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HEV 6/2003 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Schreibübung mit Schönheitsfehlern

Seit bald drei Jahren tagen 100 Bürgerinnen und Bürger regelmässig im Verfassungsrat und debattieren über das Gemeinwohl. Aus eher formalen Gründen soll die zürcherische Kantonsverfassung total revidiert werden. Man erhofft sich neben der Behebung einiger Mängel des etwas in die Jahre gekommenen Erlasses vor allem auch einen Gewinn an Orientierungskraft und die Chance einer Besinnung des Standes auf seine Identität. Ich habe seinerzeit zu den Gegnern dieses Ansinnens gehört. Ich bleibe dabei; trotz riesigem personellem und finanziellem Aufwand wird es am Schluss bei einer «Schönschreibübung» bleiben mit der letztlich niemand zufrieden sein wird. Die bisherigen Beratungen haben denn auch einen Entwurf hervorgebracht, der weder im Lichte der Revisionsziele noch unter dem Aspekt der Mehrheitsfähigkeit zu überzeugen vermag.
Irgendwie drohen Verfassung und Revisionsbestrebungen zum staatsphilosophischen Selbstläufer zu werden. Der Verfassungsrat zeichnet sich vor allem auch durch Scheu vor politischen Entscheidungen aus. Als Beispiel etwa die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung des Geschworenengerichts: für diesen Entscheid orientierte man sich schlicht an den Beratungen einer kantonsrätlichen Kommission. Dabei erwartete ich so sehnlich, der Verfassungsrat würde mich und meine böse Kritik Lügen strafen. Anbieten würde sich etwa eine deutlich über die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie hinausgehende Grundrechtsformulierung. Wie wäre es mit einer griffigen Wohneigentumsförderung, die in breiten Bevölkerungskreisen dringend gewünscht wird?
Stattdessen formulierte der Verfassungsrat einen Steuerkatalog, angefangen bei der Einkommens-, endend bei der Hundesteuer. In dieser Aufzählung nicht vergessen ging die Handänderungssteuer. Diese soll beibehalten werden; der Hauseigentümerverband habe ja eine Initiative lanciert, worüber schliesslich das Volk entscheiden könne. Mit etwas mehr Mut des Verfassungsrates hätte es nicht so weit kommen müssen. Am 23. Juni 2003 wird der Kantonsrat in erster Lesung unsere Volksinitiative beraten. Ich bin rundum zuversichtlich, dass diese ungerechte, für Hauseigentümer und Mieter gleichermassen schädliche, preistreibende und unsoziale Steuer abgeschafft werden wird. Ich hoffe, der Verfassungsrat wird uns diesen Entscheid auch abschreiben.
     

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