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Ein Ausflug nach Lausanne
Am 10. Juli 2002 war meine Anwaltskanzlei den ganzen Tag geschlossen. Der Betriebsausflug
mit allen Partnern und Mitarbeitern war angesagt. Wir trafen uns bereits in aller Herrgottsfrühe. Reiseziel war
der Lac Léman mit der Absicht, die Seele etwas baumeln zu lassen. Bei wunderbarem Sonnenschein genossen wir den
Bummel durch die Weinberge, nicht ohne vom örtlichen Tropfen probiert zu haben. Spätestens an dieser Stelle
werden Sie sich fragen, was dies alles mit Aktualitäten aus dem Kantonalverband zu tun hat. Sie haben Recht: Die
Sonne begann erst um die Mittagszeit richtig zu scheinen, aber der Höhepunkt unseres Ausfluges hatte bereits am
Morgen bei Regen und Wind stattgefunden... Zur Vorgeschichte:
Eine von HEV-Exponenten initiierte und vor anderthalb Jahren vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesänderung sieht
vor, dass der Eigenmietwert künftig auf höchstens 70 Prozent des Marktwertes, der Vermögenssteuerwert
grundsätzlich auf 90 Prozent des Marktwertes und jedenfalls nicht darüber festzulegen sei. Das Referendum
gegen diese Änderung des Steuergesetzes wurde nicht ergriffen. Hingegen hatte der Mieterverband noch vor deren
Inkraftsetzung eine Staatsrechtliche Beschwerde erhoben und damit alles blockiert.
An besagtem Morgen also fand die öffentliche Beratung des Urteils in dieser Sache
statt. Neben anderen interessierten Zuschauern und Journalisten fanden sich auch einige Mitglieder unseres Vorstandes
und der Rechtsabteilung des HEV Zürich ein. Was wir nun zu sehen und zu hören bekamen, war Staatskunde pur,
und wer schon mal Zweifel über das Zustandekommen der höchstrichterlichen Entscheide hegte, wurde eines
Besseren belehrt. Die sieben Richterinnen und Richter hatten sich offensichtlich sehr gut vorbereitet. Während gut
zweieinhalb Stunden setzten sie sich mit allen vorgetragenen Argumenten auseinander, nahmen Gegenargumente ernst und
waren bereit, von einmal gefassten Standpunkten wieder abzurücken. Just als draussen Sonnenschein einsetzte, war
es dann soweit: In allen Hauptpunkten entschied das Gericht einstimmig in unserem Sinne, bezüglich eines
Nebenaspektes knapp mit 4 zu 3 Richterstimmen. Damit war die Staatsrechtliche Beschwerde des Mieterverbandes
vollumfänglich und mit Kostenauflage abgewiesen. Eine
taugliche, verfassungskonforme und durch einige Volksentscheide verlangte Lösung ist endlich gefunden. Der seit
über 25 Jahren in der Verfassung festgeschriebene Auftrag zur Wohneigentumsförderung kann nun zumindest
ansatzweise erfüllt werden. Bereits vor dem Entscheid in Lausanne hat die Finanzdirektion Massnahmen geprüft,
wie die verlangten Änderungen umzusetzen seien. An ihr liegt es nun, rasch für die seit langem verlangte und
nun endlich sanktionierte massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte zu sorgen. |
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