8 gute
Gründe für Ihr JA
1.
Überflüssige Formulare verursachen noch mehr
Bürokratie.
2. Die Formularpflicht
schürt das Misstrauen von Mietern gegenüber ihren
Vermietern.
3. Bürokratische
Schikanen und ein überreglementiertes Mietrecht lähmen den
Immobilienmarkt, schrecken Investoren ab und treiben die Preise/Mieten
unnötig in die Höhe.
4. Formulare schaffen
keine zusätzlichen Wohnungen.
5. Das Bundesgericht
hat festgestellt, dass die Formularpflicht «nicht unentbehrlich»
(also entbehrlich) ist.
6. Das Formular
schafft keine zusätzlichen Rechte für den Mieter. Der Mieter kann
schon heute den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Bezug der Wohnung
anfechten, auch ohne Formular.
7. Der Zürcher
Kantonsrat hat sich im April 2002 mit 88 zu 41 Stimmen für die Abschaffung
der Formularpflicht ausgesprochen.
8. Auch die Regierung
ist für eine Abschaffung. Regierungsrat Markus Notter (21. 1. 2002 im
Kantonsrat): «Die Wirkung des Formulars wird
überschätzt.» «Die Gründe für die Abschaffung
überwiegen.»
Am 9.
Februar 2003: JA zur Abschaffung der
Formularpflicht im Mietwesen (Einführungsgesetz zum ZGB
Änderung).
Komitee JA zur Abschaffung
der Formularpflicht im Mietwesen Co-Präsidium: Dr. Jean-Jacques Bertschi, Kantonsrat, Wettswil;
Kurt Bosshard, Kantonsrat, Uster; Hans Egloff, Kantonsrat, Aesch; Robert E.
Gubler, Präsident KGV Zürich; Rolf Hegetschweiler, Nationalrat,
Ottenbach; Robert Keller, Nationalrat, Pfäffikon. www.formularpflicht.ch |