Gigantische Papierflut ohne Wirkung Ohne hier auf weitere Details eintreten zu wollen, kann festgestellt werden, dass das Bundesgericht mit
diesem Urteil Augenmass und Realitätssinn bewiesen hat. Es versteht sich von selbst, dass die gesetzlichen
Bestimmungen des Mieterschutzes nicht ausgehöhlt werden dürfen. Andererseits wurde dem Prinzip
«Bürokratie um der Bürokratie willen» ein deutlicher Riegel geschoben und hat Signalwirkung
für die kommende Abstimmung vom Februar 2003 über die Abschaffung der Formularpflicht im Mietwesen im Kanton
Zürich. Jährlich werden nämlich gegen 100`000 Mietverträge
im Kanton Zürich abgeschlossen, die der Formularpflicht unterliegen. In den letzten drei Jahren kam es jedoch im
Durchschnitt zu weniger als zehn(!) Rechtsfällen. Trotzdem wird mit dieser überflüssigen Formularpflicht
eine unsägliche Bürokratie in Gang gehalten, die ihresgleichen sucht und praktisch wirkungslos bleibt.
Darüber hinaus wird ebenso einer Misstrauenskultur zwischen Mieter und Vermieter Vorschub geleistet, die keiner
Partei irgendwelchen Nutzen zu stiften vermag.
Wohneigentum fördern Mit Blick auf die anstehende Abstimmung anfangs 2003 ist deshalb entschieden für ein «JA zur
Abschaffung der Formularpflicht» zu plädieren und der gigantischen Papierflut eine deutliche Absage zu
erteilen. Wirkungsvoller und zukunftsgerichteter sind Vorschläge, die die Rahmenbedingungen für den
Wohnungsbau verbessern. Eine mögliche Massnahme dazu hat der HEV Kanton Zürich mit seiner am jüngsten
Kyburg-Forum verabschiedeten Resolution zum «Bausparen als beste Wohneigentumsförderung für junge
Familien» lanciert.
* Vorstandsmitglied HEV Kanton Zürich,
Uetikon |