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Behindertengleichstellung die Lösung liegt im
Gesetz Deshalb NEIN zur
Behinderteninitiative am 18. Mai In der
Behindertengleichstellung gleitet die Diskussion rasch auf die emotionale Ebene
ab, welche einem konstruktiven Dialog abträglich ist. Niemand ist gegen
die Besserstellung behinderter Menschen und - im Rahmen des Möglichen -
auch nicht gegen deren Gleichstellung. Diesem Anliegen kommt das am 1. Januar
2004 in Kraft tretende Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG) entgegen und
zwar unabhängig vom Abstimmungsresultat und in verschiedener Hinsicht erst
noch besser als die Initiative. Kernanliegen der Volksinitiative «Gleiche Rechte für
Behinderte» ist die ungehinderte Inanspruchnahme von Einrichtungen und
Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, insbesondere
der behindertengerechte Zugang zu Bauten und Anlagen. Die Befürworter
behaupten zu Unrecht, dass es mit dem öffentlichen Verkehr und dem Zugang
zu öffentlichen Gebäuden sein Bewenden habe. Dazu gehören
nämlich auch Sportanlagen, Restaurants, Kinos und sämtliche
Verkaufsgeschäfte. Zum grössten Teil also Klein- und
Mittel-Unternehmen, bei denen die Kosten weder auf die Produkte geschlagen noch
sonstwie überwälzt werden können. Der Aufwand kann heute nur
geschätzt werden, und es muss mit einer eigentlichen Kostenlawine in
Milliardenhöhe gerechnet werden. Die Initiative verlangt sodann die «Gleichstellung behinderter
Menschen» und «Massnahmen zur Beseitigung und zum Ausgleich
bestehender Benachteiligungen». Diese Formulierung lässt einen
grossen Interpretationsspielraum zu, der auch den Wohnbereich mit einbezieht.
Zusammen mit dem geforderten verstärkten Beschwerderecht ist eine Flut von
Gerichtsverfahren zulasten von Gewerbe und Hauseigentümern zu erwarten,
Pilotprozesse sind bereits angekündigt. Auch gemäss BehiG müssen
Benachteiligungen gegenüber Behinderten «verhindert, verringert oder
beseitigt» werden. Es regelt aber klar die Anpassungsbereiche,
-massnahmen und den Rhythmus der Anpassungen. Insbesondere sind Massnahmen dann
zu ergreifen, wenn eine Liegenschaft neu erstellt oder umfassend renoviert
wird. Die Zeit ist reif, die
Gleichstellung behinderter Menschen voranzutreiben. Ein Projekt von diesem
Umfang braucht aber insbesondere Verständnis und viel guten Willen. Diesen
wichtigen Voraussetzungen kommt das Gesetz viel näher als die Initiative.
Ein Nein zur Behinderten-Initiative heisst deshalb, einer konstruktiven und
zukunftsweisenden Behindertengleichstellung zuzustimmen. |
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