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Immobilienbranche will Mieten senken Medienmitteilung von HEV Zürich, SVIT und
VZI
An einer Medienkonferenz
stellten die drei Zürcher Immobilien-Organisationen VZI, SVIT und
Hauseigentümerverband (HEV) die aktuellen Rahmenbedingungen für die
bevorstehende Mietzinssenkung vor und forderten ihre Mitglieder auf, die Mieten
wo immer möglich zu senken. Die Senkungsrunde soll den Grossteil der
Wohnbestände erfassen. Je nach Stand der einzelnen Mietverträge
liegen Mietzinssenkungen zwischen zwei bis acht Prozent drin.
Die Immobilienbranche wehrt
sich gegen das vom Mieterverband kolportierte Zerrbild über die Mieten und
über das Verhalten der Hauseigentümer. Die Verbände konnten
aufgrund einer repräsentativen Befragungen im Rahmen einer Marktstudie der
GfS aufzeigen, dass sowohl in Bezug auf die Mietzinshöhe, die
Wohnungsgrösse, die allgemeine Wohnsituation wie auch bezüglich dem
Verhältnis Mieter-Vermieter jeweils über 90 Prozent der Befragten
sich als zufrieden oder sehr zufrieden bezeichnen. Mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung über die
Miet-Initiative wies Nationalrat Rolf Hegetschweiler (Direktor HEV) darauf hin,
dass sich diese in der heutigen Situation zu Ungunsten der Mieter auswirken
würde, weil mit dem geglätteten Hypothekarzins keine
Mietzinssenkungen zur Diskussion stünden. Nationalrat Hegetschweiler
lenkte den Blick sodann auf die Mietrechtsrevision von Bundesrat und Parlament,
welche aber erst im nächsten Februar zur Abstimmung gelangt. Sie
könnte zu einer wesentlichen Vereinfachung des Mietrechts beitragen und
die Mieten für Vermieter wie für Mieter dank Bindung an den
Landesindex des Lebenskosten voraussehbar und berechenbar
machen. Martin Schaeppi, Präsident
der Vereinigung Zürcher Immobilienfirmen, betonte, dass die empfohlenen
Mietzinssenkungen einen wichtigen Beitrag zur Stützung der Kaufkraft der
Konsumenten und damit zur Wiederbelebung der Konsumnachfrage leisten
können. Max Affolter,
Präsident der Zürcher Sektion des SVIT unterstrich, dass eine
Versachlichung der Diskussion zwischen Mieter- und Vermieteranliegen notwendig
ist. Der von ihm präsentierte aktuelle Sorgenbarometer der Schweizer
Bevölkerung enthalte u. a. die steigenden Gesundheitskosten, die
wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitslosigkeit und Asylantenfrage. Die
persönliche Wohnsituation oder die Mietzinsentwicklung sucht man darauf
jedoch vergeblich, bereiten sie der Schweizer Bevölkerung doch
offensichtlich keine grösseren Sorgen.
Anmerkung der
Redaktion: Für diejenigen
Vermieter unter unseren Mitgliedern, welche die Mieten noch nicht gesenkt
haben, drucken wir auf den folgenden Seiten die beiden aktuellen
Mietzinstabellen ab. Bei diesen handelt es sich immer um schematische
Berechnungen, deren Genauigkeit im Normalfall genügt. Im Streitfall ist
jedoch eine individuelle Berechnung unumgänglich. Die Tabellen werden
normalerweise im Halbjahresrhythmus berechnet. Diejenige für
Mietverhältnisse mit 3-monatiger Kündigungsfrist erscheint jeweils in
der Maiausgabe, damit die notwendigen Anpassungen Anfang Juni per 1. Oktober
angezeigt werden können und im November (Mitteilung Anfang Dezember per 1.
April). Diejenige für Verträge mit 6-monatiger Kündigungsfrist
wird ebenfalls halbjährlich berechnet und zwar im Februar (Mitteilung
Anfang März per 1. Oktober) bzw. im August (Mitteilung Anfang September
per 1. April). Da die Monatsschrift um den 15. des Monats bei den Mitgliedern
eintrifft, lässt das ihnen etwas Zeit, sich eigene Gedanken zur
Mietzinsgestaltung ihrer Mietobjekte zu machen und gegebenenfalls die Anzeigen
der Mietzinsanpassungen noch fristgerecht zu versenden. Auf der Homepage
www.hev-zh.ch werden die
Mietzinstabellen halbjährlich aktualisiert. Die diesmal ausserhalb des erwähnten Rhythmus abgedruckten
Tabellen halten sich rechnerisch trotzdem an denselben. Wo ein Mieter vor Ende
März ein Senkungsbegehren gestellt hat, dürften die Tabellen als
Hilfsmittel willkommen sein. Im Übrigen ist es keineswegs verboten, die
Mieten zu senken, auch wenn der Mieter das nicht verlangt hat. |
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