gesprächen orientiert. In Rümlang soll in den Gebieten 25 und 26 projektiert werden, und in Hochfelden werden die Arbeiten in den Gebieten 38, 39 und 40 in Angriff genommen. Ebenfalls projektiert wird in den Gebieten 33, 34 und 35 in Kloten. Im Jahr 2003 werden in weiteren Gebieten die Projektierungsarbeiten vorangetrieben. In Opfikon-Glattbrugg sind dies die Gebiete 22, 23, 24, 27 und 29 sowie die Gebiete 15 und 18. In Oberglatt wird in den Gebieten 30 und 36 projektiert und in Bülach im Gebiet 37.
Übersichtskarte: Programm 2010 - Schallschutz Flughafen Zürich

     
  Wo besteht Schallschutzpflicht?
Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung wollen die Menschen vor übermässigem Lärm schützen. Im Grundsatz dürfen die darin festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Handelt es sich beim Verursacher des Lärms um eine Einrichtung, welche in übergeordnetem Interesse handelt, so kann dieser die Grenzwerte überschreiten. In diesem Falle entsteht für Liegenschaften, bei denen der Alarm- oder der Immissionsgrenzwert überschritten wird, eine Schallschutzpflicht für lärmempfindliche Räume. Die Hauseigentümer sind gemäss Lärmschutzverordnung verpflichtet, Schallschutzmassnahmen vorzunehmen, während der Verursacher für die dabei entstehenden Kosten aufzukommen hat. Im Rahmen des Programms 2010 projektiert, realisiert und finanziert Unique als vom Bund konzessionierte Betreiberin des Flughafens Zürich die Schallschutzmassnahmen rund um den Flughafen in enger Zusammenarbeit mit den Hauseigentümern sowie dem Kanton und den Gemeinden.
 
     

Bin ich im Perimeter? Antwort auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie auf der Homepage des Programms 2010: www.programm2010.ch oder auf der Hotline: 0800 84 14 14.

* Unique (Flughafen Zürich AG), Projektleiter Programm 2010

     
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