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HEV 12/2002 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Tauwetter?

In der letzten Ausgabe dieses Jahres – Kalender- und Vereinsjahr gehen zu Ende – gilt es einen kurzen Rück- und Ausblick auf die Verbandstätigkeit zu tun. Schulterklopfen weckt keine Sympathien und verleitet zum geniesserischen Zurücklehnen. Der Höhepunkt der vergangenen Monate ist aber doch noch einmal in genaue Erinnerung zu rufen. Als Erstunterzeichner hatte ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Parlamentariergruppe «Wohn- und Grundeigentum» eine Parlamentarische Initiative zur Senkung der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte eingereicht. Am 8. Januar dieses Jahres verabschiedete der Kantonsrat mit klarer Mehrheit von 98 zu 62 Stimmen die Vorlage und legte damit die Obergrenze bei den Eigenmietwerten von bisher 90 auf 70 Prozent fest. Die «ideologische Konsequenz» des Mieterverbandes führte durch einen Umweg an das Bundesgericht nach Lausanne nur zu unnötiger Verzögerung.
Seit einigen Tagen liegt der Entwurf des Regierungsrates für die neue Weisung 03 vor. Der HEV Kanton Zürich hat – nach einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern der Finanzdirektion und einigen Hinweisen für vergleichsweise marginale Verbesserungen – dazu durchwegs positiv Stellung genommen. Mit Genugtuung haben wir feststellen können, dass die von uns bereits im Vorfeld der Weisung 99 geltend gemachten Anliegen in die neue Weisung Eingang finden werden. Die eklatante Ungleichbehandlung bei den Eigentümern wird nun endlich beseitigt und das Verfahren ist transparent und einfach. Die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte können nun auf dem durch die Gesetzesänderung erzwungenen tieferen Niveau festgelegt und vom Steuerpflichtigen verifiziert werden. Die Verbesserungen sind evident. In den nächsten Ausgaben unserer Monatsschrift werden wir Ihnen das Verfahren und die wichtigsten Änderungen detailliert erläutern.
Im kommenden Jahr ist das Hauptaugenmerk auf die Durchsetzung und den schliesslichen Erfolg unserer Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer zu richten. Von kapitaler Bedeutung sind zudem die Gesamterneuerungswahlen des Regierungs- und des Kantonsrats im Frühjahr und die National- und Ständeratswahlen im Herbst. Sie können und werden Grundstein für weitere Verbesserungen für das Haus- und Grundeigentum sein. Gerade im Kanton Zürich konnten unsere Anliegen dank einer ansehnlichen und gut geführten Parlamentariergruppe immer wieder durchgesetzt werden.
Zuletzt, geschätzte Wohn- und Grundeigentümer, wünsche ich Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest, alles Gute im neuen Jahr und wie immer – geniessen Sie Ihr Heim.

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