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Eine weitere
Hürde genommen In der
Nachmittagssitzung des Kantonsrates von Ende Juni waren sich die
bürgerlichen Kräfte gemeint ist die geschlossene FDP-Fraktion
und die SVP-Fraktion mit einem Abtrünnigen sowie Einzelunterstützung
aus der CVP- und der EVP-Fraktion einig: Die Handänderungssteuer
gehört endlich abgeschafft. Die
kantonale Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der
Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» war am 1.
Juni 2001 vom Hauseigentümerverband Kanton Zürich lanciert und
schliesslich mit weit über 20'000 Unterschriften eingereicht worden. Die
Initiative verlangt, dass Handänderungen bei Grundstücken von der
Handänderungssteuer befreit werden. Ziel der Initiative ist es, die
Transaktionskosten bei Liegenschaften zu senken und damit insbesondere die
Wohnkosten von Mietern und Eigentümern zu reduzieren. Die Debatte zeigte deutlich, dass eine komfortable Mehrheit im Rat
die Abschaffung der Handänderungssteuer will und daher die Volksinitiative
unseres Verbandes unterstützt. Die Ratslinke hat noch nicht gemerkt, dass
auch die Mieter von diesem Anliegen profitieren und spielte die alte Leier,
sprach von einer privilegierten Gruppe, die erneut bevorzugt werden soll. Im
Übrigen gehe es lediglich um geringe Beträge, deren Einsparung kaum
unter dem Aspekt der Wohneigentumsförderung gesehen werden könne. Die
öffentliche Hand könne es sich nicht leisten weitere Steuergeschenke
zu machen. Eine grosse Mehrheit des
Rates hat aber offenbar verstanden, dass die Handänderungssteuer eine
systemwidrige Rechtsverkehrssteuer ist, der keinerlei Leistung des Staates
gegenüber steht. Sie wird unabhängig vom Aufwand eingefordert. Dies
zusätzlich zur Grundstückgewinnsteuer (letztlich auch eine
undifferenzierte Inflationssteuer) und den Notariatsgebühren, die deutlich
mehr als kostendeckend sind. Einige
(immer weniger) Gemeindevertreter wehren sich noch gegen die Abschaffung. Sie
sehen durch den Einnahmenausfall den Gemeindehaushalt bedroht. Ihnen ist
entgegenzuhalten, dass die Erträge durchschnittlich lediglich 1,2
% ausmachen. In den vergangenen Jahren wurden die
Gemeindesteuerfüsse zudem regelmässig gesenkt. Es ist daher auch
unter diesem Aspekt höchste Zeit, die «Altlast
Handänderungssteuer» abzuschaffen. |
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