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Tauwetter? In der
letzten Ausgabe dieses Jahres Kalender- und Vereinsjahr gehen zu Ende gilt es einen kurzen Rück- und
Ausblick auf die Verbandstätigkeit zu tun. Schulterklopfen weckt keine Sympathien und verleitet zum
geniesserischen Zurücklehnen. Der Höhepunkt der vergangenen Monate ist aber doch noch einmal in genaue
Erinnerung zu rufen. Als Erstunterzeichner hatte ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der
Parlamentariergruppe «Wohn- und Grundeigentum» eine Parlamentarische Initiative zur Senkung der Eigenmiet-
und Vermögenssteuerwerte eingereicht. Am 8. Januar dieses Jahres verabschiedete der Kantonsrat mit klarer Mehrheit
von 98 zu 62 Stimmen die Vorlage und legte damit die Obergrenze bei den Eigenmietwerten von bisher 90 auf 70 Prozent
fest. Die «ideologische Konsequenz» des Mieterverbandes führte durch einen Umweg an das Bundesgericht
nach Lausanne nur zu unnötiger Verzögerung. Seit einigen Tagen liegt
der Entwurf des Regierungsrates für die neue Weisung 03 vor. Der HEV Kanton Zürich hat nach einem
konstruktiven Gespräch mit Vertretern der Finanzdirektion und einigen Hinweisen für vergleichsweise marginale
Verbesserungen dazu durchwegs positiv Stellung genommen. Mit Genugtuung haben wir feststellen können, dass
die von uns bereits im Vorfeld der Weisung 99 geltend gemachten Anliegen in die neue Weisung Eingang finden werden. Die
eklatante Ungleichbehandlung bei den Eigentümern wird nun endlich beseitigt und das Verfahren ist transparent und
einfach. Die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte können nun auf dem durch die Gesetzesänderung
erzwungenen tieferen Niveau festgelegt und vom Steuerpflichtigen verifiziert werden. Die Verbesserungen sind evident.
In den nächsten Ausgaben unserer Monatsschrift werden wir Ihnen das Verfahren und die wichtigsten Änderungen
detailliert erläutern. Im kommenden Jahr ist das Hauptaugenmerk auf die
Durchsetzung und den schliesslichen Erfolg unserer Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer zu
richten. Von kapitaler Bedeutung sind zudem die Gesamterneuerungswahlen des Regierungs- und des Kantonsrats im
Frühjahr und die National- und Ständeratswahlen im Herbst. Sie können und werden Grundstein für
weitere Verbesserungen für das Haus- und Grundeigentum sein. Gerade im Kanton Zürich konnten unsere Anliegen
dank einer ansehnlichen und gut geführten Parlamentariergruppe immer wieder durchgesetzt werden. Zuletzt, geschätzte Wohn- und Grundeigentümer, wünsche ich Ihnen eine besinnliche
Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest, alles Gute im neuen Jahr und wie immer geniessen Sie Ihr Heim. |
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