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HEV 2/2003 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Klare Position

Das Thema Flughafen und Fluglärm ist innerhalb des Kantonalverbandes nicht weniger kontrovers als in der Bevölkerung. Es wäre ein schlechtes Zeichen, wenn die Stimmen im Verband nicht bis zu einem gewissen Grad die Stimmung in der Bevölkerung widerspiegeln würden. Dennoch kommt der Verband nicht umhin, sich auch zu diesen Themen eine eigene Meinung zu bilden. Bereits im Herbst 2000 führte daher der Vorstand eine Klausurtagung durch.

Nach gewalteter Diskussion, bei der die Betrachtungsweisen aus allen Ecken unseres Kantons angehört wurden, konnte trotz der gegensätzlichen Interessenlage ein Konsens in wichtigen Positionen erreicht werden:
Der HEV Kanton Zürich äussert sich nicht zur Demokratisierung des Fluglärms (für mich das Unwort der vergangenen Jahre).
Er tritt für einen gut funktionierenden Flughafen zugunsten des Wirtschaftsstandortes Zürich ein.
Er fordert qualitatives statt quantitatives Wachstum und nicht Wachstum um jeden Preis.
Landebewilligungen und -gebühren sind an einen hohen technischen Standard der Flugzeuge zu knüpfen.
Bei der Umverteilung des Fluglärms kann es nicht um die Neuverteilung der bisherigen Belastung gehen, sondern um die Behandlung eines zusätzlichen Flugaufkommens.
Der HEV Kanton Zürich setzt sich für Fragen der Entschädigung im Enteignungsverfahren ein, insbesondere für die Finanzierung von Schallschutzmassnahmen, und informiert die Mitglieder über Ansprüche, Voraussetzungen, Verfahrensabläufe und Ähnliches.
Er bemüht sich mit geeigneten politischen Vorstössen um Klärung der bezüglich der Verjährung von Entschädigungsforderungen herrschenden Rechtsunsicherheiten.
Die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft erscheint als inopportun, da der HEV Kanton Zürich die vielfältigen Interessen seiner über 60'000 Mitglieder selber wahren kann.

Im Herbst des vergangenen Jahres hat der Vorstand die dargelegte Position überprüft und bestätigt. Ergänzend ist folgendes hinzuzufügen:
Der Staatsvertrag wird durch den HEV Kanton Zürich in der vorliegenden Form abgelehnt. Es ist eine Gleichstellung des Flughafens Kloten mit den Flughäfen in Deutschland anzustreben.
Schliesslich ist auf einer angemessenen und ausreichenden Nachtruhe zu bestehen. Auch die Parlamentariergruppe «Wohn- und Grundeigentum» wird sich im Kantonsrat für diese Forderungen einsetzen.

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