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Anti-Graffiti-Kampagne des Hauseigentümerverbandes
Kanton Zürich * Paco
Oliver
Der HEV Kanton Zürich
setzt sich aktiv gegen die verbreiteten Wandschmierereien ein. Im Rahmen einer
dreijährigen Kampagne, die am 1. Januar 2003 begonnen hat,
unterstützt er seine Mitglieder bei der Entfernung von
«Graffiti» mit einem einmaligen Beitrag von je Fr.
300..
Wer? |
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Antragsberechtigt
sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton
Zürich. |
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Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der
Entschädigung können gleichzeitig erfolgen. |
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Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel
der Wohnsitzsektion zugeteilt. |
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Jedes Mitglied
kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal
beanspruchen. |
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Mitglieder der Sektion Zürich, welche eine
Prämie im Rahmen der Aktion der Sektion Stadt Zürich bezogen haben,
können im Rahmen der vom HEV Kanton Zürich gestarteten Aktion
gegebenenfalls erneut eine Prämie beanspruchen. |
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Wie? Empfohlen wird die
Opferschicht-Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer
wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten
Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen
und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in
diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu
lassen. Gegen Vorlage der Rechnung wird
dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.
überwiesen. |
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Wo? Die betroffene
Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen. Zuständig für die Abwicklung und für allfällige
Fragen ist das Sekretariat des HEV
Kanton Zürich, Frau Kathrin
Attinger, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88,
info@hev-zh.ch |
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* Redaktor,
lic. iur. |
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