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HEV 5/2003 Inhaltsverzeichnis
Sauberer Kanton Zürich

Anti-Graffiti-Kampagne des
Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich

* Paco Oliver

Der HEV Kanton Zürich setzt sich aktiv gegen die verbreiteten Wandschmierereien ein. Im Rahmen einer dreijährigen Kampagne, die am 1. Januar 2003 begonnen hat, unterstützt er seine Mitglieder bei der Entfernung von «Graffiti» mit einem einmaligen Beitrag von je Fr. 300.–.

Wer?

  Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich.  
 
Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen.
Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt.
 
     
  Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.  
 
Mitglieder der Sektion Zürich, welche eine Prämie im Rahmen der Aktion der Sektion Stadt Zürich bezogen haben, können im Rahmen der vom HEV Kanton Zürich gestarteten Aktion gegebenenfalls erneut eine Prämie beanspruchen.
 
     
  Wie?
Empfohlen wird die Opferschicht-Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Gegen Vorlage der Rechnung wird dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.– überwiesen.
 
     
  Wo?
Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.
Zuständig für die Abwicklung und für allfällige Fragen ist das
Sekretariat des HEV Kanton Zürich,
Frau Kathrin Attinger, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich
Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88, info@hev-zh.ch
 
     
 

* Redaktor, lic. iur.

 
     
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