HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 10/2002 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Wohnbau- und Eigentumsförderung –
Kanton Zürich setzt richtige Akzente

Das Ziel, in die eigenen vier Wände zu investieren, wird in der Schweiz weder belohnt, noch speziell gefördert, ganz im Gegenteil zu unseren Nachbarländern. Entsprechend tief ist bei uns die Eigentümerquote, mit etwas über 30 Prozent bildet die Schweiz das Schlusslicht unter allen europäischen Ländern. Wohneigentum löst nachweislich sowohl staatspolitisch wie volkswirtschaftlich in verschiedener Hinsicht positive Wirkungen aus. Eigenheimbesitzer geben für ihr Haus oder ihre Wohnung deutlich mehr Geld aus, als dies bei Mietobjekten der Fall ist und Eigentümer engagieren sich in ihrer Wohngemeinde mehr in Behörden, Schulen und im öffentlichen Leben als der Durchschnitt der Mieter.
Dieser Tage hat nun der Regierungsrat den Gesetzesentwurf für die Neugestaltung der kantonalen Wohnbau- und Eigentumsförderung in die Vernehmlassung gegeben. Zeitlich liegt er damit richtig, denn auch auf Bundesebene ist die Neugestaltung der bisherigen Wohnbau- und Eigentumsförderung WEG Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Nach anfänglichem Erfolg des WEG in den 70er- und 80er-Jahren sind in der Rezession der letzten Jahre nicht wenige Genossenschaften in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit einigen hundert Millionen Verlust für die Bundeskasse. Während schon beim Bund die Eigentumsförderung in dieser Zeit stiefmütterlich behandelt wurde, war sie auf kantonaler Ebene praktisch inexistent. Ein wesentlicher Grund lag im System, das kantonale Beiträge an Bauwillige nur zuliess, wenn gleichwertige Unterstützung auch von der Wohngemeinde geleistet wurde, wozu die allermeisten Gemeinden nicht bereit waren.
Das neue Gesetz sieht nun die Beteiligung des Kantons an Bürgschaftsgenossenschaften vor, womit Bauwilligen günstige Kredite bis zu 90 Prozent der Analgekosten vermittelt werden können. Wenn der Kanton zusätzlich dazu für 15 Jahre die Bürgschaftsprämien übernimmt, so werden Anreize geschaffen, die mittel- und langfristig Wirkung zeigen werden. Als zweites Standbein der Wohneigentumsförderung ist unbedingt das Bausparen einzuführen. Der Nationalrat hat sich im Rahmen der aktuellen Steuervorlage zu einer echten Förderung des Bausparens durchgerungen. Leider ist die kleine Kammer wieder zurück gekrebst mit der fadenscheinigen Begründung, den Kantonen gehe diese Form der Unterstützung zu weit und zudem sei sie zu kompliziert. Wenn den Lippenbekenntnissen nicht endlich Taten folgen, wird die in Diskussion stehende Volksinitiative des HEV Schweiz für den nötigen Druck sorgen müssen.

Inhaltsverzeichnis