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Wie die Erfahrung im Kanton Basel Land zeigt, haben mehrheitlich
Haushalte aus den unteren Einkommensklassen (Fr. 40'000. bis Fr. 80'000.
steuerbare Einkünfte vor Abzug Bausparen) Bausparkonten bei Banken eröffnet. Bausparen verlangt vom Staat keine direkten Beiträge in Form von Subventionen. Die geringen
Mindereinnahmen bei den Steuern werden durch den Investitionsschub, ausgelöst durch die zusätzlichen
Hauseigentümer, in Wirtschaft und Baugewerbe mehr als kompensiert, generieren diese zusätzlichen
Investitionen doch ein erhebliches Steuervolumen, sowohl bei den Unternehmenssteuern wie bei der Mehrwertsteuer. Dazu
kommen erhebliche Einnahmen der öffentlichen Hand aus Grundstückgewinnsteuern, Gebühren und
Abgaben. Das Bausparen steht im heutigen Zeitpunkt (bis Ende 2004) nicht in
Widerspruch zum Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), und das eidgenössische Parlament steht einer definitiven
Anpassung des StHG positiv gegenüber. Auch bei der Bundessteuer steht die Einführung des Bausparens
gegenwärtig zur Diskussion. Der HEV Kanton Zürich wird über
seine politischen Vertreter anfangs 2003 im Kantonsrat entsprechende parlamentarische Vorstösse einreichen und
eine Volksinitiative in Erwägung ziehen. |
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