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Delegiertenversammlung vom 20.11.2002,
Zürich |
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Kantonsweite Anti-Graffiti-Kampagne
und Hauspannendienst für Hauseigentümer
Für einmal traten politische Fragen an der
Herbstdelegiertenversammlung des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich eher in den Hintergrund. Zentrale
Themen waren eine kantonsweite Anti-Graffiti-Kampagne und der Hauspannendienst. |
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Volle Kraft voraus für Abschaffung der Handänderungssteuer
und der Formularpflicht Kantonsrat Hans Egloff, Präsident,
bekräftigte die Bereitschaft des Verbandes, für die Abschaffung der Handänderungssteuer zu kämpfen.
Dass der Regierungsrat sich gegen die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes ausgesprochen hat, sei zwar
enttäuschend, käme aber nicht wirklich überraschend. Er erinnerte daran, dass der Regierungsrat noch nie
eine Massnahme zur Förderung des Wohneigentums für gut befunden oder die Abschaffung eines
Geldbeschaffungsinstruments befürwortet habe. Stets ist dafür der falsche Zeitpunkt, die Massnahme zu teuer
oder das Instrument zu wenig wirksam. Die Hauseigentümer sind im Übrigen gerne bereit, Vorschläge
für geeignetere Massnahmen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen, wenn der Regierungsrat ihnen solche
vorlegt. Ebenso kämpferisch gab sich Egloff in Hinblick auf die Abstimmung über die Abschaffung der
Formularpflicht.
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Kampf den
Wandschmierereien Aufgrund der ermutigenden Erfahrungen in der Stadt
Zürich beschloss der Kantonalverband, Mitglieder, welche vor den Graffiti-Vandalen nicht resignieren, sondern
ihnen die Stirn bieten, mit einem Zustupf zu unterstützen. Er schliesst sich der Empfehlung des
Graffiti-Beauftragten der Stadt Zürich an, welcher das so genannte Opferschicht-Prinzip bevorzugt. Bei diesem wird
die Farbe vom Fachmann gemischt und ein Kübel davon im Hause zurück gelassen. Damit können
Hauseigentümer oder Hauswart im Wiederholungsfall, welcher leider die Regel darstellt, kleinere Schmierereien
selber zum Verschwinden bringen. Wichtig ist es, rasch zu reagieren. Wenn die Sprayer um die Wirkung ihres Werkes
gebracht werden, vergeht ihnen am ehesten die Lust dazu. |
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Sauberer Kanton
Zürich Anti-Graffiti-Kampagne des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich
Der HEV Kanton Zürich setzt sich aktiv gegen die verbreiteten
Wandschmierereien ein. Im Rahmen einer am 1. Januar 2003 beginnenden dreijährigen Kampagne
unterstützt er seine Mitglieder bei der Entfernung von Graffiti mit einem einmaligen Beitrag von je Fr.
300.. |
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Wer? |
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Antragsberechtigt sind die
Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich. |
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Anmeldung zur Mitgliedschaft
und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen. |
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Neumitglieder aufgrund dieser
Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt. |
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Jedes Mitglied kann im Laufe
der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen. |
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Wie? |
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Empfohlen wird die
Opferschicht-Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche
bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden
kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu
lassen. |
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Gegen Vorlage der Rechnung
wird dem Mitglied der Betrag von Fr. 300. überwiesen. |
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Wo? |
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Die betroffene Liegenschaft
muss im Kanton Zürich liegen. |
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Zuständig
für die Abwicklung und für allfällige Fragen ist das Sekretariat des HEV Kanton Zürich, Frau
Kathrin Attinger, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88,
khev@khev-zh.ch |
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Hauspannendienst rund um die Uhr Mit dem Hauspannendienst stellt der kantonale Hauseigentümerverband seinen Sektionen sodann
ein Instrument zur Verfügung, welches sich bei der Stadtzürcher Sektion bewährt hat. Ob
Wasserschäden, Einbruchdiebstahl, Glasbruch ein Anruf genügt, und der Hauspannendienst hilft. Egal, ob
die Störung an Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen, Türen oder Fenstern
liegt, der Hauspannendienst leitet die notwendigen Sofortmassnahmen ein. Als erstes wird der Schaden so klein wie
möglich gehalten und der "alte" Zustand wenn auch provisorisch unverzüglich wieder hergestellt.
Dazu gehören zum Beispiel Notreparaturen, Gebäudetrocknungen und Reinigungen. Auf Wunsch organisiert der
Hauspannendienst auch die Handwerker für die nachträgliche Wiederherstellung und informiert die Gebäude-
oder Haushaltversicherung über das Ereignis. Die Sektionen haben nun die
Möglichkeit, diesen 24 Std.-Service auch ihren Mitgliedern zu bieten. |
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Der
HEV-Hauspannendienst hilft rund um die Uhr
Die Sektionen können sich dem HEV-Hauspannendienst
anschliessen. Kostenbeitrag Fr. 4.90 (exkl. Stempelgebühr) pro Mitglied und Jahr |
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Welche
Leistungen werden erbracht? |
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Einleitung von
Soforthilfemassnahmen, insbesondere Notreparaturen, Gebäudetrocknungen und -reinigungen (Deckung bis Fr.
2'000.) |
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Vermittlung der Handwerker
für die Wiederherstellung |
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Information Ihres
Gebäude- und Haushaltversicherers über den Schadenfall und die angeordneten Sofortmassnahmen |
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Vermittlung von
Sicherheitsanalysen und Präventionsberatungen |
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Was ist
versichert? |
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Gebäude und
Gebäudeteile im Kanton Zürich wie Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen,
Türen und Fenster bei Einbruch, Feuer, Wasser, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse |
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Wer ist
versichert? |
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Mitglieder des
Hauseigentümerverbandes der Sektionen, die sich der Aktion anschliessen |
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Wie
funktioniert der Hauspannendienst? |
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Im Notfall Gratisnummer
wählen, Mitgliednummer nennen, Ereignis schildern der Service hilft schnell und unbürokratisch.
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