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Weichen
richtig stellen Im neuen Jahr stehen
wichtige Entscheidungen an. Zuerst gilt es am 9. Februar einen
bürokratischen Leerlauf endlich wieder zu beseitigen. Seit der
Mietrechtsrevision von 1990 kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter ihm
die Höhe des Mietzinses des vorangegangenen Mietverhältnisses
mitteilt. Schliesslich kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach
Übernahme des Mietobjektes bei der Schlichtungsbehörde unter gewissen
Voraussetzungen als missbräuchlich anfechten. Die Kantone können im
Falle von Wohnungsmangel die Verwendung eines amtlichen Formulars zur
Mitteilung des Anfangsmietzinses als obligatorisch erklären. Im Kanton
Zürich wurde 1994 das Einführungsgesetz zum ZGB (§229b EG zum
ZGB) geändert bzw. angepasst und das erwähnte Formular für
Zeiten von Wohnungsmangel eingeführt. Das Obligatorium galt zunächst
während drei Jahren; seit dem 1.5.2000 muss das Formular wieder verwendet
werden. Das erwähnte Papier schafft
für den Mieter keine Rechte, die er nicht ohnehin hat. Obwohl
jährlich gegen 100'000 neue Mietverträge abgeschlossen werden, kommt
es nur ganz selten zu Rechtsfällen (im Jahre 2000 zu sechs, 2001 zu zehn).
Der Gesetzgeber hat lediglich einen unnötigen gigantischen Papierkrieg,
einen Leerlauf produziert. Formulare schaffen keine Wohnungen. Selbst das
Bundesgericht bezeichnete die Formularpflicht als entbehrlich und Regierungsrat
Notter stellte in der Kantonsratsdebatte nüchtern fest, die Wirkung des
Formulars werde überschätzt. Ihr deutliches JA geschätzte
Leserinnen und Leser wird Abhilfe schaffen. Soll einer Wohnungsknappheit tatsächlich wirkungsvoll begegnet
werden, so sind die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau zu verbessern.
Mögliche Massnahmen hat der HEV Kanton Zürich zuletzt anlässlich
des Kyburg-Forums mit der Resolution zum «Bausparen als beste
Wohneigentumsförderung für junge Familien» aufgezeigt. Um eine
weitere Verschlechterung der Situation für Vermieter und damit auch
für Mieter zu verhindern, ist der Kampf gegen die Mogelpackung «Ja
zu fairen Mieten» zu führen. Wohl gegen Ende dieses Jahres wird die
Abstimmung über unsere Volksinitiative zur Abschaffung der
Handänderungssteuer durchgeführt werden. Im Frühjahr finden die
Gesamterneuerungswahlen in den Kantons- und Regierungsrat und im Herbst in den
National- und Ständerat statt. Da sind einige wichtige Weichen richtig zu
stellen! |
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