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HEV 09/2002 Inhaltsverzeichnis
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Nachhilfe nötig
(«Bundesgericht: Eigenmietwert künftig höchstens 70 %» in HEV 8/02, «Neue Eigenmietwerte ab 2003» in TA vom 12.7.)

Der Zürcher Kantonsrat hat am 8. Januar 2001 beschlossen, dass der Eigenmietwert für Wohneigentum maximal 70 % der Marktmiete betragen soll. Dagegen hat der Mieterverband (wer denn sonst?) im Mai 2002 staatsrechtliche Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat nun diese Beschwerde am 10. Juli mit 4 gegen 3 Stimmen abgewiesen. Dazu ist es auch höchste Zeit, nachdem seit 1991 Dutzende von Beschwerden und Einsprachen gegen die damalige ausbeuterische Eigenmietwert-Steuererhöhung des unseligen FDPRegierungsrates Eric Honegger erhoben wurden, und zum Teil als verfassungswidrig und willkürlich gebrandmarkt wurden. Auch hat das Bundesgericht bei einigen Kantonen einen Eigenmietwert von 60 % der Marktmiete bewilligt. Man kann daher die Zürcher Wohneigentümer nicht weiterhin als Bürger zweiter Klasse behandeln und diese gemäss unverständlicher Steueramtlogik mit bis zu 90 Prozent Eigenmietwert bestrafen. Das gilt speziell für viele pensionierte Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen.
Was nun aber am neuen Bundesgerichtsbeschluss massiv erzürnt, ist, dass die Richter von CVP und SVP in der fiskalischen Minderheit waren, also die Beschwerde des Mieterverbandes unterstützten und die fiskalische Ausbeutung der Zürcher Wohneigentümer nach wie vor begrüssen. Hingegen beurteilten die Bundesrichter von FDP, SP und Grünen den Zürcher Kantonsratsbeschluss als richtig und wiesen so den Mieterverband endlich in die Schranken. Einige dieser CVP- und speziell SVP-Bundesrichter hätten Nachhilfeunterricht in Sachen gerechter Eigenmietwert-Besteuerung bitter nötig, denn diese in ganz Europa einmalige Steuer erregt immer mehr den Unwillen und völliges Unverständnis.
Die massgebenden SVP-Spitzenpolitiker sollten aber subito ihre «eigenartigen» SVP-Bundesrichter einmal richtig aufklären und sie mit den so viel propagierten SVP-Steuersenkungsanträgen in Bund, Kantonen und Gemeinden deutlich bekannt machen. Auf solche SVP-Richter können wir ohne weiteres schmerzlos verzichten.

R. H., Hausen am Albis

     
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