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Frist statt Frust * Paco Oliver |
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Kaum ein Rechtsgebiet bietet einen ähnlich bunten
Strauss verschiedenartigster Fristen wie das Mietrecht. Fristen bestimmen zwar
auch in manch anderem Rechtsgebiet, wie beispielsweise im Schuldbetreibungs-
und Konkursrecht, das Tagesgeschehen, doch sind die dort von Gläubigern
und Schuldnern gegenüber den Behörden und Gerichten zu beachtenden
Fristen meist von ein und derselben Natur, weshalb für deren Wahrung bei
weitem nicht so viele Unterscheidungen zu beachten sind, wie eben im
Mietrecht. Für den auf diesem
Rechtsgebiet tätigen Praktiker hingegen gibt es Fristen, welche mit dem
Poststempel gewahrt sind, und andere, bei welchen erst das Eintreffen beim
Empfänger zählt. Manche Fristen sind mit dem ersten Tag der
Abholfrist einer eingeschriebenen Sendung gewahrt, andere am letzten. Gewisse
Fristen können an Wochenenden und Feiertagen ablaufen, die meisten
nicht. |
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Teils sind Fristen erstreckbar, teils nicht. Manche
Fristen erfordern ein Handeln innerhalb der Frist, andere verbieten
es. Wer da nicht aufpasst erntet Frust.
Die Frist hingegen ist passe. Dies zu verhindern, bezweckt die
Broschüre.
Die Fristwahrung
im Mietrecht lic. iur. Tobias
Bartels, Zürich 40
Seiten
Online bestellen. Bestellnummer 40056 |
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* Redaktor, lic. iur. |
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