Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 09/2002 Inhaltsverzeichnis
Kaminfegertarif

Liberalisierung sollte nicht zu Teuerung führen
* Paco Oliver

Seit diesem Jahr ist das Kaminfegerwesen im Kanton Zürich liberalisiert. Erliess bisher der Gemeinderat einen einheitlichen Tarif für die Kaminreinigung und bestimmte über die Zulassung von Kaminfegerinnen und Kaminfegern, so erteilt neu die kantonale Feuerpolizei die Bewilligungen, welche für den ganzen Kanton gültig sind. Der Kaminfegermeister-Verband hat seine Tarife gleichzeitig um rund 30 % erhöht. Wie können Hauseigentümer von der Liberalisierung profitieren?

Tarif
Der Kaminfegermeister-Verband begründet seine Anpassung damit, dass bisher die Tarife durch die Gemeinden bestimmt und seit 1995 nicht mehr angepasst wurden. Dabei sei schon damals eine Erhöhung von 10 % ausgewiesen gewesen. Die neu vom Verband empfohlenen Preise basierten auf der Kalkulation durch ein Treuhandbüro: Grundtaxe Fr. 28.- (vorher Fr. 20.-) und Stundenansatz Fr. 106.- bis 116.-/Std. (vorher Fr. 75.-). Nach Ansicht der Kaminfeger liegen ihre Preise nun im gleichen Rahmen wie die anderer Handwerker. Einzelne Kaminfegerbetriebe vollziehen die Tarifanpassung dem Vernehmen nach stufenweise.
Solange das Monopol galt, mussten die Hauseigentümer den in der Gemeinde akkreditierten Kaminfeger beiziehen. Heute gibt es eine Bewilligung für den ganzen Kanton und zwar ausschliesslich an Kaminfeger, die die Meisterprüfung abgelegt haben. Einzelne Kaminfeger dürften dadurch übrigens in Schwierigkeiten geraten und werden sich nach der zweijährigen Übergangsfrist wohl in einer AG oder GmbH formieren müssen, welche Kaminfegern mit Meisterprüfung unterstehen.
Jeder Hauseigentümer kann aufgrund der neuen Rechtslage mit dem Kaminfeger den Preis individuell aushandeln. Theoretisch. In der Praxis werden wohl nur grössere Verwaltungen, mit einem umfangreichen Portefeuille besonders günstige Konditionen erwirken können. Frei ist der Hauseigentümer jedenfalls in der Wahl des Kaminfegers. Bisher wurde bekanntlich keine Wegzeit verrechnet. Offenbar handhaben das einzelne Kaminfeger innerhalb der Gemeinde weiterhin so. Bei Fahrten in andere Gemeinden wird dagegen die Zeit berechnet.

Feuerpolizeiliche Kontrollen
Bezüglich Durchführung und Organisation der Kontrollen gibt es drei Modelle. Die Gemeinden entscheiden selber, welches Modell sie anwenden.
1. Ein örtlicher, von der Gemeinde angestellter Kontrolleur mit eidg. Fachausweis führt die Kontrollen durch. Das kann ein Kaminfeger oder aber auch ein Gemeindeangestellter sein.
2. Es wird der ganzen Branche (Servicefirmen von Brennerherstellern), inkl. Kaminfegern, die Kompetenz für die Kontrolle übertragen. Diese melden den Vollzug der Gemeinde, welche darüber Buch führt und ihren Aufwand eine zusätzliche Gebühr erheben.
3. Mischung aus den ersten beiden Modellen. Der Ablauf erfolgt über konzessionierte Dritte. Der Vollzug wird mit einem Kleber oder einer Vignette bestätigt.

Modell 1 wird von vielen Gemeinden angewendet. Modell 3 kommt im Kanton Zürich hingegen kaum zur Anwendung. Aus der Sicht der kantonalen Feuerpolizei wäre ein Einheitstarif für die Kontrollen erwünscht. Die Festlegung liegt aber in die Kompetenz der Gemeinden. Die Baudirektion prüft zurzeit eine Vereinheitlichung sowohl in Bezug auf die angewandten Modelle wie auch auf die Tarife.

Turnus
Mit der Liberalisierung ist die Verantwortung über die Heizanlage dem Eigentümer übertragen worden. Der Kaminfegermeister-Verband tendiert auf eine einfache Regelung für die periodischen Reinigungen. Er schlägt vor:
Heizungen bis zu 50 KW
unabhängig davon, ob Winter- und Sommerbetrieb
1x Reinigung pro Jahr
Alles über 50 KW
unabhängig davon, ob Winter- und Sommerbetrieb
2x Reinigung pro Jahr
     
Gemäss feuerpolizeilichen Vorschriften ist neu der Eigentümer (aufgrund des Mietvertrages allenfalls der Mieter) für die Durchführung der Kontrollen verantwortlich.
Gasheizungen
je nach Luftzufuhr
Kontrollen alle 1 bis 2 Jahre
Raumluft unabhängige Heizanlagen,
die Sauerstoff direkt von Aussen beziehen
alle zwei Jahre
Raumluft abhängige,
die Sauerstoff via Heizräume durch Fenster,
Türen, usw. beziehen
alle Jahre

* Redaktor, lic. iur.

     
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