 |
Zürcher müssen über Formularpflicht
abstimmen * Paco Oliver
Im April beschloss der Kantonsrat die Pflicht, beim Abschluss eines
neuen Mietvertrages ein amtliches Formular zur Miteilung des Anfangsmietzinses zu verwenden, abzuschaffen.
Erwartungsgemäss hielt der Mieterverband an seiner Auffassung fest, viele Formulare seien wichtiger als viele
Wohnungen, und drohte das Referendum an. Nun ist es zustande gekommen.
Zur Erinnerung: Gemäss §229b EGzZGB, welcher seit 1.11.94 in
Kraft ist, sind Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen In Zeiten von Wohnungsmangel verpflichtet, beim
Abschluss eines Mietvertrages das in Art. 270 Abs. 2 OR vorgesehene Formular zu verwenden. Das Obligatorium galt vom
1.11.1994 bis 1.11.1997. Vom 1.11.97 bis 1.5.2000 kam es nicht zur Anwendung, weil nach den Richtlinien des
Regierungsrates in dieser Zeit kein Wohnungsmangel herrschte. Seit dem 1.5.2000 muss es beim Abschluss eines neuen
Mietvertrages wieder verwendet werden. Ob dies auch weiterhin so bleiben soll, darüber werden die Zürcher an
der Urne abstimmen. Ein Termin steht noch nicht fest. Selbstverständlich
kann das Formular (20100) beim
Drucksachenverkauf
des HEV Zürich bezogen werden.
* Redaktor, lic. iur. |
 |