Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 2/2003 Inhaltsverzeichnis
Energie

Energie sparen zahlt sich jetzt in der Stadt Zürich aus.
(Aus www.ewz.ch)

Planen Sie in Ihrer Liegenschaft in der Stadt Zürich eine Beleuchtungs-Sanierung im Treppenhaus? – Dann lohnt es sich für Sie gleich dreifach: Profitieren Sie heute vom ewz-Beitrag aus dem Stromsparfonds (Förderbeiträge für energieeffiziente Geräte und Anlagen), morgen von einer günstigeren Stromrechnung und übermorgen von einer besseren Energiezukunft.

     
  Die Bedingungen der «Treppenhaus-Aktion»
1. Sie sind Kundin/Kunde von ewz, d. h. Sie erhalten die Stromrechnung jeweils von ewz.
2. Es werden folgende Förderbeiträge ausbezahlt:
  – für gemessene Glühlampenbeleuchtung* Fr. 50.– pro Leuchte;
  – für ungemessene Pauschalbeleuchtung* Fr. 100.– pro Leuchte.
3. Es müssen mindestens drei Leuchten mit EVG für steckbare Energiesparlampen durch Ihren Elektriker ersetzt werden.
4. Da diese Aktion auf eine vom Zürcher Stadtrat festgelegte Kreditlimite begrenzt ist, werden die Beiträge in der Reihenfolge der eingehenden Gesuche gewährt.

* Erklärung siehe «Bedingungen» im Antragsformular.
 
     
  So gehen Sie vor
Laden Sie das Antragsformular herunter (www.ewz.ch) und drucken Sie es aus oder verlangen Sie es beim ewz. Auf dem Formular sind die Bedingungen der Treppenhaus-Aktion und das weitere Vorgehen im Detail beschrieben. Sie brauchen es nur noch auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Einzahlungsschein (auf den Hauseigentümer/die Hauseigentümerin ausgestellt) an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden.

Weitere Informationen und die genauen Bedingungen erhalten Sie bei:
ewz
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Stromsparfonds
Postfach, Tramstrasse 35, 8050 Zürich
Tel. 01 319 41 11, Fax 01 319 41 98
stromsparfonds@ewz.stzh.ch,
Homepage: www.ewz.ch

 
     
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