Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 12/2002 Inhaltsverzeichnis
Delegiertenversammlung vom 20.11.2002, Zürich

Kantonsweite Anti-Graffiti-Kampagne und
Hauspannendienst für Hauseigentümer

Für einmal traten politische Fragen an der Herbstdelegiertenversammlung des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich eher in den Hintergrund. Zentrale Themen waren eine kantonsweite Anti-Graffiti-Kampagne und der Hauspannendienst.

     
   

Volle Kraft voraus für Abschaffung der Handänderungssteuer und der Formularpflicht
Kantonsrat Hans Egloff, Präsident, bekräftigte die Bereitschaft des Verbandes, für die Abschaffung der Handänderungssteuer zu kämpfen. Dass der Regierungsrat sich gegen die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes ausgesprochen hat, sei zwar enttäuschend, käme aber nicht wirklich überraschend. Er erinnerte daran, dass der Regierungsrat noch nie eine Massnahme zur Förderung des Wohneigentums für gut befunden oder die Abschaffung eines Geldbeschaffungsinstruments befürwortet habe. Stets ist dafür der falsche Zeitpunkt, die Massnahme zu teuer oder das Instrument zu wenig wirksam. Die Hauseigentümer sind im Übrigen gerne bereit, Vorschläge für geeignetere Massnahmen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen, wenn der Regierungsrat ihnen solche vorlegt. Ebenso kämpferisch gab sich Egloff in Hinblick auf die Abstimmung über die Abschaffung der Formularpflicht.

 
 
     
  Kampf den Wandschmierereien
Aufgrund der ermutigenden Erfahrungen in der Stadt Zürich beschloss der Kantonalverband, Mitglieder, welche vor den Graffiti-Vandalen nicht resignieren, sondern ihnen die Stirn bieten, mit einem Zustupf zu unterstützen. Er schliesst sich der Empfehlung des Graffiti-Beauftragten der Stadt Zürich an, welcher das so genannte Opferschicht-Prinzip bevorzugt. Bei diesem wird die Farbe vom Fachmann gemischt und ein Kübel davon im Hause zurück gelassen. Damit können Hauseigentümer oder Hauswart im Wiederholungsfall, welcher leider die Regel darstellt, kleinere Schmierereien selber zum Verschwinden bringen. Wichtig ist es, rasch zu reagieren. Wenn die Sprayer um die Wirkung ihres Werkes gebracht werden, vergeht ihnen am ehesten die Lust dazu.
 
     
 
     
  Sauberer Kanton Zürich – Anti-Graffiti-Kampagne des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich

Der HEV Kanton Zürich setzt sich aktiv gegen die verbreiteten Wandschmierereien ein. Im Rahmen einer am 1. Januar 2003 beginnenden dreijährigen Kampagne unterstützt er seine Mitglieder bei der Entfernung von Graffiti mit einem einmaligen Beitrag von je Fr. 300.–.

 
     
  Wer?  
  Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich.  
  Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen.  
  Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt.  
  Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.  
     
  Wie?  
  Empfohlen wird die Opferschicht-Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.  
  Gegen Vorlage der Rechnung wird dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.– überwiesen.  
     
  Wo?  
  Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.  
       
  Zuständig für die Abwicklung und für allfällige Fragen ist das Sekretariat des HEV Kanton Zürich, Frau Kathrin Attinger, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88, khev@khev-zh.ch  
       
 
     
 

Hauspannendienst – rund um die Uhr
Mit dem Hauspannendienst stellt der kantonale Hauseigentümerverband seinen Sektionen sodann ein Instrument zur Verfügung, welches sich bei der Stadtzürcher Sektion bewährt hat. Ob Wasserschäden, Einbruchdiebstahl, Glasbruch – ein Anruf genügt, und der Hauspannendienst hilft. Egal, ob die Störung an Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen, Türen oder Fenstern liegt, der Hauspannendienst leitet die notwendigen Sofortmassnahmen ein. Als erstes wird der Schaden so klein wie möglich gehalten und der "alte" Zustand – wenn auch provisorisch – unverzüglich wieder hergestellt. Dazu gehören zum Beispiel Notreparaturen, Gebäudetrocknungen und Reinigungen. Auf Wunsch organisiert der Hauspannendienst auch die Handwerker für die nachträgliche Wiederherstellung und informiert die Gebäude- oder Haushaltversicherung über das Ereignis.
Die Sektionen haben nun die Möglichkeit, diesen 24 Std.-Service auch ihren Mitgliedern zu bieten.

 
     
 
     
  Der HEV-Hauspannendienst hilft rund um die Uhr

Die Sektionen können sich dem HEV-Hauspannendienst anschliessen. Kostenbeitrag Fr. 4.90 (exkl. Stempelgebühr) pro Mitglied und Jahr

 
     
  Welche Leistungen werden erbracht?  
  Einleitung von Soforthilfemassnahmen, insbesondere Notreparaturen, Gebäudetrocknungen und -reinigungen (Deckung bis Fr. 2'000.–)  
  Vermittlung der Handwerker für die Wiederherstellung  
  Information Ihres Gebäude- und Haushaltversicherers über den Schadenfall und die angeordneten Sofortmassnahmen  
  Vermittlung von Sicherheitsanalysen und Präventionsberatungen  
     
  Was ist versichert?  
  Gebäude und Gebäudeteile im Kanton Zürich wie Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen, Türen und Fenster bei Einbruch, Feuer, Wasser, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse  
     
  Wer ist versichert?  
  Mitglieder des Hauseigentümerverbandes der Sektionen, die sich der Aktion anschliessen  
     
  Wie funktioniert der Hauspannendienst?  
  Im Notfall Gratisnummer wählen, Mitgliednummer nennen, Ereignis schildern – der Service hilft schnell und unbürokratisch.  
       
 
     
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