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Anpassung
Sicherheitszonenplan Flughafen Zürich * Paco Oliver Aufgrund der
Überflugsbeschränkungen über süddeutschem Raum ist der
Flughafen Zürich gezwungen, An- und Abflüge teilweise neu zu regeln.
Der bestehende Sicherheitszonenplan, der 1978 öffentlich aufgelegt wurde,
deckt damit nicht mehr alle An- und Abflüge ab. Eine Anpassung ist dadurch
unumgänglich. Grosse Gebiete sind
bereits durch den bisherigen Sicherheitszonenplan abgedeckt. Alle bestehenden
Objekte (Bauten und Pflanzen), welche die neuen «Sicherheitszonen»
durchstossen, wurden erfasst und geprüft. Das Resultat: Auf die
Beseitigung oder Anpassung von bestehenden Objekten, welche den
«Sicherheitszonenplan» verletzen, kann verzichtet werden. Hingegen
hat der Sicherheitszonenplan Auswirkungen auf Neubauten und auf die
Veränderung bestehender Bauten. Der
angepasste «Sicherheitszonenplan» gliedert sich in zwei Zonen. In
der einen darf die maximale Hindernishöhe nicht überschritten, in der
anderen die vorgegebene Hindernishöhe nur mit Einwilligung von Unique
(Flughafen Zürich AG) oder dem BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt)
überschritten werden. Die
kantonalen und kommunalen Bauvorschriften bleiben vorbehalten und deren
Bauhöhenbeschränkungen gehen vor, sofern sie strenger als diejenigen
des Sicherheitszonenplanes sind. Andernfalls gehen die letzteren vor.
Allerdings sind die in den kommunalen und kantonalen Bauvorschriften
vorgegebenen maximal zugelassenen Bauhöhen meist bedeutend kleiner als die
im «Sicherheitszonenplan». Lärm und Lärmimmissionen werden nicht im
Sicherheitszonenplan veranschaulicht. |
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Öffentliche Auflage Der angepasste Sicherheitszonenplan liegt vom 17. Juni bis zum 18.
August 2003 öffentlich auf und kann an folgenden Stellen zu den
ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: |
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Flughafen Zürich, Unique Airport Conference Center,
Bürogebäude A 11, Parking 1, 8058 Zürich-Flughafen |
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Stadtkanzlei, Usterstrasse 2, 8600
Dübendorf |
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Gemeinderatskanzlei, Schwerzenbachstrasse 10, 8117
Fällanden |
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Stadtverwaltung, Kirchgasse 7, 8302 Kloten |
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Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 32, 8700
Küsnacht |
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Gemeinderatskanzlei, Zürichstrasse 8, 8124
Maur |
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Bauamt Opfikon, Büro B1, Oberhauserstrasse 27, 8152
Opfikon-Glattbrugg |
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Gemeinderatskanzlei, Glattalstrasse 181, 8153
Rümlang |
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Gemeinderatskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304
Wallisellen |
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Gemeinderatskanzlei, Bergstrasse 20, 8702
Zollikon |
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Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 8126
Zumikon |
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Stadtverwaltung Zürich, Amt für
Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock,
während der Büroöffnungszeiten 8 bis 16.30 Uhr, 8001
Zürich |
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Ab dem Zeitpunkt
der öffentlichen Auflage des Sicherheitszonenplans dürfen ohne
Zustimmung des Flughafenhalters keine Baubewilligungen mehr durch die Gemeinden
erteilt werden, die dem Sicherheitszonenplan widersprechen. |
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Einsprachen Wer als
dinglich berechtigte Person (Grundstückseigentümer/in,
Baurechtsnehmer/in etc.) von der Anpassung des Sicherheitszonenplans betroffen
ist, kann innert der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind
schriftlich begründet und mit einem Antrag versehen im Doppel beim Amt
für Verkehr/Fachstelle Flughafen und Luftverkehr, Postfach 370, 8058
Zürich-Flughafen, einzureichen. Werden Einsprachen erhoben und ist darüber keine Einigung
möglich, so leitet das Amt für Verkehr/ Fachstelle Flughafen und
Luftverkehr die Einsprachen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
weiter. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) entscheidet über die Einsprachen und die Genehmigung des von der
Flughafen Zürich AG vorgelegten
Sicherheitszonenplans. |
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Erläuterungen Ein
ausführlicher Erläuterungsbericht mit einer Anleitung zur Beurteilung
eines Objektes liegt an den selben Orten auf. Auf unserer Fluglärmseite
(http://www.hev-zh.ch/aktuell/fluglaerm) finden Sie zudem
einen Link zur richtigen Stelle auf der Homepage von Unique. |
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Hingehen, ansehen,
prüfen! Es dürfte nur ein
sehr kleiner Teil von Liegenschaften durch die neue Festsetzung der maximalen
Bauhöhe betroffen sein. Sind Sie Eigentümer einer Immobilie in der
Region, tun Sie aber gut daran, die aufliegenden Pläne gut zu
studieren. |
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