HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 08/2002 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Ein Ausflug nach Lausanne

Am 10. Juli 2002 war meine Anwaltskanzlei den ganzen Tag geschlossen. Der Betriebsausflug mit allen Partnern und Mitarbeitern war angesagt. Wir trafen uns bereits in aller Herrgottsfrühe. Reiseziel war der Lac Léman mit der Absicht, die Seele etwas baumeln zu lassen. Bei wunderbarem Sonnenschein genossen wir den Bummel durch die Weinberge, nicht ohne vom örtlichen Tropfen probiert zu haben. Spätestens an dieser Stelle werden Sie sich fragen, was dies alles mit Aktualitäten aus dem Kantonalverband zu tun hat. Sie haben Recht: Die Sonne begann erst um die Mittagszeit richtig zu scheinen, aber der Höhepunkt unseres Ausfluges hatte bereits am Morgen – bei Regen und Wind – stattgefunden...
Zur Vorgeschichte: Eine von HEV-Exponenten initiierte und vor anderthalb Jahren vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass der Eigenmietwert künftig auf höchstens 70 Prozent des Marktwertes, der Vermögenssteuerwert grundsätzlich auf 90 Prozent des Marktwertes und jedenfalls nicht darüber festzulegen sei. Das Referendum gegen diese Änderung des Steuergesetzes wurde nicht ergriffen. Hingegen hatte der Mieterverband noch vor deren Inkraftsetzung eine Staatsrechtliche Beschwerde erhoben und damit alles blockiert.
An besagtem Morgen also fand die öffentliche Beratung des Urteils in dieser Sache statt. Neben anderen interessierten Zuschauern und Journalisten fanden sich auch einige Mitglieder unseres Vorstandes und der Rechtsabteilung des HEV Zürich ein. Was wir nun zu sehen und zu hören bekamen, war Staatskunde pur, und wer schon mal Zweifel über das Zustandekommen der höchstrichterlichen Entscheide hegte, wurde eines Besseren belehrt. Die sieben Richterinnen und Richter hatten sich offensichtlich sehr gut vorbereitet. Während gut zweieinhalb Stunden setzten sie sich mit allen vorgetragenen Argumenten auseinander, nahmen Gegenargumente ernst und waren bereit, von einmal gefassten Standpunkten wieder abzurücken. Just als draussen Sonnenschein einsetzte, war es dann soweit: In allen Hauptpunkten entschied das Gericht einstimmig in unserem Sinne, bezüglich eines Nebenaspektes knapp mit 4 zu 3 Richterstimmen. Damit war die Staatsrechtliche Beschwerde des Mieterverbandes vollumfänglich – und mit Kostenauflage – abgewiesen.
Eine taugliche, verfassungskonforme und durch einige Volksentscheide verlangte Lösung ist endlich gefunden. Der seit über 25 Jahren in der Verfassung festgeschriebene Auftrag zur Wohneigentumsförderung kann nun zumindest ansatzweise erfüllt werden. Bereits vor dem Entscheid in Lausanne hat die Finanzdirektion Massnahmen geprüft, wie die verlangten Änderungen umzusetzen seien. An ihr liegt es nun, rasch für die seit langem verlangte und nun endlich sanktionierte massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte zu sorgen.

Inhaltsverzeichnis