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HEV 1/2003 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Weichen richtig stellen

Im neuen Jahr stehen wichtige Entscheidungen an. Zuerst gilt es am 9. Februar einen bürokratischen Leerlauf endlich wieder zu beseitigen. Seit der Mietrechtsrevision von 1990 kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter ihm die Höhe des Mietzinses des vorangegangenen Mietverhältnisses mitteilt. Schliesslich kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme des Mietobjektes bei der Schlichtungsbehörde unter gewissen Voraussetzungen als missbräuchlich anfechten. Die Kantone können im Falle von Wohnungsmangel die Verwendung eines amtlichen Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses als obligatorisch erklären. Im Kanton Zürich wurde 1994 das Einführungsgesetz zum ZGB (§229b EG zum ZGB) geändert bzw. angepasst und das erwähnte Formular für Zeiten von Wohnungsmangel eingeführt. Das Obligatorium galt zunächst während drei Jahren; seit dem 1.5.2000 muss das Formular wieder verwendet werden.
Das erwähnte Papier schafft für den Mieter keine Rechte, die er nicht ohnehin hat. Obwohl jährlich gegen 100'000 neue Mietverträge abgeschlossen werden, kommt es nur ganz selten zu Rechtsfällen (im Jahre 2000 zu sechs, 2001 zu zehn). Der Gesetzgeber hat lediglich einen unnötigen gigantischen Papierkrieg, einen Leerlauf produziert. Formulare schaffen keine Wohnungen. Selbst das Bundesgericht bezeichnete die Formularpflicht als entbehrlich und Regierungsrat Notter stellte in der Kantonsratsdebatte nüchtern fest, die Wirkung des Formulars werde überschätzt. Ihr deutliches JA – geschätzte Leserinnen und Leser – wird Abhilfe schaffen.
Soll einer Wohnungsknappheit tatsächlich wirkungsvoll begegnet werden, so sind die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau zu verbessern. Mögliche Massnahmen hat der HEV Kanton Zürich zuletzt anlässlich des Kyburg-Forums mit der Resolution zum «Bausparen als beste Wohneigentumsförderung für junge Familien» aufgezeigt. Um eine weitere Verschlechterung der Situation für Vermieter und damit auch für Mieter zu verhindern, ist der Kampf gegen die Mogelpackung «Ja zu fairen Mieten» zu führen. Wohl gegen Ende dieses Jahres wird die Abstimmung über unsere Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer durchgeführt werden. Im Frühjahr finden die Gesamterneuerungswahlen in den Kantons- und Regierungsrat und im Herbst in den National- und Ständerat statt. Da sind einige wichtige Weichen richtig zu stellen!

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