Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 12/2002 Inhaltsverzeichnis
Resolution des HEV Kanton Zürich

 

Bausparen als beste Wohneigentumsförderung für junge Familien

 
     
  Die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum ist seit Beginn der siebziger Jahre ein Verfassungsauftrag (BV Art. 108). Leider haben bisher weder Bund noch Kanton diesem für junge Mitbürger und künftige Familien so wichtigen Auftrag nachgelebt. Der Regierungsrat lehnte sogar ein massvolles Bausparmodell des Bundes in seiner Vernehmlassung ab.    
 
Der HEV Kanton Zürich will diesem wichtigen Verfassungsauftrag endlich zum Durchbruch verhelfen. Er betrachtet das Bausparmodell des Kantons Baselland als Vorbild.
 
Kernpunkte des Bausparmodells Baselland sind:
Einlagen auf Sparkonto zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
Jährlicher Abzug von Spareinlagen bis max. des doppelten Betrages der Säule 3a (rund Fr. 12'000.–) von den steuerbaren Einkünften.
Zinsen des Bausparkontos sind steuerfrei.
Bei Ehepaaren sind beide Partner berechtigt, ein Bausparkonto zu führen.
Maximale Dauer des Bausparens: 10 Jahre. Maximales Alter: 45 Jahre für Beginn.
 
     
 

Wie die Erfahrung im Kanton Basel Land zeigt, haben mehrheitlich Haushalte aus den unteren Einkommensklassen (Fr. 40'000.– bis Fr. 80'000.– steuerbare Einkünfte vor Abzug Bausparen) Bausparkonten bei Banken eröffnet.
Bausparen verlangt vom Staat keine direkten Beiträge in Form von Subventionen. Die geringen Mindereinnahmen bei den Steuern werden durch den Investitionsschub, ausgelöst durch die zusätzlichen Hauseigentümer, in Wirtschaft und Baugewerbe mehr als kompensiert, generieren diese zusätzlichen Investitionen doch ein erhebliches Steuervolumen, sowohl bei den Unternehmenssteuern wie bei der Mehrwertsteuer. Dazu kommen erhebliche Einnahmen der öffentlichen Hand aus Grundstückgewinnsteuern, Gebühren und Abgaben.
Das Bausparen steht im heutigen Zeitpunkt (bis Ende 2004) nicht in Widerspruch zum Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), und das eidgenössische Parlament steht einer definitiven Anpassung des StHG positiv gegenüber. Auch bei der Bundessteuer steht die Einführung des Bausparens gegenwärtig zur Diskussion.
Der HEV Kanton Zürich wird über seine politischen Vertreter anfangs 2003 im Kantonsrat entsprechende parlamentarische Vorstösse einreichen und eine Volksinitiative in Erwägung ziehen.

 
     
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