Vollzugs- und Messempfehlung für Strahlung von
Mobilfunkantennen * Paco Oliver
Das BUWAL hat die Umsetzungsrichtlinien betreffend Strahlung von
Mobilfunkantennen veröffentlicht. Diese zeigen detailliert auf, wie die Strahlung vor dem Antennenbau zu
prognostizieren sowie zu beurteilen ist und wie sie nach dem Bau gemessen werden soll. Die Empfehlungen tragen zur
Vereinheitlichung des Vollzugs bei. Die bisherige Praxis der Beurteilung und Bewilligung bleibt im Wesentlichen
erhalten.
Am 5. Juni hat Bundesrat Moritz Leuenberger die Grundsätze der neuen
Vollzugshilfsmittel für Mobilfunkantennen festgelegt, nach Anhörung der Mobilfunkbranche, der Kantone und der
Schutzorganisationen. Darauf basierend hat das
BUWAL die detaillierten Empfehlungen
fertig gestellt: Sie werden auf dem Internet veröffentlicht (www.elektrosmog-schweiz.ch/vollzug/mobilfunk).
Keine grundlegenden Änderungen der bisherigen
Praxis Die kantonalen Behörden verfügen über grosse Erfahrung
bei der Beurteilung und Bewilligung von Mobilfunkantennen: Sie haben in den letzten Jahren mit Hilfe provisorischer
Vollzugshilfsmittel etwa 8000 Antennenanlagen beurteilt und bewilligt. An der dabei angewandten Praxis wird sich auch
mit den neuen, definitiven Vollzugshilfsmitteln nichts Wesentliches ändern: Einzig bei der Messung wird neu darauf
verzichtet, die Messunsicherheit zum Messwert hinzu zu addieren. Die neuen Vollzugshilfsmittel verbessern die
Rechtssicherheit: Grundsatzfragen, die in der Vergangenheit zu öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
geführt haben sind nun geklärt.
Die BUWAL-Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen: Die «Vollzugsempfehlung zur NISV» behandelt diejenigen Aspekte, die während des
Planungs- und Bewilligungsverfahrens von Bedeutung sind - also bevor eine Antenne in Betrieb ist. Detailliert
erläutert werden insbesondere, wie die Strahlung im voraus zu berechnen ist und welche Antennen dabei
einzubeziehen sind. Der zweite Teil - gemeinsam herausgegeben von BUWAL und
METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung) - bezieht
sich auf die Messung der Mobilfunkstrahlung. Dieser Teil kommt dann zum Tragen, wenn eine Antenne bereits in Betrieb
ist. Bei beiden Berichten handelt es sich um Empfehlungen des Bundes an die Vollzugsbehörden, in diesem Fall in
erster Linie die Kantone. Berücksichtigen diese die Empfehlungen, können sie davon ausgehen, das Bundesrecht
rechtskonform zu vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch
nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.
Fahrplan für die Einführung Sofort angewendet werden sollen die Grundsätze der neuen Vollzugshilfsmittel, insbesondere die
Anlagedefinition und die Messempfehlung. Spätestens ab 1. Oktober werden neue Baugesuche für
Mobilfunkanlagen nur noch mit dem neuen Standortdatenblatt entgegengenommen. Kein neues Standortdatenblatt
ausgefüllt werden muss für Mobilfunkanlagen, die heute bereits bewilligt sind oder für die ein
Bewilligungsverfahren hängig ist.
UMTS: Messempfehlung folgt In den nächsten Monaten beginnt der Aufbau der vier konzessionierten UMTS-Netze. Hierzu werden erneut
einige Tausend neue Sendeanlagen benötigt. Die Vollzugsempfehlung und das Standortdatenblatt gelten auch für
UMTS-Antennen. Was derzeit noch fehlt, ist eine spezifische Messempfehlung für UMTS-Strahlung. Die
UMTS-Technologie ist völlig neu, und es liegen bisher keine Praxiserfahrungen bei Messungen vor. Das BUWAL und das
Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) planen, im Herbst 2002 einen Entwurf einer UMTS-Messempfehlung
zu veröffentlichen und in der Praxis erproben zu lassen. In der Zwischenzeit können UMTS-Anlagen nach
demjenigen Verfahren gemessen werden, welches die Swiss Information and Communications Technology Association (SICTA) als Übergangslösung vorgeschlagen hat.
* Redaktor, lic. iur. |