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Echte Eigentumsförderung dringend
erforderlich In der Wohnungs- und Wohneigentumspolitik ist es Zeit für
eine ganzheitliche Problemschau. Dazu gehört zwingend auch die Frage der Finanzierung von Wohneigentum
beziehungsweise der Förderung von Eigentumsbildung. Mit der wohl zutreffenden Feststellung, dass Eigentum
verpflichte, muss auch der Schluss gezogen werden, dass die Hilfe zur Eigentumsbildung eine gesellschaftliche
Gemeinschaftsaufgabe darstellt. Eigentumsbildung und Erhaltung von Wohneigentum gehören letztlich ins Themenpaket
der Sozialpolitik. Mit der immer wieder angestellten Neidbetrachtung hier Sozialbereich, dort Eigentum
wird man den Verhältnissen nicht gerecht. Es beginnt sich abzuzeichnen,
dass nächste Generationen vor gewaltige Herausforderungen gestellt sein werden. Nicht nur der Staatschulden wegen,
die mit Steuergeldern verzinst sein wollen, sondern auch wegen der Probleme bei den Sozialversicherungen. Bei den
Pensionskassen steht die Kürzung des Rentenumwandlungssatzes bevor, was dereinst weniger Rentenleistung bedeutet.
Um dies wettzumachen, sind im direkten Einflussbereich drei Korrekturmöglichkeiten gegeben: Höhere
Prämien, kleinere Renten oder längere Lebensarbeitszeit. Wie unter
solchen Voraussetzungen das Eigenkapital für den Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses künftig
innert vernünftiger Frist noch angespart werden soll, ist damit mehr als fraglich. Denn eine der sinnvollsten
Sparmassnahmen im Lebenskonzept überhaupt, die als Teil der Altersvorsorge immer bedeutender wird, heisst
Wohneigentum. Wer in den eigenen vier Wänden nach weitgehender Amortisation des Hypothekardarlehens seinen
Lebensabend geniessen kann, ohne dafür das Renteneinkommen antasten zu müssen, der kann auf eine stabile
dritte Säule vertrauen. Nachdem aber realistischerweise eingesehen werden
muss, dass der finanzielle Spielraum für den Aufbau einer soliden Selbstvorsorge immer kleiner wird, muss sich der
Staat als Hüter dieses Drei-Säulen-Konzepts nun ernsthaft um die Förderung des Wohneigentums
kümmern. Niemand verlangt Almosen für künftige Hauseigentümer oder Wohnungsbesitzer. Es geht jedoch
um Einstiegshilfen verbunden mit steuerlichen Anreizen wie Bausparen und zeitlich begrenzte Steuervergünstigungen
für Neuerwerber, wie sie der Kanton Baselland seit geraumer Zeit kennt und mit grossem Erfolg
praktiziert. «Steuergeschenke für die Reichen» seien das, wird
immer wieder protestiert. Keine Rede davon! Wer für Eigentum anspart und später dafür über
höhere Einkommenssteuer für fiktiven Eigenmietwert jahrzehntelang fiskalisch erfasst wird, zahlt wesentlich
mehr an den Staat zurück als dieser ihm je als befristete Starthilfe gewährt hat. Im Alter kann der Gang zum
Sozialamt und der Griff in die Kasse der AHV-Ergänzungsleistungen dank solider Wohneigentumsfinanzierung und
kontinuierlicher Amortisation unterbleiben. So geht die Rechnung für alle auf! Am 1. Kyburg-Forum hat der Vorstand des HEV Kanton Zürich mit deutlichen Worten eine Resolution für
das Bausparen verabschiedet. Berichte hierzu finden Sie in der nächsten Monatsschrift. |
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