Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 6/2003 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

Frist statt Frust
* Paco Oliver
     
    Kaum ein Rechtsgebiet bietet einen ähnlich bunten Strauss verschiedenartigster Fristen wie das Mietrecht. Fristen bestimmen zwar auch in manch anderem Rechtsgebiet, wie beispielsweise im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, das Tagesgeschehen, doch sind die dort von Gläubigern und Schuldnern gegenüber den Behörden und Gerichten zu beachtenden Fristen meist von ein und derselben Natur, weshalb für deren Wahrung bei weitem nicht so viele Unterscheidungen zu beachten sind, wie eben im Mietrecht.
Für den auf diesem Rechtsgebiet tätigen Praktiker hingegen gibt es Fristen, welche mit dem Poststempel gewahrt sind, und andere, bei welchen erst das Eintreffen beim Empfänger zählt. Manche Fristen sind mit dem ersten Tag der Abholfrist einer eingeschriebenen Sendung gewahrt, andere am letzten. Gewisse Fristen können an Wochenenden und Feiertagen ablaufen, die meisten nicht.
 
 
  Teils sind Fristen erstreckbar, teils nicht. Manche Fristen erfordern ein Handeln innerhalb der Frist, andere verbieten es.
Wer da nicht aufpasst erntet Frust. Die Frist hingegen ist passe. Dies zu verhindern, bezweckt die Broschüre.

Die Fristwahrung im Mietrecht
lic. iur. Tobias Bartels, Zürich
40 Seiten
Online bestellen. Bestellnummer 40056
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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