Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 1/2003 Inhaltsverzeichnis
Formularpflicht

   
         
 

Jedes Jahr wird im Namen des Mieterschutzes 80'000 x ein Formular verschickt, das den Mieterinnen und Mietern keine zusätzlichen Rechte bringt. Ein ökonomischer und ökologischer Blödsinn!

Im Jahr 2000 bezogen im Kanton Zürich 80’000 Mieterinnen und Mieter eine neue Wohnung. Sechs von ihnen haben den Mietzins später angefochten. Das sind nur 0,0075%!

0% Interesse
79’964 von 80’000 neuen Mietern haben kein Interesse, gesetzlich gegen ihren Vermieter vorzugehen, wenn dieser den Wechsel von einem Mieter zum anderen nutzt, um den Mietzins den aktuellen Marktverhältnissen anzupassen – die restlichen 6 Personen benötigen kein Formular.

5’000m2 Abfall
Die allermeisten Mieter haben kein Interesse an einem zusätzlichen Formular, auf dem der bisherige Mietzins steht, weil ihnen diese Information schlicht nichts nützt. Trotzdem sind die Vermieter verpflichtet, allen Mietern ein solches Formular zu überreichen. Ein ökonomischer und ökologischer Blödsinn, der dafür sorgt, dass jedes Jahr 4989,60 m2 Papier sinnlos verdruckt und verschickt werden!

100% Leerlauf
Mieter haben mit dem Formular keine zusätzlichen Rechte. Denn jeder Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, interessierte Mieterinnen und Mieter über den bisherigen Mietzins zu informieren. Auch ohne Formular.

 
       
             
 
Robert E. Gubler
Präsident Kantonaler Gewerbeverband Zürich
  «Für attraktives Mietrecht.»
Mehr Markt und Konzentration auf das Wesentliche bringen uns aus dem Wellentief heraus, Versandorgien mit unnützen Formularen nicht. Der beste Beitrag für günstige und stabile Mietzinsen ist – auch wenn es nach einer Binsenwahrheit klingt – ein funktionierender Wohnungsmarkt. Die Überreglementiererei, welche den Wohnungsmarkt lähmt und verzerrt, muss aufhören. Das heutige Mietrecht ist für Investoren wenig attraktiv und damit entzieht man dem Wohnungsmarkt wichtige Gelder, was zu einer negativen Entwicklung führt und letztlich zu einer Wohnungsknappheit. Ein klares JA zur Abschaffung der Formularpflicht ist ein Schritt in die richtige Richtung.
 
             
   
Rolf Hegetschweiler
Nationalrat, Direktor Hauseigentümerverband Kanton Zürich
  «Formulare schaffen keine Wohnungen.»
Jedes Jahr werden im Kanton Zürich gegen 100’000 neue Mietverträge abgeschlossen. Auf einem speziellen, amtlichen Formular muss der Vermieter zusätzlich die Höhe der bisherigen Miete sowie eine allfällige Änderung des Mietzinses aufführen. Dabei sind Rechtsfälle um Anfangsmieten sehr selten: 1999 waren es neun, im Jahr 2000 sechs und 2001 zehn Personen, die den Anfangsmietzins eingeklagt haben. Das amtliche Formular bringt diesen Personen keine zusätzlichen Rechte und Vorteile. Stoppen wir diesen Leerlauf!
   
             
    JA zur Abschaffung der Formularpflicht im Mietwesen    
         
         
         
    8 gute Gründe für Ihr JA

1. Überflüssige Formulare verursachen noch mehr Bürokratie.

2. Die Formularpflicht schürt das Misstrauen von Mietern gegenüber ihren Vermietern.

3. Bürokratische Schikanen und ein überreglementiertes Mietrecht lähmen den Immobilienmarkt, schrecken Investoren ab und treiben die Preise/Mieten unnötig in die Höhe.

4. Formulare schaffen keine zusätzlichen Wohnungen.

5. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Formularpflicht «nicht unentbehrlich» (also entbehrlich) ist.

6. Das Formular schafft keine zusätzlichen Rechte für den Mieter. Der Mieter kann schon heute den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Bezug der Wohnung anfechten, auch ohne Formular.

7. Der Zürcher Kantonsrat hat sich im April 2002 mit 88 zu 41 Stimmen für die Abschaffung der Formularpflicht ausgesprochen.

8. Auch die Regierung ist für eine Abschaffung. Regierungsrat Markus Notter (21. 1. 2002 im Kantonsrat): «Die Wirkung des Formulars wird überschätzt.» «Die Gründe für die Abschaffung überwiegen.»

Am 9. Februar 2003: JA zur Abschaffung der Formularpflicht im Mietwesen (Einführungsgesetz zum ZGB – Änderung).

Komitee JA zur Abschaffung der Formularpflicht im Mietwesen Co-Präsidium: Dr. Jean-Jacques Bertschi, Kantonsrat, Wettswil; Kurt Bosshard, Kantonsrat, Uster; Hans Egloff, Kantonsrat, Aesch; Robert E. Gubler, Präsident KGV Zürich; Rolf Hegetschweiler, Nationalrat, Ottenbach; Robert Keller, Nationalrat, Pfäffikon.

www.formularpflicht.ch
   
         
         
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