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HEV 10/2002 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

Zürcher müssen über Formularpflicht abstimmen
* Paco Oliver

Im April beschloss der Kantonsrat die Pflicht, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages ein amtliches Formular zur Miteilung des Anfangsmietzinses zu verwenden, abzuschaffen. Erwartungsgemäss hielt der Mieterverband an seiner Auffassung fest, viele Formulare seien wichtiger als viele Wohnungen, und drohte das Referendum an. Nun ist es zustande gekommen.

Zur Erinnerung: Gemäss §229b EGzZGB, welcher seit 1.11.94 in Kraft ist, sind Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen In Zeiten von Wohnungsmangel verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages das in Art. 270 Abs. 2 OR vorgesehene Formular zu verwenden. Das Obligatorium galt vom 1.11.1994 bis 1.11.1997. Vom 1.11.97 bis 1.5.2000 kam es nicht zur Anwendung, weil nach den Richtlinien des Regierungsrates in dieser Zeit kein Wohnungsmangel herrschte. Seit dem 1.5.2000 muss es beim Abschluss eines neuen Mietvertrages wieder verwendet werden. Ob dies auch weiterhin so bleiben soll, darüber werden die Zürcher an der Urne abstimmen. Ein Termin steht noch nicht fest.
Selbstverständlich kann das Formular (20100) beim Drucksachenverkauf des HEV Zürich bezogen werden.

* Redaktor, lic. iur.

     
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