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Nachhilfe nötig («Bundesgericht: Eigenmietwert künftig höchstens 70 %» in HEV 8/02,
«Neue Eigenmietwerte ab 2003» in TA vom 12.7.)
Der Zürcher Kantonsrat hat am 8. Januar 2001 beschlossen, dass der
Eigenmietwert für Wohneigentum maximal 70 % der Marktmiete betragen soll. Dagegen hat der Mieterverband (wer denn
sonst?) im Mai 2002 staatsrechtliche Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat nun diese Beschwerde am 10.
Juli mit 4 gegen 3 Stimmen abgewiesen. Dazu ist es auch höchste Zeit, nachdem seit 1991 Dutzende von
Beschwerden und Einsprachen gegen die damalige ausbeuterische Eigenmietwert-Steuererhöhung des unseligen
FDPRegierungsrates Eric Honegger erhoben wurden, und zum Teil als verfassungswidrig und willkürlich gebrandmarkt
wurden. Auch hat das Bundesgericht bei einigen Kantonen einen Eigenmietwert von 60 % der Marktmiete
bewilligt. Man kann daher die Zürcher Wohneigentümer nicht weiterhin als Bürger zweiter Klasse behandeln
und diese gemäss unverständlicher Steueramtlogik mit bis zu 90 Prozent Eigenmietwert bestrafen. Das gilt
speziell für viele pensionierte Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen. Was nun aber am neuen Bundesgerichtsbeschluss massiv erzürnt, ist, dass die Richter von CVP und SVP in
der fiskalischen Minderheit waren, also die Beschwerde des Mieterverbandes unterstützten und die fiskalische
Ausbeutung der Zürcher Wohneigentümer nach wie vor begrüssen. Hingegen beurteilten die Bundesrichter von
FDP, SP und Grünen den Zürcher Kantonsratsbeschluss als richtig und wiesen so den Mieterverband endlich in
die Schranken. Einige dieser CVP- und speziell SVP-Bundesrichter hätten Nachhilfeunterricht in Sachen gerechter
Eigenmietwert-Besteuerung bitter nötig, denn diese in ganz Europa einmalige Steuer erregt immer mehr den Unwillen
und völliges Unverständnis. Die massgebenden SVP-Spitzenpolitiker
sollten aber subito ihre «eigenartigen» SVP-Bundesrichter einmal richtig aufklären und sie mit den so
viel propagierten SVP-Steuersenkungsanträgen in Bund, Kantonen und Gemeinden deutlich bekannt machen. Auf solche
SVP-Richter können wir ohne weiteres schmerzlos verzichten.
R. H., Hausen am Albis |
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