Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 11/2002 Inhaltsverzeichnis
Steuern

Neue Eigenmietwert-Weisung per 1. Januar 2003
zu erwarten

Der Antwort des Regierungsrates auf eine dringliche Anfrage ist zu entnehmen, dass die neue Weisung über die Eigenmietwerte auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden soll.

Dringliche Anfrage verschiedener Kantonsräte vom 25. September 2002:
Am 10. Juli 2002 hat das Bundesgericht den Zürcherischen Parlamentsentscheid über die steuerlichen Eigenmietwerte (70% der Marktmiete) und über die Vermögenswerte (maximal 90% bzw. 100% des Marktwertes) geschützt. In der Folge haben die Kantonsräte Dr. Jean-Jacques Bertschi, Wettswil a. A., Hans Egloff, Aesch, und Lucius Dürr, Zürich am 26. August 2002 dem Regierungsrat folgende dringliche Anfrage gestellt:

1. Besteht bereits ein Zeitplan für die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids?
2. Wann ist mit einer Vernehmlassung zu rechnen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, sich für eine Inkraftsetzung per 1.1.2003 einzusetzen, und hält er diesen Termin für realistisch?

Antwort des Regierungsrates
Anlässlich der Sitzung vom 25. September 2002 setzte der Regierungsrat in seiner Antwort voraus, dass der Kantonsrat am 8. Januar 2001 eine Änderung des Steuergesetzes betreffend die Festsetzung des Eigenmietwertes (§21 Abs. 2 lit. a) und des Vermögenssteuerwertes von Liegenschaften (§39 Abs. 3 und 4) beschlossen hatte. Mit Beschluss vom 2. April 2001 hatte der Kantonsrat festgestellt, dass die Referendumsfrist am 20. März 2001 unbenützt abgelaufen war. In der Folge hatte jedoch der Mieterverband die Änderung des Steuergesetzes mit Staatsrechtlicher Beschwerde angefochten, und das Bundesgericht hatte der Staatsrechtlichen Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt. Nachdem das Bundesgericht am 10. Juli 2002 die Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen hat, werden die geänderten Bestimmungen des Steuergesetztes auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Im Weiteren sind für die Umsetzung der geänderten Bestimmungen des Steuergesetztes eine Anpassung der Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmiete vorgesehen. Der Regierungsrat hat den Hauseigentümer- und den Mieterverband im kommenden November zur Stellungnahme des Weisungsentwurfes eingeladen. Die Inkraftsetzung der geänderten Weisung sollte ebenfalls auf den 1. Januar 2003 erfolgen.

     
Inhaltsverzeichnis