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HEV 7/2003 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Eine weitere Hürde genommen

In der Nachmittagssitzung des Kantonsrates von Ende Juni waren sich die bürgerlichen Kräfte – gemeint ist die geschlossene FDP-Fraktion und die SVP-Fraktion mit einem Abtrünnigen sowie Einzelunterstützung aus der CVP- und der EVP-Fraktion – einig: Die Handänderungssteuer gehört endlich abgeschafft.
Die kantonale Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» war am 1. Juni 2001 vom Hauseigentümerverband Kanton Zürich lanciert und schliesslich mit weit über 20'000 Unterschriften eingereicht worden. Die Initiative verlangt, dass Handänderungen bei Grundstücken von der Handänderungssteuer befreit werden. Ziel der Initiative ist es, die Transaktionskosten bei Liegenschaften zu senken und damit insbesondere die Wohnkosten von Mietern und Eigentümern zu reduzieren.
Die Debatte zeigte deutlich, dass eine komfortable Mehrheit im Rat die Abschaffung der Handänderungssteuer will und daher die Volksinitiative unseres Verbandes unterstützt. Die Ratslinke hat noch nicht gemerkt, dass auch die Mieter von diesem Anliegen profitieren und spielte die alte Leier, sprach von einer privilegierten Gruppe, die erneut bevorzugt werden soll. Im Übrigen gehe es lediglich um geringe Beträge, deren Einsparung kaum unter dem Aspekt der Wohneigentumsförderung gesehen werden könne. Die öffentliche Hand könne es sich nicht leisten weitere Steuergeschenke zu machen.
Eine grosse Mehrheit des Rates hat aber offenbar verstanden, dass die Handänderungssteuer eine systemwidrige Rechtsverkehrssteuer ist, der keinerlei Leistung des Staates gegenüber steht. Sie wird unabhängig vom Aufwand eingefordert. Dies zusätzlich zur Grundstückgewinnsteuer (letztlich auch eine undifferenzierte Inflationssteuer) und den Notariatsgebühren, die deutlich mehr als kostendeckend sind.
Einige (immer weniger) Gemeindevertreter wehren sich noch gegen die Abschaffung. Sie sehen durch den Einnahmenausfall den Gemeindehaushalt bedroht. Ihnen ist entgegenzuhalten, dass die Erträge durchschnittlich lediglich 1,2 % ausmachen. In den vergangenen Jahren wurden die Gemeindesteuerfüsse zudem regelmässig gesenkt. Es ist daher auch unter diesem Aspekt höchste Zeit, die «Altlast Handänderungssteuer» abzuschaffen.
     

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