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Neue Eigenmietwert-Weisung per 1. Januar 2003 zu
erwarten
Der Antwort des Regierungsrates auf eine dringliche Anfrage ist zu
entnehmen, dass die neue Weisung über die Eigenmietwerte auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden
soll.
Dringliche Anfrage verschiedener Kantonsräte vom 25. September
2002: Am 10. Juli 2002 hat das Bundesgericht den Zürcherischen
Parlamentsentscheid über die steuerlichen Eigenmietwerte (70% der Marktmiete) und über die
Vermögenswerte (maximal 90% bzw. 100% des Marktwertes) geschützt. In der Folge haben die Kantonsräte Dr.
Jean-Jacques Bertschi, Wettswil a. A., Hans Egloff, Aesch, und Lucius Dürr, Zürich am 26. August 2002 dem
Regierungsrat folgende dringliche Anfrage gestellt:
| 1. |
Besteht bereits ein Zeitplan
für die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids? |
| 2. |
Wann ist mit einer
Vernehmlassung zu rechnen? |
| 3. |
Ist der Regierungsrat bereit,
sich für eine Inkraftsetzung per 1.1.2003 einzusetzen, und hält er diesen Termin für
realistisch? |
Antwort des Regierungsrates Anlässlich der Sitzung vom 25. September 2002 setzte der Regierungsrat in seiner Antwort voraus, dass
der Kantonsrat am 8. Januar 2001 eine Änderung des Steuergesetzes betreffend die Festsetzung des Eigenmietwertes
(§21 Abs. 2 lit. a) und des Vermögenssteuerwertes von Liegenschaften (§39 Abs. 3 und 4) beschlossen
hatte. Mit Beschluss vom 2. April 2001 hatte der Kantonsrat festgestellt, dass die Referendumsfrist am 20. März
2001 unbenützt abgelaufen war. In der Folge hatte jedoch der Mieterverband die Änderung des Steuergesetzes
mit Staatsrechtlicher Beschwerde angefochten, und das Bundesgericht hatte der Staatsrechtlichen Beschwerde
aufschiebende Wirkung erteilt. Nachdem das Bundesgericht am 10. Juli 2002 die Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen
hat, werden die geänderten Bestimmungen des Steuergesetztes auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Im Weiteren
sind für die Umsetzung der geänderten Bestimmungen des Steuergesetztes eine Anpassung der Weisung des
Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der
Eigenmiete vorgesehen. Der Regierungsrat hat den Hauseigentümer- und den Mieterverband im kommenden November zur
Stellungnahme des Weisungsentwurfes eingeladen. Die Inkraftsetzung der geänderten Weisung sollte ebenfalls auf den
1. Januar 2003 erfolgen. |
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