Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 10/2002 Inhaltsverzeichnis
Elektrosmog

Vollzugs- und Messempfehlung für
Strahlung von Mobilfunkantennen

* Paco Oliver

Das BUWAL hat die Umsetzungsrichtlinien betreffend Strahlung von Mobilfunkantennen veröffentlicht. Diese zeigen detailliert auf, wie die Strahlung vor dem Antennenbau zu prognostizieren sowie zu beurteilen ist und wie sie nach dem Bau gemessen werden soll. Die Empfehlungen tragen zur Vereinheitlichung des Vollzugs bei. Die bisherige Praxis der Beurteilung und Bewilligung bleibt im Wesentlichen erhalten.

Am 5. Juni hat Bundesrat Moritz Leuenberger die Grundsätze der neuen Vollzugshilfsmittel für Mobilfunkantennen festgelegt, nach Anhörung der Mobilfunkbranche, der Kantone und der Schutzorganisationen. Darauf basierend hat das BUWAL die detaillierten Empfehlungen fertig gestellt: Sie werden auf dem Internet veröffentlicht (www.elektrosmog-schweiz.ch/vollzug/mobilfunk).

Keine grundlegenden Änderungen der bisherigen Praxis
Die kantonalen Behörden verfügen über grosse Erfahrung bei der Beurteilung und Bewilligung von Mobilfunkantennen: Sie haben in den letzten Jahren mit Hilfe provisorischer Vollzugshilfsmittel etwa 8000 Antennenanlagen beurteilt und bewilligt. An der dabei angewandten Praxis wird sich auch mit den neuen, definitiven Vollzugshilfsmitteln nichts Wesentliches ändern: Einzig bei der Messung wird neu darauf verzichtet, die Messunsicherheit zum Messwert hinzu zu addieren. Die neuen Vollzugshilfsmittel verbessern die Rechtssicherheit: Grundsatzfragen, die in der Vergangenheit zu öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben sind nun geklärt.

Die BUWAL-Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen:
Die «Vollzugsempfehlung zur NISV» behandelt diejenigen Aspekte, die während des Planungs- und Bewilligungsverfahrens von Bedeutung sind - also bevor eine Antenne in Betrieb ist. Detailliert erläutert werden insbesondere, wie die Strahlung im voraus zu berechnen ist und welche Antennen dabei einzubeziehen sind.
Der zweite Teil - gemeinsam herausgegeben von BUWAL und METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung) - bezieht sich auf die Messung der Mobilfunkstrahlung. Dieser Teil kommt dann zum Tragen, wenn eine Antenne bereits in Betrieb ist. Bei beiden Berichten handelt es sich um Empfehlungen des Bundes an die Vollzugsbehörden, in diesem Fall in erster Linie die Kantone. Berücksichtigen diese die Empfehlungen, können sie davon ausgehen, das Bundesrecht rechtskonform zu vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.

Fahrplan für die Einführung
Sofort angewendet werden sollen die Grundsätze der neuen Vollzugshilfsmittel, insbesondere die Anlagedefinition und die Messempfehlung. Spätestens ab 1. Oktober werden neue Baugesuche für Mobilfunkanlagen nur noch mit dem neuen Standortdatenblatt entgegengenommen. Kein neues Standortdatenblatt ausgefüllt werden muss für Mobilfunkanlagen, die heute bereits bewilligt sind oder für die ein Bewilligungsverfahren hängig ist.

UMTS: Messempfehlung folgt
In den nächsten Monaten beginnt der Aufbau der vier konzessionierten UMTS-Netze. Hierzu werden erneut einige Tausend neue Sendeanlagen benötigt. Die Vollzugsempfehlung und das Standortdatenblatt gelten auch für UMTS-Antennen. Was derzeit noch fehlt, ist eine spezifische Messempfehlung für UMTS-Strahlung. Die UMTS-Technologie ist völlig neu, und es liegen bisher keine Praxiserfahrungen bei Messungen vor. Das BUWAL und das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) planen, im Herbst 2002 einen Entwurf einer UMTS-Messempfehlung zu veröffentlichen und in der Praxis erproben zu lassen. In der Zwischenzeit können UMTS-Anlagen nach demjenigen Verfahren gemessen werden, welches die Swiss Information and Communications Technology Association (SICTA) als Übergangslösung vorgeschlagen hat.

* Redaktor, lic. iur.

     
Inhaltsverzeichnis